Beiträge von arn.im

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    Hi.

    Im Text steht Erstinbetriebnahme nach 01.06.2015...... wäre also somit erledigt. Aber kurz zu Deinen Fragen (z. Teil)

    - Notstromversorgung: Haustechniker: Stromlaufpläne der UVen prüfen. Dort sind die Bezeichnugnen der Endverbraucher mit aufgeführt
    - Wartungsfirma fragen! ;)
    - Schnittstellen sind unterschiedliche da es verschiedene Auswirkungen haben kann
    - Feuerwehraufzug: schau im BSK, bzw. steht im/auf dem Aufzug
    - Be- und Entlüftung: Aufzugmaschinenhaus

    Der Punkt/Vorteil der Ausbildung ist noch nicht angesprochen worden: die Ausbildung ist nämlich zum größeren Teil für den Privatmensch (8 Stunden an 5 Tagen auf Arbeit = 40 Stunden auf Arbeit und 128 Privat unterwegs)!
    Der MA hat den Vorteil privat gestärkt an das Thema "Erste-HIlfe" zu gehen, wenn ein Familenmitglied verunfallt (wollen wir nicht hoffen), falls auf dem nächsten KiGa-, Schulfest was passiert.... Versucht mal den Punkt in den betroffen Teams zu erklären und die freiwilligen Meldungen könnten doch noch kommen.

    Viel Erfolg!

    Hallo zusammen,

    wer kann mir denn einen Tipp geben, wo ich Transportgefäße für den Versand von Diesel, in der Größenordnung 2 - 3 Liter (max. 5 Liter)erwerben kann?

    Ich finde nur die 20 Liter und größer.... (eine Firma wollte mir direkt einen IBC-Container verkaufen 8| ) Hintergrund ist eine Laboruntersuchung von dem eingelagerten Diesel und die in Frage kommenden Labor sind zu weit weg, dass eine Probeentnahme durch das Labor zu teuer kommt.

    Antwort ggf. gern auch per PM.

    Arn.im.

    Hi MIck1204,
    ich kann Dir noch einen Auszug aus der Din aufzeigen:
    "Begriffe und technische Anforderungen aus der DIN EN 179 für Beschläge:
    Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen. Die Kraft zur Betätigung darf 70 N nicht übersteigen."

    Aber nachdem ich gelesen habe Reha und Ortsfremd:
    "Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Die Besucher dieser Gebäude kennen die Funktionen der Fluchttüren nicht und müssen diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Hiervon sind beispielsweise Flughäfen, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Kinos, Schulen oder öffentliche Verwaltungen betroffen." und diese kennt nur noch Stangengriffe und Druckstangen....

    Die GB und die Entscheidung kann Dir wohl keiner abnehmen...
    Arn.im
    Ggf. mal mit dem Brandschutzbeauftragten zusammensetzten, wie dieser es noch sieht.....

    Oder Du gehst den Weg wie ich, wobei es mir generell so geht wie Dir in Bezug auf angemietete Flächen:

    Für die Arbeitssicherheit ist der AG zuständig, also auch für den org. Brandschutz. Und wenn der Brandschutzbeauftragte sowieso die BSO erstellt (für jeden Standort natürlich eine eigene)und FaSi und BA auch noch "Gerätschaften" aufstellen wollen, welche in den F+R-Plänen eingezeichnet werden sollen, zeichnet bei mir der Brandschutzbeauftragte auch gleich den Plan in Abstimmung FaSi, BA und mir....

    Der Weg mit den Vermietern erspare ich. Mein Aufwand kommt auf das gleiche raus und die Kosten kommen sowieso wieder zu mir zurück! 8)

    Gruß,
    arn.

    Kann mich SIFASB nur anschließen, muss aber leider auch noch einen kleinen drauf setzen:
    wir hatten die gleiche Problematik wegen Einbruchsschutz und nach einem Gespräch/Begehung mit verantwortlicher Person für vorbeugenden Brandschutz der BF (Stadt)kam folgende Lösung zustande:

    alle Fenster vergittert, pro Raum (bei größerem Raum 2 bis 3)Vergitterungen zum Öffnen, dabei Verschluß über Haftmagnet und automatische Freigabe der Gitter über Auslösung derBMA sowie Notöffnungstaster am Fenster. Aber einfach mit UBA, BF oder wer zuständig ist bei Euch abstimmen.

    Nach der ersten groben Kostenschätzung der zugelassenen Teile wurde auf die Vergitterung verzichtetI Warum nur??? :rolleyes:

    habt Ihr nicht gelesen: Nicht zum Erwärmen oder warmhalten von lebendigen Tieren.........


    Doch haben wir! Aber an anderer Stelle ist das Kirschkernsäckchen erwähnt. Und für mich persönlich ist das neuer als das Tier. Denn der Pudel oder auch Katze in der Bedienungsanleitung der Mikrowelle ist LEIDER, im Vergleich zum Säckchen, nix neues. :D


    SIFABSB
    Drei mal darfst Du raten, wie meine Frau jahrelang Kirschkernkissen erwärmt hat. Sie ist bestimmt kein Ausnahmefall. Auch die anderen Punkte in der Bedienungsanleitung halte ich für erwähnenswert, nur werden sie fast nie gelesen. Man kauft das Gerät, steckt es in die Steckdose und probiert eifrig darauf los.

