Beiträge von Niko

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    Hallo,

    die Erkenntnis, die ich aus einem Buch von Carsten Busch gezogen habe:

    - ISO ist ein Produkt, das vermarktet wird. Insofern ist es das Ziel, Menschen zu überzeugen, Geld dafür auszugeben.

    - Ziel von ISO ist, ein reibungsloses Funktionieren des Marktes zu gewährleisten. Damit zielt es auf Mindeststandards, die theoretisch von allen erfüllt werden können.

    - ISO regelt den linearen Zusammenhang und setzt auf Standardisierung. Arbeitsschutz ist aber ein komplexes System mit (fast) unendlich vielen linearen Zusammenhängen. Das Reagieren eines komplexen Systems kann nicht vollständig vorhergesagt werden.

    - ISO ist ein Beratungsgeschäft.

    - ISO vermittelt oft eine Illusion, ein verlässliches System implementiert zu haben (siehe Deepwater Horizon Vorfall).

    Insofern sehe ich keine Notwendigkeit für eine Zertifizierung (außer der Kunde wünscht und bezahlt es), aber sehr wohl die Notwendigkeit eines Arbeitsschutz-Managementsystems.

    Gruß, Niko

    Hallo Axel,

    Die Ausbildungsträger überprüfen in der Regel die Zugangsvoraussetzungen.

    Hm, überprüft wird es. Aber die Konsequenz ist dann, dass auf dem Fachkundenachweis der Hinweis steht, dass die Voraussetzungen zur Bestellung als SiFa nicht gegeben sind.

    Die Ausbildung selbst ist ja nicht verboten, nur die Bestellung. Manche halten dies dann für Geldverschwendung. Ich sehe es als eine gute Möglichkeit, möglichst vielen Kollegen Kenntnisse im Arbeitsschutz auf hohem Niveau zu vermitteln - unabhängig von einer späteren formalen Bestellung. Ich befürchte aber, dass ich mich damit nicht gegen die IOSH- oder NeBOSH-Zertifizierung durchsetzen kann.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Grundsätzlich ist es möglich auch ohne Meistertitel für die Ausbildung als SiFa/FaSi zugelassen zu werden

    Um welche Art der Zulassung handelt es sich hier?

    Ich kenne nur die Anerkennung der Bestellung als Sifa von BG und Aufsichtsbehörde. Die Ausbildung kann jeder machen, darf dann aber eben nicht bestellt werden.

    Und in manchen internationalen Konzernen ist die Anerkennung der Bestellung zweitrangig, hier geht es zuerst um die Fachkunde und Sachkenntnis.

    Gruß, Niko.

    Hallo Axel,

    Oder hat eine schlechte Rechtsberatung, denn wenn ein Fehlgebrauch absehbar ist, hat der Hersteller in der Regel entsprechende Maßnahmen zu unternehmen um diesen zu verhindern. Der Passus in der Bedienungsanleitung dürfte da nicht ausreichen.

    Welche Maßnahmen eines Herstellers, die eine Benutzung eines Sägebocks im gewerblichen Bereich (=Fehlgebrauch) verhindern können, kennst du?

    Für den Hersteller sehe ich dies als unmöglich an. Also wird es dann eine Frage der Haftung und Schadensersatz sein.

    Anstatt Sägebock kann ich mir auch die Stichsäge aus dem Eingangsthread vorstellen. :/

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    ein Blick in die Gebrauchsanweisung ergibt manchmal erstaunliche Erkenntnisse. Vor einigen Jahren habe ich im Baumarkt einen Sägebock mit unten genannter bestimmungsgemäßer Verwendung gekauft. Dieses (Extrem-)Beispiel verwende ich seither in meinen Schulungen.

    Anerkennenswert finde ich, dass der Inverkehrbringer dies so klar und deutlich formuliert hat. Wahrscheinlich ist er ein "gebranntes Kind".

    pasted-from-clipboard.png

    Die Konsequenz dieser Angaben darf sich jeder selbst klar machen und danach entscheiden.

    Ich verwende den Sägebock, allerdings nur zuhause. Wobei =O, ich arbeite ja seit 9 Jahren im Homeoffice ... :/

    Und Unterweisung hat auch keiner gemacht. ;(

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Anlegers einer Papierverarbeitenden Maschine

    Maschinenhersteller in der Druck- und Papierverarbeitenden Industrie bieten hier Lösungen von der Stange oder auch Sonderlösungen an. Suche doch im Internet mit dem Stichwort "Easy Feeder", evtl. mit Zusatz eurer Maschinentype.

    enormer Belastung des Rückens

    Ja. Und die Belastung von Finger / Hand / Handgelenk kommt noch dazu. "Tennisarm" ist nicht selten ...

