Beiträge von MaHuber
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im Forum und gute, informative Gespräche .
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Willkommen im Forum und gute, interessante Gespräche .
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Willkommen im Forum und gute, interessante Gespräche .
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Herzlich Willkommen im Forum und gute, interessante Gespräche .
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Herzlich Willkommen und gute, interessante Gespräche :doppelthumbsup:.
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Herzlich Willkommen und gute, interessante Gespräche :doppelthumbsup:.
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Herzlich Willkommen und gute, interessante Gespräche
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Herzlich Willkommen und gute, interessante Gespräche
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Herzlich Willkomen im Forum.
Auf gute Gespräche :doppelthumbsup:
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Servus,
bei uns in Bayern gilt die VStättV erst ab 200 Besucher. Folgendes würde ich unabhängig der Besucher berücksichtigen:
Auszug vom §7:
(1) Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum oder bei Tribünen außerhalb von Versammlungsräumen bis zum Ausgang aus dem Tribünenbereich darf nicht länger als 30 m sein.
(2) 1Die Entfernung von jeder Stelle einer Bühne bis zum nächsten Ausgang darf nicht länger als 30 m sein. 2Gänge zwischen den Wänden der Bühne und dem Rundhorizont oder den Dekorationen müssen eine lichte Breite von 1,20 m haben; in Großbühnen müssen diese Gänge vorhanden sein.
(3) Die Entfernung von jeder Stelle eines notwendigen Flurs oder eines Foyers bis zum Ausgang ins Freie oder zu einem notwendigen Treppenraum darf nicht länger als 30 m sein.
(4) 1Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. 2Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen.
(6) Die Entfernungen werden in der Lauflinie gemessen.
Kann in Deinem Bundesland natürlich abweichen !!!
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Verbrauchsmaterial (Kapselgehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe) sind bei uns Lagerware, da die Lagerzeit von <1 Jahr ist.
Ebenfalls auf Lager sind die Arbeitsschuhe (2 Modelle von Haix) in den Größen 39 - 46, Lagerzeit < 1 Jahr, da ja jeder MA 1x im Jahr ein neues Paar Schuhe erhält und immer wieder ein neuer MA dazu kommt. Die Kosten sind dabei überschaubar.
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Moing Berit,
herzlich willkommen im Forum.
Gruß
Markus
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Für Bayern gilt folgendes:
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von äußeren Blitzschutzanlagen ergibt sich aus dem Baurecht. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert im Artikel 44:
„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung, Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“
In der Betriebssicherheitsverordnung und deren Technischen Regeln werden ebenfalls Forderungen nach der Errichtung von Blitzschutzanlagen aufgestellt. Dieses hat zur Folge, dass beim Neubau eines Gebäudes, bei Bauwerkssanierungen sowie bei maßgeblichen technischen Änderungen im Zuge von An- und Umbauten eine Blitzschutzanlage neu errichtet, umgebaut, angepasst, ergänzt und geprüft werden muss.
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtv…litzschutz.html
Gruß
Markus
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Hallo Peer,
herzlich Willkommen im Forum.
Gruß
Markus
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Hallo Torsten,
herzlich Willkommen im Forum.
Gruß
Markus
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Hallo Andy,
herzlich willkommen, hier im Forum.
Gruß aus Niederbayern
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Bei unseren Werkzeugschränken / -wägen (Garant / Stahlwille / Gedore) ist das Öffnen von mehreren Schubladen gesperrt.
Sobald man eine offen hat, kann man eine weitere nur öffnen, nachdem die bereits geöffnete geschlossen wird.