Beiträge von porcupine

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    Hallo @leachim

    aber ein Tipp von mir, es ist hier gern gesehen, wenn man sich vorstellt.

    In diesem Punkt stimme ich @OSH zu und viele weitere Foristen sehen das ebenso. Falls nicht klar ist wo: Forum --> EURE VORSTELLUNG im Sifaboard

    Hast Du mal mit eurer BG oder UK gesprochen? Die haben bestimmt Info-Material, was Hinweise zum Einstieg und Entscheidungshilfen dafür bietet, wie man vorgehen möchte. Danach wird es denke ich auch leichter sein, einen zum Bedarf passenden Anbieter zu finden. Auch die BAuA hat einiges an Informationen zur GB Psychischer Belastungen.

    Brigitte: die Einweisung und regelmäßige Unterweisung anhand der Gefahrstoff-Betriebsanweisung ist die "explizite Ausbildung zum Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff". Vom gewerblichen Anwender wird erwartet, dass er die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt, ggf. eine Betriebsanweisung erstellt und jeder, der gewerblich mit dem Stoff arbeitet, in die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen bzw. unterwiesen ist und diese beim Umgang mit dem Gefahrstoff einhält.

    Es sei denn, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wäre, dass Einweisung und regelmäßige Unterweisung anhand der Gefahrstoff-Betriebsanweisung nicht als "explizite Ausbildung zum Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff" ausreichen würde.

    Hm, da muss eine Verordnung her, dass Zecken sich gefälligst pflichtschuldigst und selbstverständlich vor dem Biss offiziell anzumelden haben. :44:

    Mal im Ernst: wer bitte schön kann schon mit Sicherheit sagen, wie lange eine Zecke auf der Suche nach einer guten Stelle zum Zubeißen auf dem Wirt einfach nur herum gekrabbelt ist. So gesehen dürfte ja dann ein "Ereignis Zeckenbiss" in keinem Falle als Dienstunfall anerkannt werden.

    Nicht schön für den Polizisten... X(

    Hallo @Mike144

    in dem von Dir als Zitat genannten Satz (3) aus §20 der DGUV V1 erkenne ich jetzt nichts, was darüber Auskunft gibt, wer die Ausbildung der Sibe durchführen darf.

    Dann eher noch §20 der DGUV V1, Satz (6)
    Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- undFortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweitdies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenenUnfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belangeerforderlich ist.

    Aber auch daraus lässt sich meines Erachtens nicht ableiten, dass nur von den BGs/UKs die Sibe ausgebildet werden dürfen. Und wenn Deine BG Dir das sogar (schriftlich?) bestätigt, dass Du Deine Sibe ausbilden darfst, ist doch nur noch die Frage, ob Du das machen und die Verantwortung dafür übernehmen willst. Könntest ja bspw. Deine geplanten Schulungsinhalte/-unterlagen der Aufsichtsperson vorab zukommen lassen und Dir bestätigen lassen, ob/dass die so in Ordnung sind.

    Also ich kenne Betriebe in Deutschland, in denen regelmäßig Probealarme durchgeführt werden - und zwar lediglich um die Funktion der Gerätschaften zu testen.

    Gab es in dem Betrieb, wo ich das Sifa-Praktikum machte auch so. Wie @MichaelD schrieb, auch da ein reiner Funktionstest der Gerätschaften. Da diese regelmäßig wöchentlich durchgeführt wurden, war auch der Termin bekannt. Und es wurde gleich auch per Lautsprecheranlage mitgeteilt, dass es sich um diesen Probealarm handelt. Wenn die Durchsage nicht gekommen wäre, dann eine entsprechende, dass es ein Ernstfall und kein Probealarm ist.

    ...jetzt möchte ich auch einmal pingelig sein...

    "perform a test for our...SYSTEM"

    Da steht nix von Prozeduren oder Abläufen. Also, alles grün, oder?!?!

    Dann bin ich jetzt auch pingelig :D:whistling: ...Bis zu dem Punkt in Deinem Zitat, @MichaelD könnte man das vielleicht auch noch so sehen. ABER:

    Please ignore the Sirens & General Evacuation message.

    ...wozu sollte man die General Evacuation Message aussenden, wenn nicht, um genau die Evakuierung zu üben?

    Meiner Meinung nach wäre es dann auch nicht sinnvoll, wenn ausschließlich das Personal eine Evakuierung proben würde. Wie soll dabei überprüft werden können, ob man für den Ernstfall (wo man die Gäste ja sicherlich nicht ihrem Schicksal überlassen möchte ?( ) wirklich ein funktionierendes System hat? @FSCH, @caterpilar und @Guudsje haben dazu ja passende Dinge angeführt.

    Finde die Idee von @Waldmann nicht schlecht, sich einfach mal mit der dortigen SiFa zu einer Betriebsbesichtigung zu verabreden.