    D.h., hier gibt es Handlungsbedarf. Und dann immer die "Maßnahmenhierarchie" beachten.

    wenig kosten und den Prozess "Einstapeln" beschleunigen

    Hm. So funktioniert das halt nicht ...

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Was macht wohl ein Arbeitsschutzkoordinator? Die Tätigkeit dürfte ähnlich sein wie beim SiGeKo, nur ohne Baustelle.

    zumindest bei uns ist das nicht so. Da kann der Koordinator von SiB über SiFa bis Bereichsleiter alles sein. ;)

    Namen sind eben Schall und Rauch ...

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    und was macht diese Vollzeitstelle?

    *IroAN* Das Gleiche wie andere auch: Sich beschweren, dass viel zu viel Arbeit da ist und viel zu wenige Ressourcen. *IroAus*

    Aber im Ernst: Die Kollegen sind gut beschäftigt mit präventiven und retrospektiven Aufgaben, z.B.

    - Begehungen (Gemba)

    - Workshops (Kaizen)

    - Schulungen (nicht Ein- oder Unterweisungen)

    - Unterstützung bei und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen

    - Verbesserungsprojekte (typisch z.B. Maschinen und Ergonomie)

    - Nachverfolgung und Dokumentation von Sicherheits-Bedenken (an manchen Standorten werden über 150 Bedenken pro Monat gemeldet)

    - Prüfungen und Kontrollen

    - Überwachung und Dokumentation der Leistung im Arbeitsschutz (KPIs)

    - Unfalluntersuchungen (dauert üblicherweise 4-8 Stunden pro Vorfall)

    - "Management of Change" im Arbeitsschutz (ein Fass ohne Boden)

    - und mehr

    Gruß, Niko

    Hallo,

    brauchen die "rund um die Uhr Kontrolletti"?

    Das obere Ende vom Screenshot zeigt das Logo des großen Händlers mit A.

    Es gibt ja auch noch andere Aufgaben für einen "Safety Coordinator".

    Oder auch Firmen, die ein anderes Verständnis von Arbeitsschutz haben als nur Kontrollfunktion. Die genannte Firma gehört mit Sicherheit zu diesen. ;)

    Bei uns gibt es bei 300 Mitarbeitern eine Vollzeitstelle in "Safety".

    Gruß, Niko

    Hallo,

    BG-Betreuer aufschrecke

    Das ist doch sein/ihr/es Job?

    Es ist genau festgelegt, wo der Arbeitsweg anfängt

    Offensichtlich nicht. Siehe die Antworten,

    ich würde hier meinen

    wenn ich mich nicht täusche

    kommt drauf an

    eine ungewöhnliche Entscheidung

    Ausnahmefall

    So ist es. Und deshalb:

    Letztendlich entscheiden nicht wir welcher Unfall als Wegeunfall zählt.....das machen die Berufsgenossenschaften

    Und wir, bzw. der Arbeitgeber/Unternehmer kann nach der Entscheidung entsprechende Maßnahmen einleiten, um die Entscheidung durch Dritte überprüfen zu lassen.

    Gruß, Niko

    Hallo Ulrich,

    für unseren Konzern ist das Thema BBS schon wieder erledigt. Wir haben es ca. 10 Jahre umgesetzt und teilen die Auffassung, dass BBS in der überwiegenden Mehrheit der Firmen nicht korrekt angewandt bzw. eingeführt wird/wurde. Auch bei uns.

    BBS wurde als Kontroll- und Dokumentationsinstrument missbraucht, um Mitarbeitern, die nicht den Vorgaben entsprechend arbeiten, zu belangen. Relativ schnell wurde daher von den Beobachtern (Observern) gegenüber den Beobachteten permanent 100% sichere Arbeitsweisen dokumentiert. Und das unsichere Verhalten wurde nicht erkannt und abgestellt.

    Deswegen führen wir jetzt HOP ein. Leider gibt es dazu im deutschsprachigen Raum noch nicht sehr viele Hilfsmittel, aber das wird schon kommen.

