Beiträge von RaBau

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    Hallo Andreas

    Ich weiß wie das Reallife so ist.
    Das ihr glücklichen alle die gleichen Gefahrstoffe verwendet erleichtert den Arbeitsaufwand.

    Meine Frage in diese Richtung.
    Seit ihr irgendwo von einem Hauptsicherheitsing. koordiniert oder besitzt ihr eine übergeordnete Abteilung?

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    Dein leider wahre Ironie mit den 50 Mann gefrickelten BA ist leider Realität. Man kann eine BA im 70-95% Grundaufbau erstellen. Der Rest mus leider von den 50 Mann nocheinmal angepackt werden. Um die Feinheiten der Örtlichkeiten einzubringen. Zu Überprüfen/ Überprüfen lassen ob die Grundräumlichkeit mit der "Giftigkeit" des Stoffes übereinstimmen.


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    in meiner Firma gehöre ich zu ein paar Dutzend Vollzeit Sifa und wir stehen vor dem gleichen Problem. Zeit die Gesetzeslage nimmt einem immer mehr die Luft zum atmen.
    Ein Kollege hielt über seinen Fachbereich letztens einen Vortrag über Lärm und Schwinungen.
    Allein das ist Arbeit für ein halbes Jahr.
    Ohne das Aufarbeiten aller Gefährdungsberuteilungen der Bereiche Gefahrstoffe und allgemein bzw. Neuerstellung.

    Dabei ist das Normale Begehungs- und Beratungsgeschäft noch gar nicht einbezogen in den Stundenaufwand

    Hallo Sifakollegen

    Wir, ein Kollege und ich, sind gerade dabei das Internet und die Vorschriften am Durchsuchen um herauszufinden wo der Unterschied zwischen Sach und Fachkunde liegt.

    Ist das vielleicht inzwischen die Befähigte Person?

    Wer kann mir gültige Vorschriften oder Textstücke nennen.

    Gruß RaBau

    Zitat

    Original von Andreas.S
    In Sachen Arbeitssicherheit bin ich fachkundig. Deshalb darf ich auch eine Gefährdundungsbeurtrilung ausführen(auch in Bezug Umgang mit Gefahrstoffen).


    Das ist richtig

    Zitat

    Original von Andreas.SIn Sachen Gefahrstoffe und lt. Gefahrstoffverordnung bin ich nicht Sachkundig, und so bleibt es bei der GFB. Eine wasserdichte BA würde ich mir auch nicht zutrauen, auch wenn anscheinend alles nachlesbar ist.


    Das so nicht richtig.
    Du bist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen wie oben schon erwähnt. Du bist aber verpflichtet deinem Betrieb eine Betriebsanweisung zuliefern - zumindest die Fachberatung für den Vorgestzten bzw. Firmenleitung.
    Du kannst diese Fachberatung so abliefern wie du meinst.
    Du kannst aber auch den Betriebsarzt oder die BG Institutionen anschreiben und um Hilfestellung bitten.
    Desweiteren kannst du dich in viele Gefahrstoffregister eintragen. Um weitere Informationen zu besorgen.
    All diese Sachen die ich oben beschrieben habe solltest du sauber dokumentieren falls doch einmal ein Gefahrstoffunfall passiert.
    Deine Bewertung und den Schriftverkehr sorgfältig archivieren damit man auch noch in 10 Jahren nachvollziehen wie du an das Beurteilungsergebnis gekommen bist.

    Zitat

    Original von Andreas.SBei uns gibt es keinen Gefahrstoffbeauftragten, hier scheint die Menge und der Umgang zu gering (Textileinzelhandel) oder?


    Wir haben einen und dieser beschäftigt sich zu 95% damit Straßentransport zu bewältigen. Diese sind auch nicht die richtigen Ansprechpartner, es sei denn es ist ein Chemiker.

