Beiträge von gehe

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    Guten Tag.

    Also die Durchführung von arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchungen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.


    In der DGUV Information 250-438Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge" (bisher BGI 504-37) ist in Kapitel 2 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" ausgeführt:


    "Die Vorsorgeuntersuchungen sind von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung
    „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
    entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für
    arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37
    „Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines
    Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen."


    Also darf eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen kann und darf, wenn diese Tätigkeiten unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Betriebsarztes/-ärztin erfolgen. Selbstverständlich muss hierbei die Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person festgestellt sein.


    Gruß

    Also bei uns(BGETEM) war es auch so, dass alle Antworten richtig sein mussten. Es gab keine Teilpunkte bei den MC´s.
    Ich habe mir damals die mühe gemacht alles zusammenzufassen, sowohl die Teilnehmerunterlagen als auch die der Selbstlernphase.
    Meiner Einschätzung war es eindeutig zu viel der Vorbereitung aber so bin ich es alles nochmal durchgegangen und hat mir nicht geschadet.

    Wie auch schon gesagt wurde, mache dich nicht verrückt, man braucht nur icm Notfall nur 50%.

    Gruß

    Guten Tag allerseits.

    BIn relativ neu hier.
    Stehe kurz vor der LEK 2.

    Da ich im Moment etwas Luft habe, wollte ich mal Fragen, ob und wie man sich schon vorab auf die LEK vorbereiten kann?

    Ihr wisst ja....der frühe Vogel... :thumbup:

    So danke erstmal für die vielen Antworten bzw. Tipps.

    Habe nun einmal ein Dokument erstellt:

    • Vorwort
    • Geltungsebereich
    • Systembeschreibung
    • Datenschutz
    • Schlussbestimmungen

    Das wird nun demnächst von einem Anwalt geprüft und hoffe für geltend befunden.

    Gruß

    Die GPS-Tracker benötigen wir z.B. für das Flottenmanagement, Einsatzplanung, Diebstahlüberwachung, Wartungsinterwallanzeige(Sind in ganz Deutschland und nun auch halb Europa unterwegs)

    BR gibt es nicht.

    Es sollen nur autorisierte Personen zugriff haben 2-3 Personen. (z.B. Vorgesetzte Einkauf)

    Guten Tag erstmal.
    Bin relativ neu hier und habe erst die 2. Präsensphase hinter mir.
    Arbeite in einem relativ kleinen Unternehmen.
    Wir kümmern uns um den ganzen Service rund um Windkraftanlagen.


    Nun zu meinem Thema:

    Wir wollen GPS-Tracker für unseren Fuhrpark verwenden.

    Zum System:
    Das System, was die GF schon abgesegnet hat, kann soweit alles aufzeichnen was man nur aufzeichnen kann.

    Nun lauten die Fragen, in wie weit man diese GPS-Tracker verwenden kann/darf? Gibt es da Vorschriften/Regeln?


    Ich bedanke mich schon einmal im voraus bei euch |?