    Schau doch mal hier nach:

    BBS Sifaboard

    Quentic Webinar

    Faktor Mensch - Christoph Bördlein

    Dekra BBS

    ORCHSE HOP

    HOP HUB

    Do Safety Differently

    Failure to Predict

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Wo sollen die stechen bzw. sinnvoll Arbeitszeit dokumentieren?

    ich kann aus dem Urteil nicht die Verpflichtung zu einer "Stechuhr" ableiten.

    Es geht um die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Das kann von Papier (siehe Beitrag von Guudsje) bis hin zu einer GPS-gesteuerten Überwachung (LKW-Fahrer) gehen.

    Ich denke, meine Excelliste wird auch weiterhin Bestand haben. Aber da wird es sicher viele Gerichtsurteile geben in Zukunft.

    Gruß, Niko.

    Hallo Chris,

    Schau doch mal in die DGUV Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen - 6.7 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:

    ... Für das Abschalten der Energie wird empfohlen, an gut zugänglicher Stelle, beispielsweise am Ausgang des Laborraumes, einen Hauptschalter anzubringen...

    BG RCI Download

    DGUV-I 213-850

    Ansonsten schlage ich vor, eure Sachversicherung nach deren Vorschriften zu kontaktieren.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Auf öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen – also nicht nur Behörden, sondern auch in Geschäften, die grundsätzlich jedem Bürger offen stehen – gilt eine unmittelbare Grundrechtsbindung. Ebenso wenig, wie ein Geschäft eine „Aluhutvorgabe“ oder ein „Kopftuchverbot“ im Wege des Hausrechts durchsetzen kann, kann es dies für eine „Maskenpflicht“ tun, denn dies sind unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.

    Hast du hier richterliche Entscheidung(en) als Quelle, die diese Interpretation stützen?


    Was ich gefunden habe:

    - Grundrecht bricht Hausrecht - aber nur in Bezug zur öffentlichen Hand ?

    Die unmittelbare Grundrechtsbindung betrifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden.

    - Grundrechtsbindung staatlicher und privater Adressaten

    ...

    Gegen diese unmittelbare Drittwirkung spricht zunächst der Wortlaut des Art. 1 Abs. 3 GG. Denn er nennt nur die öffentliche Gewalt, nicht aber Privatpersonen.

    ...

    - Hausrecht & Hausverbot nach dem BGB: Definition & Durchsetzung

    ...

    Hausverbot im Öffentlichen Recht

    Das Hausrecht wird dann problematisch, wenn beispielsweise eine Behörde ein Hausverbot ausspricht. In solchen Fällen ist das Hausverbot nicht nur Ausdruck des privatrechtliches Besitz- und Eigentumsrechts, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft, die zum Schutz der öffentlichen Einrichtung dient.

    Es ist somit fraglich, ob nun der Verwaltungsrechtsweg der ordentliche Gerichtsweg vor den Zivilgerichten eröffnet ist. Es ist also eine Abgrenzung zum Privatrecht vorzunehmen.

    ...

    Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Berechtigten entfernt.

    - Uni kann Mas­kenpf­licht auf Haus­recht stützen

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Bei gerade mal 170 MA wird sich kein Vollzeitjob für eine SiFa konstruieren lassen

    Bei uns haben Standorte ab 100 MA eine Vollzeitstelle im Arbeitsschutz bzw. SiFa und ASM.

    Und ab 300 MA kommt eine weitere Stelle hinzu.

    Die Ausbildung ist zu schaffen. Das wird auch sicher bei der neuen Ausbildungsordnung so sein. Hier ist dann eher das Problem, das einige Details oder die Praktikabilität der Ausbildung noch offen sind.

    Die Unterstützung der Geschäftsleitung ist ein leidiges Thema. Das sollte dich aber nicht von der Ausbildung abhalten. Und nach der Ausbildung (und den Elternzeit(en) :gi: ) steht dir ja die ganze Welt im Arbeitsschutz offen. Und - es gibt Unternehmen, die bei 100 MA eine Vollzeitstelle anbieten. :doppelthumbsup:

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Ich soll HSE-Manager werden und dazu zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden.

    Herzlichen Glückwunsch! Was besseres kann doch kaum passieren?

