Beiträge von Gerhard Petschat

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    In der BdA Handlungsliste sind Schritte dabei, die einer geringeren Dynamik unterliegen (Arbeitssystem, Ziele,..). Die anderen Schritte sind für mich normales Tagesgeschäft.

    Ich bin aktuell konfrontiert mit der Frage, ob man neben Arbeitssystem/Mitarbeiter den Blick nicht erweitern soll z.B. Besucher (Führung für Bewerber, Tag der offenen Tür...) und im gleichen Management System abbilden. So eine Unterweisung zu Brandschutz, Fluchtwege bei einem Bewerber... Kommt das in der aktuellen SiFa Ausbildung vor?

    Ich kenne aus der Software-Entwicklung in der Industrie den Prozess so, wie von Halil weiter oben beschrieben. Es gibt einen Redaktions-Prozess in dem die Fachkollegen auf Basis Begehung/Checklisten oder direkt die Gefährdungsbeurteilung (und ggfs. auch die Maßnahmen, Betriebsanweisung und Content für Unterweisungen) bearbeiten. Dann wird beim organisatorisch Verantwortlichen die Freigabe angefragt/angefordert. Natürlich gibt es auch einen schnelleren Prozess bei dringenden Themen. Unterschriften sind demnach nicht physisch, sondern nur digital hinterlegt.

    Super spannende Diskussion. Bin parteiisch. Nach ein paar Jahren in individuellen Projekten für Kunden (z.B. ABATECH für BMW) haben wir mit 4TY ein eigenes Produkt im Markt, seit einem Jahr.

    Ich habe hohen Respekt vor den Häusern, die neben der Software Ihren Kunden auch die jeweils aktuellen Infos aus den zig-Quellen bereitstellen. Habe den Eindruck es gibt Anwender, die sich sehr stark auf solche Vorgaben und Vorlagen stützen - andere sind "stark" genug, selbst Recherche und Relevanzprüfung für ihr Unternehmen durchzuführen.

    Wir versuchen uns auf effiziente Arbeitsmethodik (Erfassung/Verifizierung/Bereitstellung, Wiederverwendbarkeit von Information, Maßnahmenmanagement) zu fokussieren. Das wären für mich auch wesentliche Bewertungsfaktoren.

    Was ich noch gar nicht als Thema gelesen habe: Mensch/Maschinen-Schnittstelle (Bedienoberfläche, flexible Formulare, Mehrsprachigkeit, Software-Ergonomie)....

    ...und inhaltlich die Frage: Unterweisungsmanagement (incl. Durchführungsüberprüfung auf Mitarbeiterebene) als Teil des Pakets für den Arbeitsschutz?

    Wir haben bei uns in 4TY Software Nohl und für phys. LMM. Habe den Eindruck, dass LMM nicht häufig eingesetzt wird.

    Bei Nohl kann man die Festlegung, z.B. was bedeutet "häufig" festhalten und dies wird ins GBU.pdf übernommen. So weiß man auch später, dass zum Zeitpunkt der Bewertung mit "häufig" z.B. einmal pro Schicht gemeint war.

    Ich hab gehört, dass Geflügel- und Schweinemastbetriebe Impfstoff an die Tiere verfüttern und damit die späteren Fleisch-Konsumenten mit einer Grundimmunisierung ausgestattet werden sollen..... stimmt das vielleicht auch nicht? Auf was/wen kann man sich eigentlich verlassen.... tiefer Seufzer. (angenehmes WE :)

    Ich denke ein Teil des Disputs -wer schreibt die GBU- liegt einfach im Aufwand und mangelnden Nutzen. Mit vernünftigen Checklisten und GBU-Vorlagen die man "nur" anpassen muss und Maßnahmen sofort initiieren kann (incl. Mail-Versand/Terminüberwachung)... wird eher der verantwortliche Fachbereich die Dokumentation machen. Wenn die GBU eh nur für die Schublade ist, dann hat die GBU für den Fachbereich auch kaum Wert. Dann werden die Maßnahmen offline irgendwo verwaltet und nichts passt zusammen - das soll dann die SiFa richten als "Koordinator".

    Spannende Frage. Ich denke ein Teil des Problems liegt im Vorurteil, "die Kinder daddeln doch ohnehin den ganzen Tag - jetzt auch noch in der Schule!".... und ein wenig muss man sich schon auch klar machen, was es heißt die Schule umzustellen. Bei mindestens 10 Mio Schüler und Studenten. Die Frage, sollen alle die gleichen Chancen haben? Wenn ja, geht dann die IT-Infrastruktur auf das Konto der Schulträger ähnlich wie bei Schulbüchern? So sekundäre Themen wie Stromverbrauch mal weggelassen. (Ähnlich bei der Anforderungen, alle Schulräume mit Reinraumfilter auszustatten - mit oder ohne Kernkraftwerk-Laufzeitverlängerung?). Ich hab nicht den Einblick für clevere Lösungen.

