Hubarbeitsbühne - PSA und Rettungskonzept

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  • Hallo Foristen und Menschenschützer,

    wir haben bei uns gerade ein spannendes Thema in Bearbeitung und ich würde gern Eure Hilfe und Meinung dazu lesen:

    Unsere MA der Instandhaltung sind immer wieder auch in Hubarbeitsbühnen (HAB) tätig. Die Arbeitshöhen in den Hallen und an / über den Maschinen betragen dabei zwischen 3 und 10 Metern.

    Für die Arbeiten in der HAB haben wir bei uns per Gefährdungsbeurteilung die Nutzung von PSAgA vorgeschrieben. Nun gehört da ja auch zwingend ein Rettungskonzept dazu…und daher meine Fragen / Überlegungen:

    In vielen Einsatzbereichen der HAB sind bei uns auch Hallenkräne verfügbar.

    Wir sind bei der Überlegung, ob diese Brückenkräne für die Rettung mit genutzt werden können. Die Idee ist, einen Retter per Kran (im Korb) zu dem Verunfallten zu bringen, um eine schnelle Rettung / Versorgung zu gewährleisten.

    Welche Vorbereitungen / Genehmigungen sind für so eine Vorgehensweise notwendig? Aus meiner Sicht:

    • Korb anschaffen und regelmäßig prüfen
    • Gefährdungsbeurteilung erstellen
    • Abstimmung mit der BG?
    • Ausbildung von MA für die Rettung

    weitere Überlegungen:

    1. Die HAB hat eine Notbedienebene, von der aus kann man (je nach Einsatzfall) den Verunfallten nach unten fahren
    2. Wir haben Gabelstapler verfügbar, diese können mit einem Personenaufnahmemittel (PAM) = Korb ausgerüstet werden – in einigen Fällen kann so die Rettung erfolgen
    3. Alleinarbeit in der HAB ist nicht erlaubt (bzw. nur mit PNG) um schnelle Hilfe zu gewährleisten
    4. Mein Chef würde gern den Korb für den Kran auch für regelmäßige Wartungsarbeiten an den Anlagen nutzen – ob da wohl die BG mitspielt?

    Um dem ganzen Thema Rettung aus dem Weg zu gehen gibt es noch folgende These:

    Wenn wir die Personen in der HAB mit einem Rückhaltesystem sichern können sie nicht abstürzen -> also brauche ich auch kein Rettungskonzept…ist diese Sichtweise richtig?

    Mein Plan ist, möglichst "standardisierte" Einsatzszenarien zu definieren und je Einsatzfall ein Rettungskonzept zu erstellen - daher auch so vielfältige Überlegungen im Vorfeld.

    Ich würde mich freuen, wenn ich bei dem Brainstorming Unterstützung und Hinweise bekomme.

    Viele Grüße

    EHS Mann

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  • Nur wenn das Verbindungsmittel extrem kurz ist (1 m oder so) - ist empfohlen.

    Ansonsten gibt es drei Formen der Rettung aus HAB:

    1. Mitarbeiter fällt heraus, HAB ist operabel. Person unten bedient die HAB bis der Korb unten ist.

    2. Mitarbeiter fällt nicht heraus, HAB kaputt. Er wird es überleben.

    3. Mitarbeiter fällt heraus, HAB kaputt (sehr selten/unwahrscheinlich). Andere HAB/Gabelstapler mit Mannkorb ranziehen? Abseilen von oben (Höhenrettungsgerät)? Oder die Kran-Lösung...

  • Wir haben immer zwei Leute in einer HAB, so kann einer immer die Steuerung der HAB übernehmen.

    Wenn HAB nicht mehr operabel, wird die Rettung über FFZ, mit Korb sichergestellt....

    max. Arbeitshöhe 10m, weil höher geht der Mast nicht und damit ist keine Rettung mehr möglich. In der BA geregelt.

