Neue BAG-Linie zur Gefährdungsbeurteilung

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  • Hi all,


    bin eben auf folgendes BAG-Urteil gestoßen bei der eine neue Linie des BAG abgeleitet wird: Schutzmaßnahmen sollen nicht nicht mehr Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.

    Ich stelle den Link hier ein, ich finde er passt hier besser als bei Gerichtsurteile, weil er doch die Grundsätzlichkeit der GBU betrifft.

    Kann aber gerne auch zu den Urteilen verschoben werden.


    https://www.bund-verlag.de/bet…-Gefaehrdungsbeurteilung~


    Ich freue mich auf eine wie üblich muntere Diskussion. :):thumbup::S


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Zitat...

    ...

    Vielmehr muss der Arbeitgeber allein die denkbaren Gefährdungen ermitteln, die am Arbeitsplatz auftreten können....


    Gut.. Also... der studierte Betriebswirt (Chef des Ladens.... Lackierbetrieb) sitzt in seinem Büro und ersinnt sich in seinem allumfassenden Wissen ohne Rücksprache mit seinen Lackierern die Gefährdungen des Lackierens.

    Er verfasst ein wunderschön anzusehendes Dokument mit blasskariertem Hintergrund das sich über die Gefährdungen des Lackierens an und für sich mit Lösemittelbasislacken, mit der PSA, mit den Beschaffungswegen, Transport von Lackbehältern a 200kg beschäftigt.. Er beschafft Hubwägen, Lackiermasken für Lösemittelbasislacke, Schutzanzüge Handschuhe usw. usw....

    Er druckt dieses aus, und eröffnet dieses wunderschöne Ergebnis seinen Leuten. Bis dann ein Meister irgendwann sagt... "Chef... wir lackieren seit Jahren nur mit Wasserbasislacken, und das Zeug ist, weil wir nur Kleinserien und Reperaturen machen in 5kg Behältern verpackt."....


    Also ich bin jetzt bei der Hälfte des Artikels.... was haben die Leute denn geraucht?!?!?! Das will ich auch. Das ist stärker als meins.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ach deutsche Sprache schwere Sprache.

    Ich lese das Allein in diesem Satz im Sinne von "nur" also, dass nur die Gefährdungen ermittelt werden müssen die auch auftreten können.

    Es soll ja auch GBen geben, die noch Flugzeugabstürze und Vulkanausbrüche mitbetrachten.

    Was jetzt schlussendlich hinter dem Satz steckt weiß nur der Autor selbst.

  • Der Handlungszyklus wird ja nicht außer Kraft gesetzt. SiFas müssen damit nicht neu lernen, wie es geht. Die Betriebsräte sollen nicht mehr an der Gefährdungsermittlung beteiligt werden, aber an der Auswahl der Schutzmaßnahmen? Habe ich das richtig verstanden? :/

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Gut.. Also... der studierte Betriebswirt (Chef des Ladens.... Lackierbetrieb) sitzt in seinem Büro und ersinnt sich in seinem allumfassenden Wissen ohne Rücksprache mit seinen Lackierern die Gefährdungen des Lackierens.

    Mike,


    missverstehe mich jetzt nicht, aber wenn du den arbeitsrechtlichen Begriff "Unternehmer" im Sinne des Arbeitsschutzes auf den Chef reduzierst, hast Du im Tagesgeschäft sicher das ein oder andere grundsätzliche Interpretationsproblem... Hier wird sprachlich zwischen dem AG und dem BR differenziert.


    @caterpillar


    Genau DAS, also eine Nichtbeteiligung der Betriebsräte, steht keinesfalls in dem Artikel. Hier wird lediglich eine ergänzende Differenzierung bzw. Korrektur bisheriger Interpretationen vorgenommen - und dies ist grundsätzlich auch richtig.


    Bei Schwächen, Unvollständigkeiten oder Mängeln in der GB steht schließlich auch nur einer vorm Richter - und das ist nicht der BR!!!


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...im Tagesgeschäft sind mir solche Punkte als Streitthemen zwischen AG und BR in meinen bisherigen Betrieben allerdings noch nie vorgekommen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • missverstehe mich jetzt nicht, aber wenn du den arbeitsrechtlichen Begriff "Unternehmer" im Sinne des Arbeitsschutzes auf den Chef reduzierst, hast Du im Tagesgeschäft sicher das ein oder andere grundsätzliche Interpretationsproblem... Hier wird sprachlich zwischen dem AG und dem BR differenziert.

    Jetzt "missverstehst" du mich... Ich kenne grundsätzlich die verschiedenen Ansprechpartner, jeweiligen Hierachiestufen etc. Ich wollte mit dem Beitrag bewusst provozieren bzw. habe ihn ganz bewusst auf ein ganz niedriges Niveau runtergesetzt... um ein sehr boshaftes Beispiel zu geben...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Genau DAS, also eine Nichtbeteiligung der Betriebsräte, steht keinesfalls in dem Artikel. Hier wird lediglich eine ergänzende Differenzierung bzw. Korrektur bisheriger Interpretationen vorgenommen - und dies ist grundsätzlich auch richtig.