    Kommt immer auch darauf an wer auditiert. Zertifizierungsaudit oder Kundenaudits.

    Hier würde ich nicht zustimmen. In der Rolle SiFa darf ich -meine Sicht- in keinem Fall ohne Zustimmung der Geschäftsführung Daten rausgeben (oder auch Einsicht geben). Welche Informationen wer/wann bekommt. Das kann nicht im Moment eines Audits durch die SiFa entschieden werden. (Meiner Meinung nach gehört das im Vorfeld klar festgelegt. Eine Software sollte eine Funktion haben um sehr gezielt die Daten auszuleiten, im Zweifel per Mail mit Vorgesetzten auf der Mail)

    Klingt jetzt wahrscheinlich uralt: Kartonagen-Simulation. Selbst schon erlebt und mitgestaltet. Wenn es z.B. darum geht den Platzbedarf an einem Arbeitsplatz zu überprüfen bzw. Engstellen zu erkennen. Z.B. Bandarbeitsplatz. Unterschiedlich große Teile werden am Band zugesteuert und sollen mit Teilen aus dem Versorgungsbereich ergänzt werden. Die Teile werden von zwei Mitarbeitern entnommen und zum Band gebracht... diesen Tanz vorab mit Kartonkörpern simulieren und Engstellen erkennen.

    Hallo, ich würde gerne zu "Wie verhaltet ihr euch bei Audits ?" ein Frage zum Handling im Dokumentations-Tool für Gefährdungsbeurteilung los werden:

    Bekommt der Auditor Zugang zum Dokumentationstool? Eine Nutzerrolle mit direkt-Zugriff für eigene Recherchen?

    Eine Ausleitung relevanter GBU´s in Dateiform oder als .pdf? (und wer gibt diese Ausleitung frei?)

    Meine Sicht: Papier-Archiv zum durchblättern vor-Ort, Einzelne in Kopie bei gezielten/begründeten Fragestellungen nach RS mit dem Verantwortlichen der Arbeitsumgebung. ... aber ist das noch state-of-the-art ?

    Merci Gerd

    Servus in die Runde. Aus meiner Erfahrung sollte man bei Gefährdungen aus Sicht Jugendarbeitsschutz mitdenken: Ist die Gefährdung für einen Menschen mit wenig Erfahrung erkennbar bzw. richtig einzuschätzen? Wenn man da mit "jein" antworten würde, dann ist meist Unterweisung als Maßnahme das Thema.

    Ich kann aus Erfahrung die Bedenken von AxelS in Sachen Stammdaten-Änderung schon nachvollziehen (und das sage ich als IT-Fan). So verlockend Schnittstellen zu ERP Systemen erstmal klingen... meistens schlagen sie im Arbeitsschutz eben doch anders durch. Und ohne Vorprüfung würde ich nicht von außen einfach Stammdaten-Änderungen wirksam werden lassen. Da habe ich schon böse Sachen gesehen. Eigentlich bräuchte es ein Änderungsprotokoll ERP das man dann abarbeiten kann mit Teilautomatisierungen je nach Änderungsart.... klingt jetzt kompliziert, ist es auch :-). Ein guter Werkstudent macht das meistens effektiver.

    Servus, vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte hierzu in LinkedIn auch schon mal eine Umfrage, in wie weit Software-Ergonomie in der GBU Berücksichtigung findet. Ergebnis: kaum. Es geht ja noch gar nicht unbedingt um die wirklich sehr präzise ausgearbeiteten Inhalte der DGUV. Es geht ja schon los, wenn ich ne PSA Handschuhe für die Tätigkeit verschreibe und an dem Arbeitsplatz ein Rechner mit Tastatur steht..... da kann ich 1+1 zusammenzählen, wie lange die Handschuhe genutzt werden.

    Das andere sind dann die Belastungen wg. nicht-ergonomischer Software, barrierearm/-freie Software. Wird i.d. Regel den psychischen Belastungen oder Arbeitsumgebung zugerechnet. Geschieht aber meist nur auf Hinweis des Mitarbeiters, der SiFa kann das kaum aktiv erfassen. Wir haben unsere Programme gerade durch ein Assessment prüfen lassen und sind durchgekommen. Aber das Meiste was da gefordert ist sind Investitionen die in der Praxis in der Software-Auswahl (noch) kein Kriterium sind. Wen die DIN-9241 stärker in Gesetze und Verordnungen einzieht....