  • Der Personentransport mit Kranen ist i.d.R. anzeigepflichtig. Ob dies auch für angedachte "Notfalleinsätze" gilt kann ich nicht zu 100% verifizieren, ich würde diese Lösung aber eher aussen vor lassen. Hier lohnt sich aber sicher auch eine Rücksprache mit der BG.

    Mit einem Rückhaltesystem ausgestatten kann der MA zwar nicht abstürzen, er kann aber herausfallen und dann im Geschirr hängen bleiben - eine Rettung ist dann also sehr wohl angesagt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Welchen Typ HAB nutz ihr?

    Scherenbühne, Telekopbühne, Gelekbühne oder Gelenk-Teleskopbühne?

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  • Wenn wir die Personen in der HAB mit einem Rückhaltesystem sichern können sie nicht abstürzen -> also brauche ich auch kein Rettungskonzept…ist diese Sichtweise richtig?

    Leider nicht. Diese Denke ist gefährlich und unzulässig, der Kollege MichaelD hat schon darauf hingewiesen und ich möchte das Thema noch vertiefen.

    Der Mitarbeiter, der nicht abstürzt, weil er korrekt PSAgA benutzt, fällt "nur" in den Gurt. ABER: Eine Worst-Case-Betrachtung, die hier angemessen wäre, berücksichtigt, dass der Mitarbeiter durch den Fall in den Gurt wie ein aufgehängtes Gewicht ins Pendeln gerät, mit dem Kopf eventuell an einem Objekt anschlägt und dadurch bewusstlos und nicht mehr ansprechbar wird. Er hängt quasi leblos im Gurt. Damit fängt seine Lebenszeituhr an zu ticken... Stichwort Hängetrauma und ein sehr kleines Zeitfenster, innerhalb dessen er geborgen werden muss, wenn er nicht bleibende oder gar tödliche Schäden erleiden soll. Natürlich braucht es hierzu ein praktikables Rettungskonzept! Und eine solche Rettung muss vor dem ersten Einsatz trainiert werden, damit sie im Ernstfall zügig durchgeführt werden kann. Ich kann mir eigentlich kein Szenario mit Einsatz von PSAgA vorstellen, bei dem man kein Rettungskonzept benötigte.

    Für das Argument "kurze Verbindungsmittel, max. 1 Meter Länge, da kann niemand heraus- und in den Gurt fallen" habe ich folgenden Himweis: Spielt mal bitte in Gedanken durch, dass ein Mitarbeiter bei einer solchen Tätigkeit z. B. durch Herzinfarkt ausfällt und bewusstlos wird an einem so genannten exponierten, also schwer erreichbaren, Arbeitsplatz. Das ist dann zwar kein Arbeitsunfall, weil innere Ursache, aber wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers müsst Ihr auch dafür eine schnelle Bergung durchführen können, damit der Notarzt an den Patienten gelangen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von SifaDDorf (4. September 2019 um 12:46)

  • Hi,

    Nun gehört da ja auch zwingend ein Rettungskonzept dazu…

    dann haue ich dazu auch gleich noch eine Frage raus, die sich mir dazu stellt. Kann / muss ich in dem Rettungskonzept die Feuerwehr einbeziehen? Wenn man sich bei seiner Feuerwehr erkundigt und die diese Rettungen durchführen kann, inerhalb von ?? min, dann sollte doch das Rettungskonzept ausreichen.

    ODER?

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Das hängt davon ab, wie die konkrete Rettungssituation wäre. Wenn das nächstgelegene Höhenrettungsteam zu lange bräuchte, um zum verunfallten oder erkrankten Mitarbeiter gelangen zu können (Alarmierung des Teams, Anfahrt, Zugang zum Höhenarbeitsplatz, z. B. Turmdrehkran, Windkraftanlage), dann muss sich der Arbeitgeber etwas einfallen lassen und kann sich nicht alleine auf die Feuerwehr verlassen.

