Beiträge von stekue

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    Ich meine Sie bilden in Berlin und Bochum aus, Dozenten sind in Ordnung und können das Wissen gut vermitteln...

    Guten Morgen zusammen,

    ich lese es auch so, das nur die Mitbestimmung eingeschränkt wurde, aber er widerspricht sich etwas denn es wird geschrieben, "Daraus folgt: Nicht der Gefährdungsbeurteiler darf innerhalb der Gefährdungsbeurteilung – wie hier – beurteilen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wann sie umzusetzen sind."

    Es bleibt spannend;)

    Ich habe in meinem Netzwerk jemanden der auch Meister für Schutz und Sicherheit ist und parallel die Ausbildung zur FaSi bei der VBG begonnen hat.

    Zeitpunkt des Meisters war bei ihm vor dem Abschluss als FaSi.

    Eine Ernennung durch ein Unternehmen zur bestellten FaSi brauchte er nie, da er Selbstständig ist, jedoch gilt die 2 Jahres Pflicht für die Ernennung, nicht für den Ausbildungsbeginn.

    Und da ich die Branche "Sicherheit" gut kenne wäre es dir sehr schwer tatsächlich als Meister die Erfahrung zu sammeln.

    Daher kannst du beide Wege einschlagen BG oder privater Bildungsträger.

    Diese unterscheiden sich of in der Qualität, der Dauer und auf der Ausrichtung (welcher Branchenspezifische Teil)

    Daher solltest du dicht fragen wo deine Reise hingehen soll, ich sehe bei beiden Wegen Vor- und Nachteile.

    Viele Grüße aus Hannover

    Also wenn Du als Leitender noch nie eine Unterweisung gemacht hast - dann läuft doch bei Dir was falsch...

    Und wenn Du als Teilnehmer noch keine gemacht hast, aber um die Notwendigkeit weist - warum hast Du dann nicht mal eine eingefordert?!?!?

    ...aber sorry, das geht schon wieder am Thema vorbei...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    dachte schon Ich habe ein "k" vergessen, aber hast du vllt nur Überlesen.

    noch nie KEINE... habe ich geschrieben

    VG Stefan

    Auch bei den Waffen gibt es zumindest bei uns keine Unterweisung. Da sage ich, wenn ein Mitarbeiter mit einer Waffe hantiert und eine Unterweisung braucht, dem gehört die Waffe abgenommen. Und woher weiß man, dass die MA keine Unterweisung brauchen? In dem bei den Vierteljährlichen Schießterminen nicht nur geschossen wird, sondern auch das Wissen abgefragt wird. Und wer die 4 Sicherheitsregeln nicht aus dem Schlaf kennt, steht mit einem Apfel auf dem Kopf vor der Zielscheibe ;)

    Also auch wieder ein Unternehmen die nur die Mindestzahl an Terminen zum Nachweis erbringt.

    Wieso wird da nicht immer unterwiesen - die Mitarbeiter müssen zuverlässig, geeignet, sachkundig und ausgebildet sein - ich kenne es (nur Auszüge) so.

    - Termine 12 pro Jahr

    - vor dem ersten Schuss wird immer eine Sicherheitsbelehrung gemacht und das immer, egal ob die Teilnehmer es wissen oder nicht, das unterschreiben diese auch

    - dann Überprüfung der Handhabung (muss ja im Einsatz, bzw der Vorbereitung anwendungssicher funktionieren)

    - in jedem Halbjahr gibt es zusätzlich zum praktischen Teil auch einen theoretischen, in dem Inhalte (Änderungen, vllt sogar mal Rechtsurteile oder oder oder) des WaffG und der Selbsthilferechte besprochen werden

    Ich habe jetzt schon einige Schießen mitgemacht (seit 2005 sind es so einige), sowohl aktiv als Schütze (zivil und BW (ab und zu immernoch)), als auch als Aufsicht und als Leitender und ich habe immer eine Unterweisung gemacht/erlebt.

    Sicher sollten MA die eine Unterweisung benötigten keine Schusswaffe führen dürfen, aber dennoch, lieber eine Unterweisung mehr als nötig, als das in einer Stresssituation dieses scheinbare Wissen nicht sitzt und dann zu einem Unfall kommt, oder zu einer unbeabsichtigten Schussabgabe. Denn im Falle eines Falles arbeiten die eingesetzen Mitarbeiter gegen die Sicherheitsregeln.

    Ich will damit nicht eure Arbeit in Frage stellen, denn formal scheint es richtig zu laufen, die Frage ist aber, ist alles mögliche getan oder kann mehr getan werden ohne großen Aufwand.

    Kätzerisch könnte ich fragen ob du sicher bist, das alle Mitarbeiter den Apfel treffen würden?;)


    Bearbeitet wegen Missverständnis

    Da ich aus der Sicherheit (mittlerweile nicht mehr dort tätig) komme möchte ich dazu auch mal kurz etwas sagen.

    DGUV 23 und hier §10 habe wir damals auch wie folgt bedient:

    Wir hatten immer, zu jedem Dienstbeginn eine Einsatzbesprechung und dort wurde IMMER die Funktionsfähigkeit der Stableuchten geprüft (Stableuchte ist Teil der persönlichen Ausstattung gewesen), da in unserem Bereich diese auch am Tage funktionieren mussten (U-Bahn). Es wurde dann auch geschaut ob Leuchtmittel defekt waren und die Akkus/Batterien voll sind.

    Dieser Ablauf, was im übrigen auch mit der Handhabung anderer Einsatzmittel stichprobenartig geprüft wird ist ein Bestandteil dieser besagten Besprechung gewesen, so mit eine Routine und somit auch für die BG total in Ordnung gewesen.

    Daher kann ich nur sagen, das Vorschriften manchmal durch einfache Dinge abzudecken sind und es nicht alles die Überschrift "Unterweisung" haben muss.