Beiträge von Sven H.

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    Moin zusammen,

    neue Firma, neue Gefährdungen ;)

    Ich überarbeite gerade die Gefährdungsbeurteilung unserer Bühnen, hierbei ist mit das Problem mit nicht leitfähigen Böden in die Quere gekommen. Die DGUV Information 208-019 hat zum Thema einen eigenen Absatz und fordert ein Konzept zum Schutz vor diesem.

    Leider habe ich sowas noch nie gemacht, gesehen oder gehört - die Verleiher können oder wollen mir da nicht wirklich helfen, als dass ich 4 Wochen vor dem Einsatz eine Bühne mit dem Einsatzzweck nicht leitfähiger Boden bestelle. Würde dann eine mit Luftbereifung bekommen.

    Hat einer von euch schon mal ein solches Konzept geschrieben?

    Ich kann ja schlecht einfach ein langes Erdungskabel an der Bühne/dem Steiger anbringen.

    Gruß

    Sven

    Der PFOA-Schaum ist besonders stabile und hitzebeständig und wurde meines Wissens nach in eben ortsfesten Löschanalgen und auch auf dem Flughafen eingesetzt, um Kerosinbrände zu löschen. Die Schaumlöscher in den Betrieben haben damit nichts zu tun. PFOA ist persistent und baut sich nie biologisch ab. Link PFOA Wikipedia

    Das Ganze geht soweit, selbst wenn eine Anlage im Zuge der ersten Regulierung 2013 einen neuen, Flourfreien Schaum erhalten hat, immer noch wegen der Ablagerung der entsprechenden Schäume aus alten Tagen Sanierungspflichtig werden kann. Habe hier die ersten Anlagen, die ein neues Schaummittel haben, aber die Grenzwerte reißen. Hier wird es dann richtig bitter - das "gute" Schaummittel wird Kostenintensiv durch eine Spezialfirma fachgerecht als Sondermüll entsorgt und dekontaminiert und erst nach erneuter freier Prüfung befüllt. Eine Garantie für die Dekontamination gibt es nicht.

    Es kann nach zwei maliger Dekontamination immer noch zum Austausch aller Komponenten, welche Kontakt zum Schaummittel hatten, kommen.

    Langweilig wird es nicht.

    Die Firma welche die Dekons machen, arbeiten mit Schutzanzügen und externer Sauerstoffzufuhr in die Anzüge.

    also doppelte Betrachtung - Probenentnahme und dann Austausch von Komponenten.

    Die Summe klingt nach Alibi MichaelD als wenn muss da noch mindestens eine Null hinten dran, sonst lohnt sich das ja gar nicht :doppelthumbsup:

    Für PFOA wird nach Gestis ein Nitrilhandschuh empfohlen. Da es sich um einen in Wasser gelösten Feststoff handelt und der Dampfdruck entsprechend niedrig ist, gehe ich davon aus, dass beim Umgang mit der Lösung kein Atemschutz notwendig ist. Beim Gehalt von 25ppm ist man noch deutlich unterhalb der Kennzeichnungspflicht nach CLP.

    Danke soweit, bis jetzt wird es wohl so laufen, dass wir ein Probenset von einem der Hersteller verwenden.

    Hierbei wird ein Behältnis mit Gewicht an einem Seil in die Behälter gelassen und anschließend verschraubt und eingetütet.

    Kontakt also in der Regel nur beim herausziehen, verschrauben und verpacken.

    AxelS : der Grenzwert von 25ppm ist der neue - wir haben aktuell Werte von über 400 10000 ppm in den ersten Proben - die Stoffe sind teilweise über 10-15 Jahre alt.

    Weiteres Problem besteht darin, dass auch wenn das Schaummittel getauscht worden ist, wir werte über dem Grenzwert bekommen. Hier ist die fehlende Reinigung bzw. die fehlende Dekontamination der Grund.

    Ein Thema was uns die kommenden 4 Jahre ganz schön auf trapp halten wird.

    LG

    Sven

    Moin,

    es kommt wieder auf die Behörden und nach meiner Vermutung die auf die Tätigkeit an.

    Ich war bis vor kurzem für einen Rettungsdienst tätig, und hier mussten wir die Beurteilung quasi mit der Mitteilung an die Landesbehörden übermitteln.