  • Zitat

    Leider nicht. Diese Denke ist gefährlich und unzulässig, der Kollege MichaelD hat schon darauf hingewiesen und ich möchte das Thema noch vertiefen.

    Der Mitarbeiter, der nicht abstürzt, weil er korrekt PSAgA benutzt, fällt "nur" in den Gurt. ABER: Eine Worst-Case-Betrachtung, die hier angemessen wäre, berücksichtigt, dass der Mitarbeiter durch den Fall in den Gurt wie ein aufgehängtes Gewicht ins Pendeln gerät, mit dem Kopf eventuell an einem Objekt anschlägt und dadurch bewusstlos und nicht mehr ansprechbar wird. Er hängt quasi leblos im Gurt. Damit fängt seine Lebenszeituhr an zu ticken...

    Hallo SifaDDorf,

    also ich sehe bedeutende Unterschiede zwischen einem Rückhaltesystem und einer PSAgA. Worst Case beim Rückhaltesystem ist aus meiner Sicht nicht der Sturz aus der Bühne, da ich ja die Absturzkante damit nicht erreiche.

    Sobald ich PSA gegen Absturz einsetze spielt natürlich das Thema Hängetraume (und alles drum herum) eine große Rolle. Wir wollen mit unseren Überlegungen ja gerade einen sicheren Zustand erreichen und prüfen dazu alle Möglichkeiten.

    @FeuerSani: wir nutzen Gelenk- und Gelenk-Teleskop-Bühnen.

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  • Hallo

    SifaDDorf hat nicht ganz unrecht und ich stimme seiner Sichtweise vollends zu. Ein Bewusstloser der 15 bis 20 min im Gurt hängt, kann durchaus auch sterben.

    Gruß Martin

    Hi,

    das ist ja unstrittig, aber bei einem Rückhaltesystem (im Gegensatz zur PSAgA) eben nicht möglich.

    Gruss

    EHS Mann

  • Theoretisch gut, aber wenn du den sehr engen Bewegungsspielraum in einer HAB betrachtest und die MA von der Absturzkante fernhalten willst, dann darf dein Verbindungsmittel nicht länger als 50 cm (cirka!!!!) sein...

    DAMIT möchtest du keinen MA dort oben arbeiten lassen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,

    dann haue ich dazu auch gleich noch eine Frage raus, die sich mir dazu stellt. Kann / muss ich in dem Rettungskonzept die Feuerwehr einbeziehen? Wenn man sich bei seiner Feuerwehr erkundigt und die diese Rettungen durchführen kann, inerhalb von ?? min, dann sollte doch das Rettungskonzept ausreichen.

    ODER?

    Gruß

    Eine öffentliche Feuerwehr (Pflicht , Freiwillige oder Berufsfeuerwehr) kann und darf nicht in das Rettungskonzept als einzeln Lösung einbezogen werden. Bei einer Betriebs- oder Werkfeuerwehr sieht das schon anders aus, die dürfen als Rettungskonzept eingeplant werden (Betriebsfeuerwehren sind guter Wille des Betriebes, Werkfeuerwehren sind vorgeschrieben bei größeren Unternehmen (z.B. Shell, Beyer, BASF)

    Das hängt davon ab, wie die konkrete Rettungssituation wäre. Wenn das nächstgelegene Höhenrettungsteam zu lange bräuchte, um zum verunfallten oder erkrankten Mitarbeiter gelangen zu können (Alarmierung des Teams, Anfahrt, Zugang zum Höhenarbeitsplatz, z. B. Turmdrehkran, Windkraftanlage), dann muss sich der Arbeitgeber etwas einfallen lassen und kann sich nicht alleine auf die Feuerwehr verlassen.

    Die Höhenrettungsgruppen der öffentlichen Feuerwehren / Hilfsorganisationen (Bergwacht) brauchen immer zu lange.