    Andere Variante, durchaus nicht unüblich: zum verbindlichen Bestandteil des angestrebten Vertrags machen durch Einfügen einer Klausel, in der sich das Caritas Behindertenwerk dazu verpflichtet die Bestimmungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten.

    Wenn Du die Benutzung von PSA vorschreibst, musst Du diese auch stellen.

    Wo er Recht hat, hat er Recht!!! Der, der die Schuhe immer nur hinstellt. :D PSA zu stellen ist eine Verpflichtung für den Arbeitgeber. Und wenn sie defekt ist, muss er für intakten Ersatz sorgen.
    Weiß nicht, in wie weit da eine Vereinbarung überhaupt rechtswirksam wäre. Und ansonsten hat @Waldmann denke ich schon den wichtigsten Punkt genannt. Wenn die Akzeptanz für die Otoplastik da ist, dann wird auch kaum mit massenhaften "Verlusten" oder "Defekten" zu rechnen sein.

    Nach meiner Kenntnis akzeptieren einige Unfallversicherungsträger eine Unterweisung über ein e-Learning. Wenn man sich nicht sicher ist, einfach die Hotline des eigenen Unfallversicherungsträgers oder die technische Aufsichtsperson um eine klärende Aussage bitten.

    Wie in den Beiträgen schon mit angeklungen, sollte auf alle Fälle eine Erfolgskontrolle/ein Test mit dem e-Learning verbunden sein. Bei meinem Arbeitgeber wird vom e-Learning-Modul nach erfolgreichem Absolvieren des Tests ein Zertifikat erstellt, was wir MA drucken und unterschreiben. So ist auch gleich die Dokumentation sicher gestellt. Unser genutztes Tool versendet an den betreffenden Mitarbeiter ein paar Wochen vor Ablauf der Jahresfrist eine Mitteilung, dass die Unterweisung zu wiederholen ist und schaltet dann das Unterweisungsmodul wieder frei.
    Die vom Inhalt relevanten Unterweisungen legt die jeweilige Führungskraft für den MA fest.

    Zwei Dinge sollten noch zusätzlich beachtet werden:
    Es muss sichergestellt sein, dass der Unterwiesene eventuelle Fragen zu Unterweisungsinhalten beantwortet bekommt. Da ist ein persönlicher Dialog nicht ersetzbar. Bei uns läuft das so: wenn man keine Fragen hat, vermerkt man das handschriftlich auf dem zu unterschreibenden Zertifikat. Wenn man Fragen hat, geht man damit zur Führungskraft. Sind die Fragen dann vollständig beantwortet kommt eben erst dann der handschriftliche Vermerk auf das Zertifikat.
    Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass die Unterweisungsinhalte aktuell sind/bleiben. Also ist hier eine entsprechende kontinuierliche Pflege des Tools nötig.

    Ich denke auch, das e-Learning KANN sinnvoll eingesetzt werden, ist aber keine Allzwecklösung für jegliche Art der Unterweisung. Manche (eher sehr spezielle) Inhalte lassen sich auf diesem Weg eher nicht verständlich und ausreichend vermitteln.

    Unser Wissen über die Wirkweise und besonders Wechselwirkungen bei Gemischen ist doch stark eingeschränkt.

    Und genau deshalb frage ich mich ja, warum das so gut sein soll... meist weiß man nicht mal, wie eine toxische Substanz in einem Gemisch mit nicht toxischen Substanzen vom Organismus aufgenommen/verarbeitet wird, hat also schon da keine belastbare Aussage, ob die toxische Wirkung schwächer, gleich oder stärker ist. Und wenn mehrere toxische Substanzen in einem Gemisch vorliegen, weiß man auch nicht wirklich was über Wechselwirkungen und ihre Folgen. Und kann/muss man Toxizitäten dann in Summe einfach nur addieren oder ist die Verstärkung eventuell sogar mehr als nur linear? ...Fragen über Fragen.

    Glückwunsch zur neuen Stelle :512:

    Danke Dir @kelte :)

    Klar die Ecke um Dresden ist sehr schön..... aber in Deutschland haben wir das Glück, das es sehr viele Lebens-, Liebenswerte Regionen gibt

    Ganz genau! Zumal die Region südlich von Stuttgart auch knapp 20 Jahre mein Zuhause war und letztlich auch die Heimat geblieben ist. :thumbup:

    Hallo @Antje P.,

    ist Dein Praktikumsbericht inzwischen fertig und abgegeben, vielleicht sogar schon bewertet und Du hast damit die LEK 2 erfolgreich bestanden?

    Ich habe inzwischen in Stuttgart eine Arbeitsstelle bekommen, bin nach 20 Jahren Dresden dort natürlich auch mit einem weinenden Auge weg. Wobei vollständig weg bin ich noch nicht, da ich hier im Süden erst noch eine Wohnung finden muss.

    Viele Grüße nach Dresden.