    Warum das genau so war weiss ich nicht, aber das kam mit der Änderung des Mutterschutzgesetztes 2018.

    Gruß


    Sven

    Moin zusammen,

    ich benötige einmal euer Schwarmwissen.

    Wir sind Errichter für Löschanlagen und dürfen durch die Änderungen der EU Verordnung 2020/784 jetzt alle Bestandsanlagen bzw. dessen Schaummittel auf dessen Gehalt an PFOA (Perfluoroctansäure) prüfen.

    Leider sind die Datenblätter aber schon so alt, dass eine reale Risikoabschätzung nicht ganz einfach ist.

    Durch das was ich bis jetzt gefunden habe benötigen wir folgende PSA zur Probenentnahme

    Schutzbrille mit Seitenschutz (EN166)

    Schutzhandschuhe (Nitril, Butyl und PVC) je nach Hersteller

    Schutzmaske - hier sind die Hersteller sich überhaupt nicht einig was da erforderlich ist

    Was ich an sich nirgends finde sind Anhaltswerte der Hersteller wie hoch die Belastung durch PFOA ist - erste Untersuchungen zeigen ausgehend vom Grenzwert 25ppm/l eine Überschreitung vom 100-15000 fachen.

    PFOA an sich ist kanzerogen (H351) aber die Hersteller gehen hier nur bedingt auf das Problem der Risikobewertung ein.

    Hat jemand von euch das gleiche Thema oder hier schon mal eine Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Löschschäumen gemacht?

    Grüße aus dem Norden

    Sven

    Aus meiner Sicht kann man schon mal über ein solches gebaren diskutieren - denn zwischen Werbung auf der Seite und einer Verkaufsveranstaltung sollte noch differenziert werden.

    Und für eine Verkaufsveranstaltung noch Geld zu nehmen, wäre ja so, als müsstest du für die Werbung im TV noch mal extra bezahlen.

    Sven

    Hallo zusammen,

    die CE Nummern sind schonmal ein Hinweis und kann im Internet auf den schon genannten Seiten geprüft werden. Leider gibt dies keine Garantie, da viele gefälschte Zertifikate unterwegs sind. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen ist es empfehlenswert den Hersteller direkt anzuschreiben.

    Mein Apotheker hat mir gestern berichtet, das es sehr schwierig sei, Vertrauenwürdige Angebote zu filtern und Sie deswegen nur bei 2 Lieferanten Masken kaufen, mit denen Sie schon seit Jahren zusammen arbeiten.

    Viele Grüße

    Lars

    Und selbst das ist keine Garantie.....haben einen Lieferanten welcher selber schon auf Fälscher in China reingfallen ist.

    Und das bei einer Maske, die schon im Standadtsortiment vor der Pandemie gewesen ist - da wird gefälscht was das Zeug hält.

    250.000 Masken für den Müll.

    LG

    Sven

    Was hast Du gegen 20W? Kannst 40 m² Raum komplett ausleuchten für grobe Tätigkeiten, mit LED sogar für normale Tätigkeiten!

    Im Ernst - hat jemand den Link zu dieser UV-C WAND?

    Das Produkt schein so Geheim zu sein, dass du wenn du Infos möchtest erstmal alle Daten zur Kontrolle abgeben musst. Zum Produkt findet man aber selber nix auf der Seite.

    Schau mal hier

    Wir hatten überlegt solche Geräte in unsere Rettungswagen zu implementieren - aber Kosten und die nicht durch das RKI oder VAH bestätigte Wirklsamkeit sprachen dagegen.

    Zu den Gefährdungen Schaut euch bei der BAUA mal um.

    LG

    Sven

    Da könnte bei bekannten Zertifikatsnummern die Homepage des NB helfen: http://www.universalcert.com/en/document-interview/

    Oder bei dem Irischen NB: http://www.ccqsuk.com/

    Die Seiten sind mir bekannt, aber dennoch etwas wundersam, dass gerade dieser Zertifizierer, welcher mir schon zubeginn der Pandemie komisch vorgekommen ist, aktuell anscheinend nur noch Masken und Overalls zertifiziert und jede fast jede "neue" Maske die auf den markt kommt von dort zertifiziert worden ist.

