Fragen zur Sifa-Ausbildung(szulassung)

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    Mein Name ist Moritz und ich bin 32 Jahre alt.

    Ich habe bereits dieses Unterforum durchforstet auf (genaue) Antworten zu meinen Fragen, aber so wirklich konkret fündig geworden bin ich nicht. Falls ich etwas übersehen habe, entschuldigt bitte den Doppelpost.


    Ich möchte sehr gerne die SiFa Ausbildung starten und habe ein paar fragen dazu.


    Folgende Umstände sind bei mir gegeben :

    -ich habe den Meister für Schutz und Sicherheit letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen.

    - ich verfüge über knapp 3,5 Jahre Berufserfahrung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin momentan auch als solche tätig.

    - Arbeitssicherheits-Themen begleiten mich also schon ungefähr ~5 Jahre, Fachkenntnisse sind also zumindest theoretisch teilweise vorhanden.

    - ich verfüge über keine Führungserfahrung.

    - ich verfüge über keine Berufserfahrung als Meister und habe diese auch nicht in Aussicht, da in meiner Branche solche Stellen (vor allem ohne Führungserfahrung) sehr rar gesät sind.

    - meine Firma unterstützt mich in meinem Vorhaben SiFa zu werden und möchte mich wohl nach der Ausbildung als solche einsetzen.

    - ich habe telefonisch Kontakt zu privaten Bildungsträgern sowie der VBG aufgenommen um meine Chancen auszuloten, insbesondere die fehlende Berufserfahrung als Meister habe ich erwähnt. Die telefonischen Aussagen dazu könnte man als optimistisch bezeichnen.


    Heute traf der Fragebogen der BG ein, den ich noch diese Woche zurücksenden werde.


    Nun zu meinen Fragen :


    Kann bzw. darf die BG mich tatsächlich zum SiFa Kurs anmelden obwohl ich nicht über die 2 Jahre Berufserfahrung als Meister verfüge? Die Gesetzes- bzw Vorschriftenlage ist mir grundsätzlich bekannt.


    Wenn sie es kann bzw darf, darf ich nach der Ausbildung dann überhaupt als SiFa tätig werden? Oder muss ich auf Biegen und Brechen die 2 Jahre Berufserfahrung irgendwie zusammenbekommen ?


    Habe ich noch irgendeine Chance , falls die Antwort der BG negativ ausfallen sollte zb über Gespräche oä ?


    Der private Bildungsträger äusserste sich in die Richtung , dass es auf jedenfall funktionieren könnte. Aber die sind wohl eher hinter meinem Geld her ? Und wenn ich es doch über den privaten Bildungsträger machen müsste , wie sähe es dann mit der Berufserfahrung aus um tätig werden zu dürfen ?


    Etwas offtopic : ich kann nicht ganz nachvollziehen wieso diese 2 Jahre so wichtig sind. Führungserfahrung für eine (meist) Stabsstelle bzw. Selbständigkeit? Wofür ? Das leuchtet mir nicht zu 100% ein.

  • ANZEIGE
  • Zu Deiner wichtigsten Frage kann ich nichts sagen, aber zur letzten Frage: Gerade weil Du als SiFa in aller Regel nicht weisungsbefugt bist ist eine Art natürliche Fähigkeit zur Führung wichtig. Mit Führungserfahrung hat es die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gespräch mit den Mitarbeitern und auch im Gespräch mit den Unternehmern und Führungskräften leichter. Die Fähigkeit zur Personalführung gehört zu den Soft Skills, die für die Arbeit als SiFa wichtig sind.


    Andere Soft Skills sind z. B. Deine Sprache: Triffst Du den jeweils richtigen Ton oder nicht? Du musst mit der Hilfskraft ebenso wie mit dem Unternehmer so sprechen können, dass sie das Gefühl haben mit jemandem auf dem eigenen Niveau auf Augenhöhe zu sprechen wie man so sagt. Ehemaligen Führungskräften fällt das leichter, weshalb die Berufspraxis verlangt wird.


