Beiträge von Nullchecker
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Hallo an die Experten für Gefahrgut!
Eine Frage:
Eine Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten ist die Überprüfung ob ein Sicherungsplan vorhanden ist. Wie sieht diese Überprüfung in der Praxis aus? Hat der Gefahrgutbeauftragte Zugang zum Sicherungsplan oder wird er lediglich über seine Existenz informiert?
Könnte ihr mir hier weiterhelfen?
Gruß
Andy
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@ a.r.n.i
Ich reiche dir die Urteile noch nach: Der Betrag heißt Elektroprüfung BGV A 3 - Kleistunternehmen
Hi,
ging leider etwas, musste erst wieder an meinen Arbeitsrechner kommen.
Es gibt zwei Urteile:
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.3.2003 - 2 Ss OWi 311/02 -
und
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.03.2009 – IV - 2 Ss (OWi) 234/08 - (OWi) 104/08 III – Bestätigung des Urteils des AG Wuppertal vom 15.09.2008 – 70 Js 2280/08 OWi –OK, es war nicht die bayrische, aber bei der habe ich es damals gehört.
Und wenn hier jemand einen Bereiter-Hahn Mehrtens zum SGB 7 hat, kann er das in der Kommentierung zu §15 Rn. 9 nachlesen...
Kurz erklärt:
Auch wenn ein Unternehmer keine Mitarbeiter hat, ist er Mitglied einer BG.
Ob der Unternehmer ein "versichertes" Mitglied ist, steht auf einem andern Blatt.
Gleiches gilt auch ob der Unternehmer beitragspflichtig damit ist oder nicht.Und nochmal kurz zur BGV A3, der Normadresat ist der Unternehmer, egal ob er Mitarbeiter hat oder nicht...
Und da die BGV A3 wiederum auf die VDE hinweist, sollte das Thema auch erklärt sein.Grüß
Lucy...soweit die Erkenntnisse in 2013 - macht was draus!
Gruß
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Auszug aus 08.12.2013 Titel BGV A3 Prüfung - Kleinstunternehmen
Grüß Dich,
danke für die Mühe, die ich Dir gemacht habeich zitiere aus dem erstgenannten Beschluss:
"Die Zugehörigkeit oder Mitgliedschaft zu einem Unfallversicherungsträger beginnt kraft Gesetzes auch ohne Zuständigkeitsbescheid oder Anzeige des Unternehmens bereits mit dem Unternehmensbeginn (§ 136 Abs.1 S.2 SGB VII).
Der Unternehmer hat grundsätzlich keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu verhindern. Hier hat das Amtsgericht sogar ausdrücklich festgestellt, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Tat Mitglied der Bau-BG war. "in zweitem Beschluss steht:
"Jeder Unternehmer ist demnach Mitglied bzw „Zugehöriger“ (wenn man den Begriff „Mitglied“ vermeiden möchte) des jeweils zuständigen UV-Trägers. Ob er (oder Beschäftigte) auch Versicherungsschutz bei seinem zuständigen UV-Träger hat (haben), steht auf einem anderen Blatt. Mitgliedschaft und Versicherteneigenschaft sind nämlich von einander zu trennende, unterschiedliche Rechtsbeziehungen."Boah - jetzt ich bin baff. Aber so etwas von ...
Zwangsmitgliedschaft kenne ich sonst nur von IHK oder GEZ-Nachfolger ...
Und dass im Extremfall eine BG Bußgelder verhängen kann, ohne gleichzeitig Versicherungsschutz zu bieten, ist etwas ganz neues für mich ... man lernt nie aus ...Da wird auch noch ein Urteil zitiert!
Gruß
Andy
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Der Fehler ist, dass dieses Gebäude nicht mehr zur BKK gehört....
Ich dacht hier eher an den Fehler, dass dieses Bild die "gestrige" Situation zeigen soll, aber schon in irgendeiner Zeitschrift abgedruckt war!
Gruß Andy
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Hallo Gilles,
vielleicht lässt du uns an ein wenig mehr Hintergrundinformationen teilhaben. Ich bin mir fast sicher, dass dir dann auch geholfen werden kann.