    Ich habe keine Erfahrung mit Betriebsräten und kenne die Theorie rund um deren Arbeit nicht. Mich verwirrt dieses Urteil daher mehr, als dass es mir hilft. Für mein Unternehmen ist es nicht relevant, da kein BR. Danke für die Klarstellung.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Der Handlungszyklus wird ja nicht außer Kraft gesetzt. SiFas müssen damit nicht neu lernen, wie es geht. Die Betriebsräte sollen nicht mehr an der Gefährdungsermittlung beteiligt werden, aber an der Auswahl der Schutzmaßnahmen? Habe ich das richtig verstanden? :/

    Ich habe es auch so verstanden.


    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • Ich habe keine Erfahrung mit Betriebsräten und kenne die Theorie rund um deren Arbeit nicht. Mich verwirrt dieses Urteil daher mehr, als dass es mir hilft. Für mein Unternehmen ist es nicht relevant, da kein BR. Danke für die Klarstellung.

    Das Urteil wurde in den Zusammenhang mit Betriebsräten gestellt. Darum ging es mir aber eher nicht.


    Mir geht es darum, dass, wie von Dir schon erwähnt, der Handlungszyklus abgebrochen wird.


    lg


    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • Guten Morgen zusammen,


    ich lese den Fall und das Urteil wie folgt:


    -an den Handlungsschritten und beim erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ändert sich nichts


    -bei dem Fall, wie auch die Schlussfolgerung bezieht NUR auf die einbindung des BR in den Vorgang

    "Gefährdungsbeurteilung"

    Es wird in jedem erwähnten Punkt entweder auf die Mitbestimmung oder den BR verwiesen.

    Es steht ja da " Das Festlegen der konkreten Schutzmaßnahmen hingegen soll nicht mehr Gegenstand der mitbestimmten Gefährdungsbeurteilung sein.(Einbeziehung des BR)

    In ArbSchG §5 hat der Arbeitgeber die Massnahmen zutreffen.(Nicht einbeziehen des BR)


    -Laut BetrVG § 87 (für die die mal BR werden möchten einer der wichtigsten §) geht es um die Punkte wo der BR Mitbestimmungsrecht hat. Und diese Punkte könnten in einigen Fällen kontroverse zu den ermittelten Schutzmaßnahmen sein.


    -Ist ja nicht das erste mal das sich Gesetze beißen und dann ein Urteil gefällt wird was interpretationswürdig ist :)


    -Übereifrige Sifas und BRs können daraus Probleme machen wo keine sind.(Beide sollten zum Schutz der MAs tätig sein und nicht unnütze Grabkämpfe austragen).


    Wie gesagt meine Interpretation des Falles.


    Mfg


    Jens

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • Es wird in jedem erwähnten Punkt entweder auf die Mitbestimmung oder den BR verwiesen.

    Es steht ja da " Das Festlegen der konkreten Schutzmaßnahmen hingegen soll nicht mehr Gegenstand der mitbestimmten Gefährdungsbeurteilung sein.(Einbeziehung des BR)

    In ArbSchG §5 hat der Arbeitgeber die Massnahmen zutreffen.(Nicht einbeziehen des BR)

    Ah jetzt ja,


    eine Insel, das mitbestimmt habe ich irnkwie nicht beim Lesen erfasst.

    Damit macht auch der Zusammenhang mit dem Betriebsrat Sinn.


    lg


    Hardy

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  • Guten Morgen zusammen,


    ich lese es auch so, das nur die Mitbestimmung eingeschränkt wurde, aber er widerspricht sich etwas denn es wird geschrieben, "Daraus folgt: Nicht der Gefährdungsbeurteiler darf innerhalb der Gefährdungsbeurteilung – wie hier – beurteilen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wann sie umzusetzen sind."


    Es bleibt spannend;)

  • Geht es bei diesem "Urteil" nicht nur um einen ganz bestimmten Fall mir einer ganz bestimmten Gefährundsbeurteilung?!

    Soweit ich das jetzt gelesen habe geht es ja um eine Betriebsvereinbarung die nicht zustande kam weil sich der AG und der BR nicht einigen konnten, in wie weit der BR mitbestimmen WILL...aber nicht durfte oder nicht einbezogen wurde, oder, oder, oder.


    Das betrifft ja jetzt nun nicht alle Gefährdungsbeurteilungen mit allem drum und dran, sondern nur diesen einen Betrieb bei dem der BR mehr Mitspracherecht haben möchte.

    Für mich liest sich das so, das sich der BR aufführt wie ein kleines Kind weil es eingeschnappt ist...


    Aber das ist nur die subjektive Wahrnehmung.

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  • Ich halte es für durchaus logisch und sinnvoll, dass der "Arbeitgeber alleine" die Gefährdungen ermitteln muss.


    Wenn nämlich der BR da mitbestimmen würde, wäre er ja auch für die Folgen mitverantwortlich.

    D.h. er würde bei den Rechtsfolgen auch mit im Boot sitzen, und der AG könnte im Falle eines Arbeitsunfalls entspannt mit dem Finger auf den BR zeigen.


    Und das würde die strafrechtliche Ahndung von Organisationsverschulden noch schwieriger machen.


    Bei sowas kann es nur einen Hutträger geben - den Unternehmer.


    Gruß

    Schmandhoff