Beiträge von groening

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    Hallo zusammen,


    nach einer Suche habe ich nichts zu diesem Thema im Forum gefunden, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann. :(

    Sollte es bereits ein Thema der Art geben und die Frage(n) beantwortet sein bitte verlinken.

    Es handelt sich bei meinen Fragen um eine Diskussion, welche aktuell bei uns im Unternehmen geführt wird, weil wir dabei sind die Sicherheitskennzeichnung zu überarbeiten.


    Es geht um die Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen.


    Einmal geht es um die Kennzeichnung über Türen, da sagt die DIN SPEC 4844-4 das der Richtungspfeil nach oben anzuwenden ist.

    Gängige Praxis ist allerdings der Richtungspfeil nach unten.

    Im Netz überwerfen sich Fachbeiträge was nun die richtige Kennzeichnung ist. Auch KomNet verwirrt nur weiterhin und steht im Widerspruch mit ZVEI Fachausschuss Notbeleuchtung.


    Kann mir einer helfen, was bei einer Überarbeitung nun anzuwenden wäre..


    Zum anderen geht es um die Richtungsangabe, mit der Kennzeichnung der Pfeile in 45° Position. Also die Kennzeichnung zum Auf-/Abwärtsgehen nach links und nach rechts.

    Diese Kennzeichnung sollte nach meinen Kenntnisstand dort angebracht werden, wo eine Fluchtwegs Änderung, wie in unserem konkreten Beispiel nach einer Tür in ein nach links abgehendes Treppenhaus geht, um die Richtung klar vorzugeben.

    Kann diese Kennzeichnung auch schon an der Tür angebracht werden, wenn die Fluchtwegs Änderung unmittelbar danach erfolgen muss oder erst im Treppenhaus selbst?


    Ich hoffe es ist klar was ich meine, ansonsten gerne nochmal nachfragen, dann unterlege ich das mit Bildern.


    Vielen Dank

    Nicht ganz. Du kommst aus dem Urlaub und bleibst sofort einige Tage im Homeoffice. Wenn Du danach in die Firma fährst, ist der Pflichttest fällig. ...

    "Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet."

    Soweit so klar. Das meine ich aber mit Home Office zählt nicht. Wenn kein Urlaub vorweg geht wird kein Test fällig. War etwas missverständlich geschrieben.

    Homeoffice zählt ja nicht. Die Aussage ist Urlaub oder vergleichbar, z.B . Freistellungen .

    Mir fehlt irgendwie die Begründung, wieso der Absatz nun aufgenommen wurde.

    Das er umgesetzt werden muss ist klar.

    Gibt es irgendwo eine Erklärung, auf welcher Grundlage der Absatz basiert? Oder wo es ein Statement von offizieller Stelle gibt?

    Corona scheint nach der Verordnung am Wochenende zumindest mal nicht gefährlich zu sein. :|

    Also Sachsen ist zwar in der Festlegung weit voraus. In der Umsetzung sieht es aber nicht so aus. Besonderes Problem: die entstehenden Kosten

    Antigen-Schnelltest bei direktem Kundenkontakt: großes "stellt der Bund kostenlos zur Verfügung" ist bisher eine Luftnummer - Kosten liegen hier je Apotheke zwischen 30 und 40 EUR.

    Selbsttest (bisher fast 100% Fehlerquote bei der Durchführung durch den Laien - Erfahrungswert in meinem Umfeld)...Kosten in der Apotheke auch unterschiedlich.

    Die Beratungs- und Schulungsqualitäten sind auch unterschiedlich wertig. Viele Apotheker haben auch mehr Fragen als Antworten.

    Selbiges kann ich auch berichten von unserem AD´ler.

    Test stehen kaum zur Verfügung, Kosten zu hoch zudem Wartezeiten von bis zu 60min inclu. auswertung.

    Nicht abbildbar im normalen Daily Business, zu mal es keinerlei Sicherheit oder Benefits aus der Aktion gibt.

    Ich habe das bei uns ähnlich aufgebaut.

    GefB und BA´s haben eine Baumstruktur.

    Es gibt eine z.B. eine Übergeordnete Produktionshalle GefB/BA und dann eine BA für jede Linie (Normalbetrieb/ Störung u. Wartung).

    Aus meiner Sicht können so Informationen unabhängig von Unterweisungen schneller und effizienter nachgeschlagen werden.

    Dieses System hat auch die Einarbeitung sowie die Akzeptanz von BA´s erhöht, wir arbeiten nun mehr mit Bilder, als ständig die gleichen langen Texte zu verwenden wie z.B. Sicherheitsschuhe tragen.

    Ich hatte dazu letzte Woche eine längere Unterhaltung mit unserem TA.

    Seine Aussage:

    "Wenn eine Infektion in der versicherten Tätigkeit stattgefunden haben kann, immer melden. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist".