    Beispiel: Vorgabe zur Rettunug PSAgA 20min

    Anruf bei der Feuerwehr (112): 1 min

    Alarmierung der nächsten Wache + Höhenrettung: 1 min

    Anziehen + Ausrücken der Fahrzeuge: 1 min

    Anfahrt zum Einsatzort: 7 min (Löschzug der nächsten Wache)

    Erkundung der Lage durch Feuerwehr: 2 min

    Eintreffen der Höhenrettung: 5 min (Und das wäre schon sehr schnell)

    Ausrüsten + Aufstieg der Höhenretter zum Verunfallten: 5 min

    Rettung des Verunfallten: 3 min

    Gesamtzeit: 26 min (unter fast schon Laborbedingungen)

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  • Theoretisch gut, aber wenn du den sehr engen Bewegungsspielraum in einer HAB betrachtest und die MA von der Absturzkante fernhalten willst, dann darf dein Verbindungsmittel nicht länger als 50 cm (cirka!!!!) sein...

    DAMIT möchtest du keinen MA dort oben arbeiten lassen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...ok...damit könntest Du Recht haben. Das wären ja quasi gefesselte Mitarbeiter. =O

    Da wird ich also doch Rettungskonzepte erstellen dürfen.

    Gruss

    EHS Mann

  • Theoretisch gut, aber wenn du den sehr engen Bewegungsspielraum in einer HAB betrachtest und die MA von der Absturzkante fernhalten willst, dann darf dein Verbindungsmittel nicht länger als 50 cm (cirka!!!!) sein...

    DAMIT möchtest du keinen MA dort oben arbeiten lassen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Wiseso darf das Verbindungsmittel nicht länger als 50 cm sein?

    Es gibt extra Höhensicherungsgeräte (HSG) welche für den HAB Einsatz zugelassen sind und als Rückhaltsystem eingesetzt werden.

    Mit einem Rückhaltesystem verhindert man das Erreichen / Übersteigen einer Absturzkante (Wenn der Anschlagpunkt 25m von der Absturzkante eintfernt ist und mein Seil inkl. Dehnung nur 24m lang ist, dann ist das auch ein Rückhaltesystem.

  • Hallo,

    ich habe zu diesem Thema vor kurzen eine umfangreich GBU auf Aufforderung der Bezirksregierung gemacht. Bei uns ging es im speziellen um die Nutzung von PSAgA bei Baumfällarbeiten.

    Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass keine PSAgA getragen wird.

    Wenn du mehr Details erfahren möchtest, kannst du mir gern eine Privatnachricht schreiben.

  • Wiseso darf das Verbindungsmittel nicht länger als 50 cm sein?

    Es gibt extra Höhensicherungsgeräte (HSG) welche für den HAB Einsatz zugelassen sind und als Rückhaltsystem eingesetzt werden.

    Mit einem Rückhaltesystem verhindert man das Erreichen / Übersteigen einer Absturzkante (Wenn der Anschlagpunkt 25m von der Absturzkante eintfernt ist und mein Seil inkl. Dehnung nur 24m lang ist, dann ist das auch ein Rückhaltesystem.

    Sorry, manchmal drücke ich mich einfach undeutlich aus oder setze zu weit gefasste Kenntnisse voraus:

    Wenn du im Korb einer HAB stehst und deine Absturzkante ist der Rand des Arbeitskorbes der HAB...wie weit ist diese Kante dann von dir entfernt?!?!?!?

    Viel Spass mit dieser Aufgabe... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...hey, don't take it too seriously...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Bei meine Körpergröße von ca. 1,65m kann das auch schon mal 1m werden :Lach:

  • Hi,

    da fällt mir auch gleich noch ne Zusatzfrage ein: Was mache ich mit dem armen Kerl, der seine HAB in 3 Meter Höhe nutzt? Da funktioniert eine PSAgA nicht. Ob es hier besser ist ein Rückhaltesystem zu nutzen (bevor man gar nix macht)?

    Schönen Nachmittag Euch

    Gruss

    EHS Mann