    Eine meiner "guten" Masken, welche jetzt unbrauchbar sind, da eine der Landesbehörden in der wir tätig sind diese als Verdachtsfall eingestuft hat - laut Zertifikat sind diese alle super - in den Prüfungen von Überwachungsbehörden erreichen diese aber nicht mal annährend die geforderten Werte- die Schlechteste Maske hatte gerade mal 50% Filterleistung.

    Was bis heute Unklar ist, ob es hier totalfälschungen sind oder die Qualitätsüberwachung nicht funktioniert.

    LG

    Sven

    Hi,

    wenn ich die letzten 12 Monate betrachte haben wir hier eine leichte Verschiebung.

    Am Anfang der Pandemie wurde durch die "Hersteller" eine Declaration of Conformity häufig mit Bescheinigungen einer angeblichen CE Konformität durch einen italienischen oder polnischen Zertifizierer beworben.

    Dann wurden CE Baumusterzertifikate von Unternehmen ausgegeben, welche rein zufällig eine sehr starke Ähnlichkeit mit bekannten Notified Bodys hatten, aber plumpe und billige Fälschungen.

    Dann wurden diese immer Besser und zum Schluss wurden ganze Zertifikate gefälscht.

    Gleiches ist mir bei den DEKRA Zertifikaten aufgefallen - diese Masken haben wir nur akzeptiert, wenn wir auch das Genehmigungsschreiben der Behörden hatten.

    Aktuell macht mir die Masse an Zertifizierungen eines Türkischen Notified Body (2163) sorgen, welches vornehmlich durch chin. aber auch deutsche Hersteller genutzt wird.

    Nahezu alles was gerade in Massen den Markt überschwemmt wird dort zertifiziert.

    Wir hatten an einem unserer Standorte Masken im Einsatz die nach der Papierlage super waren, welche wir am Ende aber an den Lierferanten zugegeben haben, da es mehr als deutiche Hinweise und Informationen seitens der Behörden gegeben hat, dass die Masken nur knapp 50% Filterleistung aufweisen. Hierbei handelte es sich nach Stand jetzt um Totalfäschungen.

    Die Lage ist und bleibt schwirig - und ein großteil meiner Arbeitszeit ist aktuell für die Prüfung der Zertifikate und die Nachforschung im Netz reserviert.

    LG

    Sven

    Moin, Moin,

    bei uns wird aufgrund der sehr hohen Anforderung an die Wiederaufbereitung der PSA dsa Ganze über die Feuerwehrtechnische Zentrale geregelt. Gerade weil es auch je nach Hersteller sein kann, das die Bekleidungsteile "Sortenrein" gewaschen werden müssen. Sprich Jacke nie mit Hose oder Handschuhen.

    Nach dem Waschen ist eine weitere Aufbereitung (Impreägnierung) je nach Hersteller erforderlich - welche im Tümmler dann aktviert wird.

    Somit wird in der Regel neben der Waschmaschine ggf. auch noch ein Tümmler erforderlich.

    Wir haben bei mir in der FF sich selbstauflösende Säcke, welche direkt in die Waschmaschine geworfen werden - wir müssen hier sicherstellen, dass keine Sachen mehr in der Bekleidung sind.

    Vorteil an den Säcken ist, dass diese gelagert und transprotiert werden können - Nachteil ist, dass diese wenn die PSA wirklich Nass ist, sich bei Transport zersetzen kann.

    In der Regel gibt deer Hersteller der Bekleidung in Zusammenarbeit vor wie viele Sätze an Bekleidung/Ladung gewaschen werden können - bei uns snd das 2 - somit reicht ein Trupp zur Auslastung der Maschnine aus.

    LG

    Sven

    Bei den Fahrzeugen handelt es sich um ein MTF und ein TSF-W (kein Laufenlassen der Motoren zum Druckluftaufbau notwendig). Wie bei vielen anderen Wehren in diesem Land auch, ist das Feuerwehrgebäude älteren Datums und leider nicht mit den Ausmaßen der Fahrzeuge mitgewachsen. Daraus resultierend können die notwendigen Sicherheitsabstände in der Fahrzeughalle nicht eingehalten werden, was natürlich auch den Einbau einer mitlaufenden Abgasabsaugvorrichtung unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden Sicherheitsabstände gilt die Anweisung, dass sich beim Ausfahren der Fahrzeuge nur die jeweiligen Fahrzeugführer in der Fahrzeughalle befinden und die Besatzung erst nach der Ausfahrt aus der Halle zusteigt.