    - Wir fragen dazu unsere Mitarbeiter ob die Infektion im privaten Umfeld stattgefunden haben kann. Wenn dies nicht eindeutig ist, melden wir die Infizierung der BG. Zu unserer Sicherheit und zur Sicherheit des MA vor evtl. Spätfolgen.

    - Da wo wir wissen, dass eine Infektion in einer Versicherten Tätigkeit stattgefunden hat, z.B. Berufsschule haben wir es selbstständig gemeldet.

    Wir als Unternehmen sind in der glücklichen Lage, dass unsere MA im Thema Corona sehr Kooperations-freudig sind. Das erleichtert sie Sache ungemein.

    Sehe ich ähnlich wie MichaelD.

    Wir haben bei uns auch LOTO im Betrieb.

    Die Einrichtung und Implementierung war umfangreicher wie gedacht.

    Bei uns im Betrieb gibt es verschiedene Produktionslinien, die aus und in einer Verteilanlage starten und enden.

    Wir haben für jede Linie ab Start bis Ende eine Zeichnung angelegt, die verschiedenen Notschalter eingezeichnet und dargestellt mit welchem Loto-System diese zu sichern sind und welcher Bereich und Energiequelle der Linie abgeschaltet wird.

    Z.B Notaus 7 mit Lotossystem A abschalten. Bereich/Energiequelle XYZ ist außer Betrieb.

    Die Zeichnungen hängen als Linien Karten und die Loto-Systeme hängen an Tafeln bei uns aus. Mitarbeiter können dann bei Störungen auf die Linienkarte schauen und wissen welcher Bereich wie zu sichern ist.


    Es hat sich als nützlich herausgestellt Notschalter zu Nummerieren und auch die Loto-Systeme zu Buchstabieren. Das macht es im Alltag einfacher und schneller.

    G Stefan

    Also wir haben teilweise das gleiche Problem. Wir haben mehrere Hochregallagerplätze.

    Bei uns liegt das Problem darin wenn mal die Lagerplätze nicht richtig getroffen wurden und eine Palette dadurch etwas kippt und erst Ware abgeladen werden muss, bevor die Palette wieder sicher bewegt werden kann. Also es liegt nicht immer an falscher Ladungssicherung, auch der Faktor Mensch kann das Problem hervorrufen ;) .

    Wir haben dafür einen Hubsteiger mit Teleskoparm angeschafft, aber auch da ist teilweise das Aussteigen aus dem Korb von nöten. Dies ist über eine GBU geregelt und es dürfen nur zwei Personen im ganzen Betrieb, da eine extra Unterweisung und Schulung nötig ist/war.

    Moin,

    wie handhabt Ihr das in Euren Bereichen? Klar ist, wer Krankheitssymptome aufweist, gehört nach Hause. Wie geht Ihr mit Beschäftigten um, bei denen ein Mitglied der häuslichen Gemeinschaft Krankheitssymptome aufweist? Sollen die auch zu Hause bleiben? Was soll ein Beschäftigter machen, wenn der Junior mit Husten und Fieber aus der Schule kommt (außer natürlich, einen Arzt zu konsultieren). Zu Hause bleiben? Arbeiten gehen, wenn der Beschäftigte keine Symptome zeigt? Habt Ihr hierfür Regelungen?

    Gruß Frank

    Wir lassen alle zuhause, wenn auch nur die Chance besteht das die Person mit Infizierten in Kontakt stand oder steht.

    Das Meldesystem funktioniert super. Die Beschäftigten melden sich bei uns oder beim Vorgesetzten und die erstellten Prozesse greifen dann automatisch. Bis zu 3 Tage oder bis das Testergebnis da ist.

    Hallo zusammen,

    wir haben auch eine Infomail geschrieben. Ich habe sie mal angehangen, vlt. kann der eine oder andere einige Zeilen gebrauchen...

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die Meldungen über die Ausbreitung des sog. Coronavirus, ab heute auch in NRW, reißen nicht ab und es werden immer mehr Erkrankungs- und Verdachtsfälle weltweit gemeldet.

    Ich habe deshalb noch einmal aktuell mit unserem Betriebsarzt, Dr. Grüner, darüber gesprochen.

    Er hat bestätigt, dass es nach wie vor keinen Grund zur Panik gibt, wir sollten alle trotzdem „wachsam aber gelassen“ sein.

    Die allgemeinen empfohlen Maßnahmen, die auch für die anderen im Moment umlaufenden Erkältungskrankheiten notwendig sind, haben wir bereits kommuniziert, also Auf Händeschütteln, Umarmen, etc verzichten Regelmäßiges Hände waschen Hände desinfizieren Sich möglichst nicht in das Gesicht fassen (geschieht sehr häufig und unbewusst, ist aber der häufigste und schnellste Infektionsweg zu unseren Schleimhäuten für Viren und Bakterien).