    @Tiefflieger:
    rate mal wie ich heute noch die Kirschkernsäckchen erwärme: mit Wissen und kurzer Laufzeit
    (80 %& Leistung und 50 Sek Laufzeit in der Micro, weil sonst die Kerne auch zu heiß sind und zu Verbrennungen auf der Haut führen würden!)

    Die BMA ist doch vorhanden! Dann ist der Punkt doch abgedeckt!

    Muss nich'! Es kann genauso sein, dass nur die Flure, Räume mit Brandlast (Serverraum, Kaffeeküche, ...)überwacht sind. Die Einzelbüros müssen nicht mit BMA überwacht sein und somit kann es jenach Gebäude auch zu einem größeren Sachschaden kommen bis die BMA im Flur reagieren kann....
    Ist aber halt auch ein Thema wie der Versicherer es sieht und/oder fordert! Das ganze Fass hier zu öffnen wäre "etwas" zuviel.. dann müssten alle Genehmigungen, Bauanträge, Baupläne, tech. Pläne BMA, F+R-Pläne........................... auf den Tisch und beurteilt werden. Ist dann aber auch eher ein Thema für den Brandschutzbeauftragten als für FaSi. ^^

    PS: gibt's eine formelle Abkürzung für Brandschutzbeauftragte wie SiFa für Sicherheitsfachkräfte

    Hallo zusammen,

    solange die Äpfel an dem Baum des Nachbarn hängen ("Lufthoheit" ist ein Irrglaube), ist das Pflücken Diebstahl. Erst wenn die Äpfel auf "meinem" Boden liegen gehen sie in meinen Besitz über und ich kann damit machen was ich will.
    Der Geschäftsführer hat also Glück gehabt, das er nicht angezeigt wurde.

    Aber wieviel Zeit muss ein Geschäftsführer haben, das er erwerbsmäßig Äpfel pflücken kann und wie schlecht bezahlt muss der sein, dass er sowas nötig hat. :thumbdown:

    Trotzallem finde ich das sehr dreist, so etwas als Arbeitsunfall zu melden und bei Ablehnung auch noch vor Gericht zu ziehen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry


    Off-Topic:
    Wenn ich mich richtig erinnere ist dieses Pfücken über das Nachbarschaftsrecht geregelt und das ist Ländersache. Ich kenne es so das herrüberhängendes Obst gepflückt werden darf.

    Wobei das Thema herrübergehende Äste abschneiden unterschiedlich geregelt ist: dürfen nur wenn a und b okay, dann aber nur mit Einschränkung C wenn D und Z nicht zutreffen......(kann Sachbeschädigung sein, kann okay, kann.....) 8)

    Ich kenne den Hinweis eigentlich nur bei Heizgeräten (Kaffeemaschine, Wasserkocher u.a.), jedoch nicht bei Mikrowellen (ich weiß ich mache auch Essen warm, aber ich erhitze im Regelfall nix auf ~100°C)....

    Aber egal, worum es mir geht ist eher die für mich nicht ganz nachvollziehbare Tatsache, dass eine SiFa sagt elektrische Betriebsmittel sollen auf eine elektisch leitfähiges Material gestellt werden...
    Das sollte dann doch mal mit der VEFK abgestimmt werden, in die GB'en mit einfließen und dann je nach Örtlichkeiten und GB, mal schön einen Potentialausgleich ziehen/RCD in alter UV nachrüsten ö.ä.!

    Also rote t-90 Keile kenne ich nur an T-90 Türen. :cursing:

    Die T-Keile und die T-Türen müssen doch auf einander abgestimmt sein, da die Tür unter Umständen die Türöffnung für Rauch und Brand nicht länger als angegeben offen halten kann (T-30 30 Minuten, T-60....) :huh::pr::138:

    :28:

    [

    Bei meiner Küchenneuplanung habe ich mir extra eine Steckdosenleiste mit Schalter legen lassen. Daran hängen die Kleingeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster). Ein Knopfdruck und alles ist stromlos :)


    Eine schaltbare Mehrfachdose für 3 Geräte mit einer geschätzten Leistung von 6 kW (round about 30A!)??? ?(

    Hi Michael H.,

    noch kurz als Info: der "Ruheraum" (Raum in welchem die Liege steht/hängt/montiert ist)muss nicht gekennzeichnet sein, und darf auch eine andere Verwendung haben, muss jedoch bei Bedarf für Benutzung der Liege direkt geräumt werden(gilt z. Teil auch für San-Räume). Ggf ein "Besetzt-Schild" an der Tür anbringen.

    Ich weiß es ist nicht das non-plus-ultra, aber es gibt manchmal wenig Platz!