GPS Tracker für Fuhrpark

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  • Guten Tag erstmal.
    Bin relativ neu hier und habe erst die 2. Präsensphase hinter mir.
    Arbeite in einem relativ kleinen Unternehmen.
    Wir kümmern uns um den ganzen Service rund um Windkraftanlagen.


    Nun zu meinem Thema:

    Wir wollen GPS-Tracker für unseren Fuhrpark verwenden.

    Zum System:
    Das System, was die GF schon abgesegnet hat, kann soweit alles aufzeichnen was man nur aufzeichnen kann.

    Nun lauten die Fragen, in wie weit man diese GPS-Tracker verwenden kann/darf? Gibt es da Vorschriften/Regeln?


    Ich bedanke mich schon einmal im voraus bei euch |?

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  • Natürlich, zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz.

    Genau,

    ich frage mich wozu brauch man einen GPS - Tracker???
    Gut das die GF den genehmigt hat, aber da sollte, falls vorhanden, auf jeden Fall der BR mit einbezogen werden. Sonst könnte das böse enden.
    Meiner Meinung nach brauch man so ein Teil nur um gestohlene Fahrzeuge zu lokalisieren.

    Harti

  • Moin,

    GPS-Tracker für unseren Fuhrpark

    Sinn & Zweck? Begründung?
    Hat der Einsatz dieser "Tracker" etwas mit Arbeitsschutz zu tun?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,
    was wollt ihr mit den Trackern erreichen?
    Eingesetzt wird sowas z.B. bei Speditionen zum Fuhrparkmanagement oder bei Werttransporten.
    Es müssen im Vorfeld einige Fragen beantwortet werden:
    Ihr müsst genau definieren was ihr damit erreichen wollt.
    Dann muss man abwägen ob dies die Kontrolle der Mitarbeiter rechttfertigt.
    Außerdem wer benötigt bei euch Zugriff auf die Daten.

    Der Betriebsrat muss umbedingt eingebunden werden.

    elch-werner

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  • Die GPS-Tracker benötigen wir z.B. für das Flottenmanagement, Einsatzplanung, Diebstahlüberwachung, Wartungsinterwallanzeige(Sind in ganz Deutschland und nun auch halb Europa unterwegs)

    BR gibt es nicht.

    Es sollen nur autorisierte Personen zugriff haben 2-3 Personen. (z.B. Vorgesetzte Einkauf)

  • Die GPS-Tracker benötigen wir z.B. für das Flottenmanagement, Einsatzplanung, Diebstahlüberwachung, Wartungsinterwallanzeige(Sind in ganz Deutschland und nun auch halb Europa unterwegs)

    Alles verdammt wichtige Dinge ;)
    Ohne schriftliche Einwilligung aller betroffenen Personen geht meiner Meinung nach nichts. Das Bundesdatenschutzgesetz bietet da noch einige Fallstricke. Ich würde der GF raten, hier einen auf Datenschutz spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Ein Datenschutzbeauftragter wird wohl auch notwendig, wenn noch nicht vorhanden usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    das sind eigentlich alles Klassiker-Punkte für den Betriebsrat (Mitbestimmungspflichtig) und den Datenschutzbeauftragten (Verfahrensanweisung). Diese sollten sich gemeinsam mit einem Personaler an den Tisch setzen und die Personen mit einbeziehen, die das "wollen". Also vielleicht Fuhrparkleiter, Einsatzleiter, ...

    Arbeitsschutz wird hier nicht direkt tangiert.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • in einem meiner letzten Unternehmen hatten wir die ganze Flotte mit Fahrdatenschreibern ausgerüstet, die sogar Geschwindigkeiten, Beschleunigungen und Verzögerungen aufzeichneten. Der im Vorfeld stattgefundene, durch den BR angezettelte, Rechtsstreit hatte in der Zusammenfassung folgendes Ergebnis:

    Soweit ausschließlich dienstliche Belange betroffen sind hat der AG hier Weisungs- und Entscheidungsrecht. Mit anderen Worten: Einsatz problemlos möglich weil zulässig.