    Handdesinfektionsmittel steht auf jeder Toilette zur Verfügung, davon bitte auch regelmäßig Gebrauch machen nach dem Hände waschen.

    Diese grundsätzlichen Regeln gelten natürlich auch für den privaten Bereich, Außendienst und Dienstreisen. Die Außendienstkollegen sollten auch weiter Desinfektionsmittel im Auto mitführen und regelmäßig anwenden.

    Es gibt aktuell 2 „Risikoregionen“, in denen die Erkrankungen verstärkt auftreten. Dies sind Regionen in China und Nord-Italien.

    Wir bitten Sie deshalb, soweit möglich, auf Reisen in diese Gebiete zu verzichten und/oder uns (Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung) vor Wiederkehr an Ihren Arbeitsplatz mitzuteilen, falls Sie in einem dieser Gebiete unterwegs waren.

    Falls noch weitere Gebiete und neue Erkenntnisse hinzu kommen sollten, was im Moment nicht absehbar ist, würden wir Sie umgehend darüber informieren.

    Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,

    wir haben hier bei uns ein Problem.

    Un zwar wir benutzen wir bei uns in der Firma solche Tanks, für Lauge, Reinigungsmittel etc. .

    Darin hängt ein Saugrohr um das Mittel in die Produktion zu Pumpen.

    Problem: Durch den Einsatzes des Tauchrohres bleiben am Ende 100l Flüssigkeit auf dem Boden in dem Behälter und gehen zurück an den Hersteller.

    Die MA versuchen nun durch leichtes kippen etc. die Reste heraus zu bekommen. Die Chance oder die Gefahr, dass ein Behälter kippt und die komplette Flüssigkeit über den Boden läuft bzw. MA trifft ist sehr hoch.

    Kennt ihr das Problem? Habt ihr eine Lösung?

    Ein Abstellen auf eine schräge Ebene funktioniert nicht.

    Andersrum: wenn Du im August unterweist und im Folgejahr BIS August, wird es auch irgenwann mal Januar.

    Das Problem ist, dass die Auditoren da jedes mal drauf rumreiten, wenns mal nen Monat später geworden ist. MAchen den Leuten sogar "Angst" von wegen, wenn dann ein Unfall passiert seid ihr fällig usw.

    Und es steht nirgendwo geschrieben: innerhalb von 12 Monaten.

    LG

    Das mit dem "fällig sein" halte ich mal für völligen Quatsch und würde mich sogar an der Kompetenz des Auditors zweifeln lassen.

    Der Unfall ist bestimmt nicht passiert, weil ich einen Monat zu Spät unterwiesen habe, wenn vorher und sonst alles passt.

    Meiner Meinung nach ist das System mit einer festen Regelung an Unterweisungen längst überholt und es ist egal ob jetzt innerhalb eines Jahres oder in 12 Monaten Unterweise. Wirksamkeitskontrolle ist das Zauberwort. Wenn ich darlegen kann, über eine Gefährdungsbeurteilung, das bestimmte Tätigkeiten längere Abstände zwischen den Unterweisungen haben können, denke ich kann man das auch der TAP verkaufen und diese hat bisher auch immer zugestimmt (leichte Tätigkeiten Bohren etc. für Personen, welche dies Regelmäßig durch führen).

    Andersrum haben wir teilweise auch Tätigkeiten die schulen wir alle 2 Monate, aufgrund der Gefährdung aber auch, weil wir festgestellt haben das die Mitarbeiter nicht nach Unterweisung handeln.

    Ich schließe mich mal kurz der Frage an:

    Wir haben Pumpen in Schächten auf dem Gelände, Durchmesser eines Gullys. Normalerweise sind diese Abgedeckt, zu wartungszwecken müssen diese aber geöffnet werden und die Pumpen nach oben transportiert werden(Seilzugsystem).

    Jetzt die Frage, reicht ein Rückhaltesystem? Es sind schon viele (>10) Pumpeneinheiten auf dem Gelände? Oder gibt es vlt. eine andere Lösung die ich nicht kenne?

    weil die Absturzhöhe geringer ist als die Länge des Falldämpfers bzw. der gesamten PSAgA im Sturzfall

    Eines der größten Mythen rund um PSAgA.

    Es kommt auf die effektive Fallhöhe an und die hat damit zu tun wie ich mich angurte.

    Wenn ich mich gerade nach oben mit so wenig "Spiel" wie möglich angurte reißt der Falldämpfer nicht mal auf. Umso schlechter meine Anschlagpunkte sind um so weiter reißt der Dämpfer auf.

    Alles eine Frage der Risikobewertung und Bewertung des Gesamtsystems PSAgA.