Kleinstgasflaschen dürfen nur mit Hilfe von besonderen Umfüllvorrichtungen aus 5-kg- oder 11-kg-Flaschen befüllt werden.
Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, sind theoretisch und praktisch im Umgang zu unterweisen. Das Füllen darf nur durch unterwiesene Personen erfolgen, die mindestens 18 Jahre alt sind
Auszug TRBS 3145/TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
(2) Zur Vermeidung von Fehlbedienungen dürfen ortsbewegliche Druckgasbehälter in Füllanlagen nur von hierzu beauftragten Beschäftigen nach § 12 BetrSichV gefüllt und gewartet werden, die
1. erwarten lassen, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen und
2. unterwiesen sind (siehe dazu § 12 BetrSichV, § 14 GefStoffV und TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigen“).
Reicht es aus wenn diese Unterweisung durch eine Sifa durchgeführt wird ??