    Ich habe insgesamt 6 Jahre studiert (Bachelor und Master in der Fachrichtung Umweltwissenschaften) und parallel immer in Firmen als Werkstudent / Praktikant im HSE Bereich gearbeitet. Durch diese konnte ich verschiedene Erfahrungen sammeln, sei es bei der Erstellung von Katastern, Betriebsanweisungen, der Erstellung von GBUS usw.

    Das sind doch hervorragende Voraussetzungen. Nur los...

    Eigentlich eine ziemlich spannende Sache, nur stelle ich mir das alles (die Ausbildung und Tätigkeit) doch etwas schwierig und vor allem "gewagt" vor.

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt?

    oder

    Man(n) wächst mit seinen Aufgaben?

    Das hört sich für mich alles gut an. Und solche Chancen bekommt man nicht so oft im Leben.

    Wenn das Umfeld und die Finanzen passen, dann nur los mit der Ausbildung. Alles andere kommt dann schon mit der Zeit.

    Am anderen Standort gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Dann ist doch die fachliche Seite vorerst einmal abgedeckt?

    Mir fehlen zwei Jahre Berufserfahrung. Laut BG ist das kein Problem.

    Dann sollte es das für dich auch nicht sein.

    Das bereitet mir natürlich Sorgen: - zwei Jahre Ausbildung und danach Kinder planen? ist das dann nicht praktisch wieder "keine Berufserfahrung im Arbeitsschutz? nur das was man nebenbei in der Ausbildung als nicht vollwertige Fachkraft gesammelt hat" Und während der Ausbildung Kinder bekommen? - wenn die Ausbildung binnen drei Jahren absolviert werden muss, stelle ich mir das auch nicht optimal vor!

    Da sehe ich kein Problem. Das ist nun mal so. Und das Leben kommt sowieso anders, als man es plant. Solange man es gut erklären kann, wird es kein Hindernis sein - egal was kommt.

    Macht es unter meinen "Umständen" (keine Berufserfahrung und Kinderwunsch) überhaupt Sinn jetzt die Ausbildung zu machen?

    Ja, klar. Auf jeden Fall. Was soll schief gehen?

    Ist die Ausbildung wirklich so hart wie ich es mir denke?

    Ich weiß nicht, was du denkst. Oder was du unter "hart" verstehst. Aber die Ausbildung ist machbar. Natürlich muss man dafür was tun. Aber mit einem Master-Abschluß sollte man das Lernen gewohnt sein und es hinkriegen.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    Moin,

    das würde dann aber konsequenterweise bedeuten, dass ich bei jeder Grippewelle Masken anbieten, weil ich ja so fürsorglich bin und die Beschäftigten so eigenverantwortlich. Das wird ein Spaß werden. :rolleyes:

    Gruß Frank

    Was spricht dagegen? Die Kosten sind überschaubar, das Signal an die Belegschaft ist klar und die Akzeptanz entwickelt sich gut.

    Hattest Du das Gefühl, dass alle SiFas Fürsorge und Eigenverantwortung an den Tag gelegt haben.

    Die Fürsorgepflicht ist eine Vorgesetztenpflicht.

    Und Eigenverantwortung kann man zwar einfordern, diese muss sich aber erst entwickeln und ist stark durch die persönliche Lebenssituation, Erfahrung und Umfeld abhängig.

    Ein amerikanischer Taxi-Fahrer sagte mir zu dem Thema nur: I learned it the hard way.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Ich stelle es den Beschäftigten ja auch nicht frei, ob sie Sicherheitsschuhe tragen oder nicht oder ob sie sich entscheiden können, an einer Pflichtvorsorge teilzunehmen oder nicht.

    den Unterschied sehe ich hier im Auftreten des Risikos. Die Sicherheitsschuhe und die Vorsorgeuntersuchungen sind Schutzmaßnahmen für spezifische Risiken, die im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz auftreten bzw. wirksam werden können.

    Die Schutzmaßnahmen gegen eine Pandemie sind eine generelle (deswegen ja auch Pandemie) Vorgehensweise gegen ein Risiko, das eben AUCH am Arbeitsplatz vorhanden ist. Und insofern können die Maßnahmen nicht wirksamer oder verbindlicher sein, als im sonstigen sozialen Umfeld der Arbeitnehmer auch.

    Und meine Lehre aus zwei Jahren Pandemie: Nicht alles, was sinnvoll ist, kann auch umgesetzt werden.

    Da bleibt dann nur noch die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers. Das ist leider nicht viel.

    Gruß, Niko