    Hallo zusammen,

    der Thead passt gerade hervorragende da wir in unserem Betrieb auch mit diesem Thema seit 12 Monaten beschäftigen und ich gerade in Dresden einen passenden Gefahrstofflehrgang belege um diese FAchkunde zu bekommen.

    Also aufgrund eurer bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt ihr diese Fachkunde!
    Da gibt es leider nichts daran zu Rütteln. Fasi = Fachkundiger.
    Falls bei einer Bewertung Probleme auftreten muss man sich über entsprechende Stellen Fachkundig machen.

    Prüfung:
    Es gibt wohl eine BG die einen Seminar abhalten Dauer 2 * 3 Tage mit Prüfung und Urkunde.

    Du musst deine Fachkunde nicht beweisen aber falls du @gladis eine Falschberatung durchführst auf den eine Person einen Schaden erleidet bist du sehr schnell auf der Anklagebank. Gerade im Bereich der Gefahrstoffe lerne ich gerade das es viele schwarze Löcher gibt die einem ein Chemiker oder Toxikologe beantworten kann, aber nicht jemand der sich wie die meisten Fasi abundan damit beschäftigt.

    Den Umgang mit Gefahrstoffen bzw. die Richtige einschätzung aller Arbeitsgänge inkl. Wartung, Störung, Reinigung und normal Betrieb sind zu berücksichtigen.
    Dieses Thema füllt bei mir schon 3 Aktenordner und es wird wöchentlich mehr Wissen und es stellen sich immer mehr Fragen die kaum zu beantworten sind.
    Alleine die GefStoffV ist in manchen Fällen sehr unzulänglich mit den Erklärungen.

    Aber für die Grundlagen der Gefahrstoffverordnung können wir gerne diskutieren, da ich inzwischen 20 verschiedene Aussagen gehört habe vielleicht kommt man ja auf einen gemeinsamen Einigungslevel.

    RaBau

    Zitat


    Original von peter
    Welche regelungen gelten für das abstellen oder die unterbringung von kraftbetriebenen (verbrennungsmotor!) kleingeräten, wie z.b. kettensägen, rasentraktoren, motorsensen u.ä. in bezug auf das vorhandensein von brennbaren flüssigkeiten.
    Die "TRbF 20 Läger" trifft offensichtlich hier nicht zu, da sich diese regel explizit auf lagerbehälter bezieht (also flaschen, kanister, tanks usw.).


    Diese von dir erwähnten Geräte musst du in einem belüfteten Raum abstellen. Am besten noch auf einem saugfähigen Material oder Wanne für Leckagen. (Muss aber nicht sein)
    Die Füllung die im Gerät ist wird nicht berücksichtigt.


    Zitat

    Original von peterWo darf ich lagern?

    In einem belütete Raum

    Zitat

    Original von peterWo darf ich nicht lagern?

    In Bereichen wo du sowie so eine erhöhte Brandlast hast.
    Darüber hinaus dürfen Druckgase und brennbare Flüssigkeiten nicht gelagert werden
    • an Arbeitsplätzen
    • in Durchgängen und Durchfahrten
    • in Treppenräumen (Treppen).
    Bestimmte Stoffe, wie z. B. Sauerstoff und brennbare Materialien, dürfen nicht zusammen gelagert werden.


    Zitat

    Original von peterWie groß darf der gerätetank sein?

    Verbleibt beim Hersteller, siehe CE Norm. Ausserdem schaue mal in der Bedienungsanleitung des Herstellers nach, was er über die Lagerung des Gerätes schreibt. Man kann die Hersteller auch über den Tech.support befragen.

    Zitat

    Original von peterWieviel kraftstoff darf in den tanks verbleiben?


    Gegenfrage: Darfst du dein Vollgetanktes Auto auch in die Garage stellen?

    Zitat

    Original von peterWieviel darf insgesamt zusammen gelagert werden?


    Frage mal bei der BG nach oder einen Ausschuß ab wann das Zusammenlagern der Geräte wie Lagern aussieht.