    Allerdings war der primäre Hintergrund hier tatsächlich ein sicherheitstechnischer. Diese Systeme waren nur ein Teil unseres Sicherheitskonzeptes, das auch solche Dinge wie begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, Vorgabe von Maximalwerten für Beschleunigung und Bremsen etc. vorsah. Die daten wurden monatlich ausgewertet, veröffentlicht (dies allerdings anonymisiert) und zogen ebenfalls positive wie negative Disziplinarmaßnahmen nach sich.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • das sind eigentlich alles Klassiker-Punkte für den Betriebsrat (Mitbestimmungspflichtig) und den Datenschutzbeauftragten (Verfahrensanweisung). Diese sollten sich gemeinsam mit einem Personaler an den Tisch setzen.....

    nicht mitgelesen? Betriebsrat gibt's nicht. Kommt vor, hab ich in meiner Firma auch nicht.
    /offtopic
    find ich immer wieder köstlich dass davon ausgegangen wird dass hier immer Betriebsräte mitzureden haben. Die Realität sieht aber anders aus. Viele Firmen sind zu klein, oder schaffen Strukturen mit dem die einen Betriebsrat vermeiden.

    Auch ohne Betriebsrat, es gilt das Datenschutzgesetz, und ich stimme dem zu, wer sicher sein will nichts falsch zu machen, der fragt einen Fachmann dazu (Anwalt der sich auf Datenschutz spezialisiert hat).

  • ......die Antwort war allgemein gehalten.

    "Klassiker-Punkte", eben Punkte, die immer wieder kommen. Wenn kein BR da ist, dann wird auch garantiert kein DSB da sein.
    Nichts desto, vielleicht dann Rat von außerhalb holen. Das Ganze evtl. durch einen Anwalt abklopfen lassen. Der kostet aber!

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • So danke erstmal für die vielen Antworten bzw. Tipps.

    Habe nun einmal ein Dokument erstellt:

    • Vorwort
    • Geltungsebereich
    • Systembeschreibung
    • Datenschutz
    • Schlussbestimmungen

    Das wird nun demnächst von einem Anwalt geprüft und hoffe für geltend befunden.

    Gruß

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  • Noch etwas grundlegendes, da hier immer wieder der DSB fällt und ob er vorhanden ist.

    § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    - personenbezogene Daten automatisiert ab neun Beteiligten Personen (Auch TZ oder GV Ma zählen hierbeit)

    - personenbezogene Daten ab 20 Beteiligten (Auch TZ oder GV Ma zählen hierbeit)

    - Marktforschungsunternehmen und so weiter unabhängig der Beteiligten MA

    = Pflicht zur Bestellung eines DSB

    In dieses Raster dürften viele Unternehmen reinfallen. Der grundlegende Unterschied vom DSB zur Fasi ist, meiner Meinung nach, dass der DSB immer mit in der Haftung steht und nicht "nur als Beraterhafter" fungiert.

    Gab es eigntlich bekannte Fälle von Bußgeldern wegen Interessenkonflikt bei Fasi`s? Bei DSB ist dies jetzt passiert
    https://www.lda.bayern.de/media/pm2016_08.pdf


    Betreue mehrere Unternehmen im Bezug auf Datenschutz und alle ohne BR. Funktioniert auch alles ohne BR recht erfolgreich ;)

    So nun genug vom Thema Arbeitsschutz abgeschwenkt :)

    Einmal editiert, zuletzt von Sven_ (24. November 2016 um 23:40)

  • Moin,

    nichts neues und die Bayern haben's auch gemerkt:

    Der Hund, der seinen Knochen bewachen soll? Funktioniert nicht.

    Und schon für eine Ernennung zum DSB gibt es im BDSG einen §, der sich damit beschäftigt. Ferner sollte jeder DSB Fachwissen nachweisen (können). Einige Dinge dabei sind die Basics, so auch: Wer darf es denn sein?


    Schönes Wochenende.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)