    Übrigens denke ich, dass eine § 34a Fachkraft, die trotz der Namensähnlichkeit ja ganz andere Aufgaben als eine SiFa hat in Bezug auf den Umgang mit den unterschiedlichsten Personenkreisen tatsächlich gute Voraussetzungen haben dürfte. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es an den ebenso wichtigen Fachkenntnissen fehlen wird. Ein Beispiel:


    Sagen wir mal, auf einer ASA-Begehung kommt die SiFa mit Führungskraft, Betriebsarzt und Unternehmer an einem Elektriker vorbei, der die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105 nicht einhält. Betriebsarzt und Unternehmer kennen sich nicht genau aus und sagen nichts, die Führungskraft sieht zwar den Fehler, sagt aber nichts, damit die anderen nicht denken sie sei eine schlechte Führungskraft (*). Wenn die SiFa den Fehler mangels Fachkenntnis allerdings selber nicht erkennt und anspricht, dann latscht die Truppe am Sicherheitsmangel vorbei, ohne dass etwas passiert.


    Für eine SiFa ist es wichtig breit aufgestellt zu sein. Das Universalgenie gibt es zwar nicht, aber in vielen Branchen und Bereichen der Technik zuhause zu sein ist für die Arbeit der SiFa nicht nur von Vorteil, es ist oft die Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit.



    Gruß Michael



    (*) Natürlich muss das nicht so sein, je nach Temperament läst die Führungskraft erst Recht den harten Boss raushängen und faltet den Strippenzieher erst einmal so richtig zusammen! Auch keine kluge Reaktion, aber das gibt es alles.

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Wo steht das mit den 2 Jahren?

    In der DGUV Vorschrift 2 kann man nachlesen, dass man als Meister 2 Jahre tätig sein muss um dann, neben anderen Voraussetzungen, als SiFa bestellt werden zu können. Da steht nichts von Führungsaufgabe. Somit läuft meiner Meinung nach die Zeit ab der Du den Meister hast und im Betrieb entsprechend eingesetzt wirst. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass dies direkt nach der Meisterprüfung erfolgt ist. Bis zum Abschluss der SiFa Ausbildung müsst Du somit auf die 2 Jahre als Meister kommen, dann kannst Du als SiFa bestellt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich habe in meinem Netzwerk jemanden der auch Meister für Schutz und Sicherheit ist und parallel die Ausbildung zur FaSi bei der VBG begonnen hat.

    Zeitpunkt des Meisters war bei ihm vor dem Abschluss als FaSi.

    Eine Ernennung durch ein Unternehmen zur bestellten FaSi brauchte er nie, da er Selbstständig ist, jedoch gilt die 2 Jahres Pflicht für die Ernennung, nicht für den Ausbildungsbeginn.


    Und da ich die Branche "Sicherheit" gut kenne wäre es dir sehr schwer tatsächlich als Meister die Erfahrung zu sammeln.


    Daher kannst du beide Wege einschlagen BG oder privater Bildungsträger.

    Diese unterscheiden sich of in der Qualität, der Dauer und auf der Ausrichtung (welcher Branchenspezifische Teil)


    Daher solltest du dicht fragen wo deine Reise hingehen soll, ich sehe bei beiden Wegen Vor- und Nachteile.


    Viele Grüße aus Hannover

  • Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schonmal weiter !


    Der Unterschied zwischen Ernennung und Vorraussetzung für die Ausbildung war mir nicht ganz klar.


    stekue : man kann sich tatsächlich als FaSi selbstständig machen ohne ernannt zu werden oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

  • ANZEIGE
  • stekue : man kann sich tatsächlich als FaSi selbstständig machen ohne ernannt zu werden oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

    Wer sollte Dich den ernennen, wenn Du dein eigener Chef bist?!?!


    Deine "Ernennung" erfolgt dann quasi durch die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages mit dem Kunden...


    ...und zu einem Teil deiner Eingangsfrage: Nicht die BG meldet dich an. Die BG entscheidet, ob sie eine Anmeldung und damit die Durchführung einer Ausbildung unter den gegebenen Voraussetzungen akzeptiert.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,


    ich selbst bekam von der Bezirksregierung und BGW eine Ausnahmegenehmigung. Auch das ist möglich.

    Die staatliche Aufsicht (in NRW Bez.reg. Dezernat 56) würde ich auf jeden Fall mit ins Boot nehmen.

    Und ich bin nicht einmal Meister, Techniker oder Ingenieur.


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)