    Zitat

    Original von peterWelche vorschriften treffen zu?


    Kann ich dir im Augenblick nicht genau sagen.
    Schaue in die Gefahrstoffverordnung.
    Die besten Erfahrungen in solchen Situationen habe ich dabei gemacht in dem ich die Ausschüße der BG herausgesucht habe und dann mit den Ingieneuren gesprochen habe.


    RABau

    Hallo und Guten Abend

    Ich suche eine Zusammenfassung

    Warum CE_kennzeichnung?

    Aufbau einer CE Kennzeichnung

    Welchen Bereich deckt die Gefährdungsbeurteilung ab bei CE?
    Wenn mehrere Firmen Zusammen an dem Aufbau der Anlage beschäftigt sind, wer muss die CE Zertifiezierung durchführen.

    Wenn auch eigene Mitarbeiter an diesem Aufbau beteiligt sind wie sieht die rechtliche Folgen dann aus?

    Wieso muss bei zusammenbau einer Altanlage an einem neuen Ort eine CE Zertifiezierung durchgeführt werden?

    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

    Gruß Rabau

    Die Zukunft???

    Ich habe vor kurzen mit einem leitenden Technischen Aufsichtsbeamten kennengelernt.

    Der erzähllte uns dann bei einer Veranstaltung das an den Einsatzzeiten der Sifa´s gearbeitet wird weil die BGV A2 eine Verfallzeit hat und zwar im Jahr 2007 muss ein neuer Entwurf erarbeitet sein.

    Das schlimme daran könnte sein, das man keine Gesetzliche hintergrund mehr haben wird.

    Bei den Fremdfirmen kommt es ganz stark darauf an nach welchen Prinzip die Fremdfirmenmitarbeiter eingesetzt werden.

    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Werksvertrag

    Arbeitnehmerüberlassung:

    Die Mitarbeiter sind der Fremdfirma sind genauso zu behandeln wie die eigenen Mitarbeiter.

    d.h. das komplette Programm:
    [list=1]
    [*]Schutzkleidung
    [*]Unterweisungen
    [*]Untersuchungen
    [*]usw.
    [/list=1]

    Die bestellte Aufsichtsperson muss sich um die neuen Besonders kümmern.

    Werksvertrag:

    Die Fremdfirma kommt in die Firma um ein Gewerk abzuliefern.
    das kann sein
    [list=1]
    [*]Anlieferarbeiten
    [*]Aufbau eines Gerüstes
    [*]Aufbau einer Maschine
    [*]Aufbau eines Gebäudes
    [*]Büroarbeiten
    [/list=1]

    Die Firma muss über alle Vorschriften und besonderen Begebenheiten unterrichtet werden.

    ----

    Bei Fremdfirmen die WErksverträge haben ist besonders zu beachten das man nur bei Gefahr im Vollzug deren Mitarbeiter direkt anspricht.
    Sonst muss man immer die bestellte Aufsichten der Fremdfirmen ansprechen.
    Hintergrund:
    Sollte man den Mitarbeitern anweisungen erteilen dann besteht die rechtliche Gefahr das diese Mitarbeiter von der Firma eingestellt werden müssen. (extremste Situation)

    Ein Fahrer (egal ob LKW, Stapler) darf nur dann noch mit einem sogenannten Betriebsführerschein fahren, wenn der Betrieb es ermöglicht Wege ausserhalb des Öffentlichen Straßenverkehrs bereitszustellen.

    Ansonsten darf der Mitarbeiter nicht mehr fahren.

    Ramona:

    Der Betrieb muss nur einen sogenannten Betriebsführerschein einführen dann sind die Leute abgesichert.

    Für mich kommt eine weitere Frage auf.

    Warum kann der Entsorgungscontainer nicht näher herangebracht werden Stapler oder Telehändler??
    Besteht nicht die Möglichkeit die Platten in einer Art Wanne zu tragen.
    Je weniger Kontakt um so besser!