Beste Grüße
Andy
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Aber mal was anderes zum Thema, unser Hauptgrund zu wechseln war nicht nur das langweilige e-learning was wir vorher hatten sondern das die DGUV die Unterweisungen gar nicht anerkannt hat!!!
Mark Stetten FaSi: Was soll jetzt dein Programm anders machen als die anderen E-Learning Anbieter. Die Seite verspricht genau das gleiche/selbe wie die anderen.
Guten Tag,
ich hole den Beitrag noch einmal nach oben, da mich die Antwort von Mark Stetten interessiert.
Gruß Andy
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....finde den Fehler!
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Hallo,
wenn das Unternehmen Interesse daran hat, dass dieser Unfall in der gleichen Weise vielleicht nicht mehr passiert, sollte dieser gründlich analysiert werde. Das steht im GMV, dazu braucht es keine Paragrafen.
Gruss
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Moin Frank,
würde ich gerne machen, scheint aber auf dem Tablet nicht zu funktionieren oder ich kann es schlichtweg nicht.:wacko::pinch:
Gruss
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Guten Morgen Frank,
es geht um die Frage, warum die Unterweisung des ersten Anbieters nicht anerkannt wurde, die des genannten Unternehmens aber scheinbar doch!
Gruss
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Guten Morgen,
"Umfragen haben bei uns erfahrungsgemäß zwar primär zu einer guten Resonanz geführt, aber oft resultierten daraus keine Maßnahmen. Und dies führt dann unterm Strich zu einer größeren Frustration der MA als vorher."
Vor der GBU müssen sich die Verantwortlichen darüber im Klaren sein, das die Durchführung von Maßnahmen erforderlich sind.
Erfahrungsgemäß ist das der größte Fehler und er wird in vielen Fällen gemacht. Da wird seitens der Geschäftsführung ein namhaftes Unternehmen aus der Schweiz für die Durchführung "fürstlich" entlohnt. Nur die Ergebnisse passen der Chefetage und der mittleren Führungsebene nicht. Nach der Erkenntnis aus der Befragung und Auswertung erfolgt - nichts!
Viel Geld in den Sand gesetzt und übrig bleiben frustrierte Mitarbeiter.
Gruss Andy
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Hallo Mark,
"Aber mal was anderes zum Thema, unser Hauptgrund zu wechseln war nicht nur das langweilige e-learning was wir vorher hatten sondern das die DGUV die Unterweisungen gar nicht anerkannt hat!!! "
Kannst du diese Aussage mal etwas ausführlicher beschreiben, denn diese Begründung dürfte von Interesse sein. Wer hat wann, was , warum nicht "anerkannt"?
Gruss Andy
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Hallo Foristen,
anbei sende ich Euch ein Bild von der gestrigen Situation.
das war eine Foto Datei aus der Fachzeitung dieser bekannten BKK wie zu sehen ist unter dem Motto: Der Standort wird modernisiert. Folglich wird das Foto offiziell genutzt
Wie passt das denn zusammen?
Gruss Andy
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Hallo,
was aus deiner GBU spricht denn dagegen?
Gruß Andy
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Guten Morgen,
allen einen schönen Arbeitstag!
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Gibt es da nicht etwas von ratio....? Oder der DGUV?
Gruss
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ach ja! Gleiches Unternehmen - je mehr Meldungen desto besser. Darum erhält jeder MA eine Summe x für jede Meldung. Trägt dann etwas merkwürdige Früchte, wie - wäre fast auf meiner Bananenschale ausgerutscht.. Aber wie sagte der Kollege - auf die Quantität kommt es an.
Gruss Andy
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Das lachen vergeht dir als Sifa wenn morgens die Taxen vorfahren, die Mitarbeiter zur Zeiterfassung humpeln und bis Feierabend wieder nachhause gebracht werden. Nur damit der Kapitalgeber aus USA seine Vision Zero bekommt und die Investitionen weiter rüberkommen.
Alles damit die Zahlen stimmen. Glückwunsch! Leider weit verbreitete Firmenkultur!Gru Andy