    Zitat

    Original von toni


    hmm sicherlich sehr vernünftig aber wenn die bg die unterlagen nach 10 jahren entsorgt dann dürfte es wohl etwas schwierig sein sie davon zu überzeugen obwohl ihr die unterlagen aufbewahrt, oder sehe ich das verkehrt?

    habe bisher noch keine große erfahrungen diesbezüglich gehabt, deshalb die frage.

    gruß toni

    Also wir haben so alle 2 Monate Besuch von der BG im Haus und kennen unsere 6 Technischen Aufsichtsbeamten persönlich.

    Ausserdem müssen wir in solchen Fällen immer noch Zeugen zumindestens namentlich präsentieren.
    Funktioniert eingentlich ganz gut. Nur wenn kein Zeuge und gar keine Niederschriften dann wird es schwer. Wie in diesem Fall.

    Übrigens falls ihr Todesfälle im Betrieb habt oder mal bekommen solltet, haltete den ganzen Schriftkram und Bilder fest. Bei uns sind alle Todesfälle auch noch von anno Tobak nachzulesen.

    Danke für den Link

    Ich habe mich auch mit dem entsprechenden Ausschuß in Verbindung gesetzt und dieser erklärte mir das ein ab dem 13 Jahr nur noch ein Sachverständiger diese Prüfen und sobald ein Mangelbescheid erstellt wird auch nur von einem Sachverständigen gegengeprüft werden.

    Die Aufbewahrungszeit von Unfällen sowie von Verbandsbüchern ist auf unbegrenzt zu setzen, besser als wie bei uns.
    Wir versuchen jetzt einen Unfall von den 60er Jahren nach zuvollziehen und da haben wir noch nicht alles aufgehoben.

    Jetzt wird alles seit 1980 sicher hinterlegt und damit sind wir abgesichert.

    Ausserdem werden ja jetzt mit der Unfallanzeige auch ein Durchschlag an den Verletzten geschickt.

    Danke für die Antworten.

    Meine Werksfeuerwehr defenierte es jetzt so.
    Die Halle ist zweigeteilt dadurch ist die Tür in die andere Halle als Fluchtweg zukennzeichnen.

    Das ist mit deiner Aussage stimmig Andreas S.


    Gruß RaBAu

    Hi

    Ich suche einen Passus in den Vorschriften Prüffristen von Kranen.

    Er muss ungefähr so lauten:
    Auto-Krane die ein ??gewisses Alter erreicht haben müssen Jährlich oder ??? geprüft werden.
    Aber nur von einem Sachverständigen.
    Nicht von einem Sachkundigen.

    Thanks im Vorraus

    Evakuierungshelfer in ausreichender Menge, das heißt in der Urlaubszeit müssen diese immer in ausreichender Zahl vorhanden sein.
    Das heißt für die Personalabteilung das für diese Leute einen Sperrmirotät vorhanden sein muss.

    Ausserdem den Sammelpunkt weit genug von der Firma entfernt anlegen, am besten eine Große Wiese (kein Parkplatz).

    Ausserdem sollte für Besucher / Anlieferer ein Kurzunterweisung (in mehreren Sprachen niedergeschrieben) vom Pförtner bekommen (falls vorhanden) der auch im System eine Datei zur Verpfügung hat um diese als zusätzlich anwesend zu führen.
    Dies kann man zum Beispiel mit einem Meldekarten machen. Ausweis gegen Karte.

    Ein weiterer zu nennender Sicherheitsaspekt ist es einen Schutzbereich zu benennen. Zum Beispiel Seitenabstand von 50 cm, dann können die Mitarbeiter auch nicht von seitlich überhängenden Lasten getroffen und/oder mitgenommen werden.

    Auch sollte in diesen Bereichen wo starker Staub auftritt eine Schutzbrillenpflicht eingeführt werden und eine Wasserberegnungsanlage für die einzelenen Bänder installieren.