    Gleiche Grundsatzfrage kenne ich leier durch meine Ortswehr auch - wobei hier um die Wirksamkeit der 1974 errichteten Absaugung - schon forschrittlich gewesen damals - im Gegensatz zu heute - hier muss um jeden Punkt der ein Plus an Sicherheit bedeutet gefeilscht werden, aber das am Rande.

    Bei uns gehts gerade in SH Land auf Land ab um die gleiche Problematik - da oft die "Garagen" einen Zugang mittels Tür oder Öffnung zum Sozialbereich sowie den Umkleiden haben.

    Hierrauf begründen die Aufsichtsbehörden bzw. die HFUK, dass hier Messungen vorngenommen werden müssen bzw. die Gemeinden eine Nachweis erbringen müssen, das eine Gefährdung ausgeschlossen ist - gerade in Wehren die keine Druckerhaltung für Einsatzfahrzeuge haben und ein laufen lassen zum Druckaufbau nötig ist, kann der Kurzzeitgrenzwert gerissen werden (Und bei Wehren die noch alte Einsatzfahrzeuge haben)

    Hierraus begründen sich dann die Vorgaben zum Einbau von Absaugungen oder anderen Lüftungsanlagen.

    Die Idee mit den Klappen finde ich gut - kenne Sie mit der Kombination eines Ventilators, der Frischluft ansaugt und dann eine Nachlaufzeit bietet.

    LG

    Sven

    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

    Die Gefärhdungen an sich möchte ich gar nicht in Abrede stellen - da ich selber die Qualifikaton als Notfallsanitäter besitze, bin ich mir bei den Problemen wenn etwas passiert bewusst.

    Mein Problem war aber erst einmal die Verbindung zwischen der TRGS und der Auflistung der Medis als Gefahrstoff.

    Nach Rücksprache mit unserer Leitung vor Ort und dem ärztlichem Leiter geben wir die Aufgabe der Bewertung an unsere Apotheke :) - die sind ja quais dafür prädestiniert - auch wenn wir das jetzt für dein Einsatzdienst und nicht für die Ausbildung machen.

    Grundlegend sollen die Medis dafür gar nicht mehr verwendet werden - der alte Leiter der Aus- und Fortbildung wollte hier sein Budget schonen und hat fleißig weiter diese gehortet. Viel schlimmer in diesem Zusammenhang ist, dass schon seit letztem Jahr ein ganzer Satz Übungsampullen am Standort verweilen.

    Gruß

    Sven

    Moin liebe Kollegen,

    ich brauche einmal das Schwarmwissen.

    Die TRGS 525 an sich ist mir bekannt - in der praktischen Umsetzung klemmt es aber etwas.

    Es geht um die Benutzung von abgelaufenen Medikamenten als Übungsmittel um das Aufziehen von Medikamenten im Rettungsdienst zu üben - hier möchte jemand diese gegen Übungsampullen austauschen.

    Anstatt den einfachen Weg des Fragens, ob er diese bestellen kann, macht er gleich ein Fass auf und schreit nach einer massiven Gefährdung für alle. (Bis heute ist mir kein Unfall oder Zwischenfall bekannt, wo sich ein MA*in sich hier versehentlich etwas gespritzt oder mit der Nadel gestochen haben könnte.)

    Nach TRGS 525 sollen Medikamente die gefährliche Eigenschaften haben als Gefahrstoff behandelt werden - soweit so gut und bei einigen Gruppen auch völlig klar zu verstehen.

    Aber wo um Himmels Willen finde ich solche Angaben - die Hersteller helfen hier ja nicht wirklich - zu Fertigarzneimitteln?

    Hat einer von euch eine Liste von Medikamenten (außer CMR) die hier in die Betrachtung fallen müssen?

    LG

    Sven

    Danke Mick, ich habe gerade bei einer Stadtverwaltung als Sifa gestartet und schau mir jetzt die Strukturen und Vorgehensweisen an die mein Vorgänger (keine Sifa) so iniziert hat. Mir ging es darum ob bei bekanntwerden einer Schwangerschaft eine neue vollständige GBU erstellt werden muss, so wie es wohl momentan ist.

    Ich habe die Erfahrung machen dürfen, dass es sich je nach Branche anders verhält.

    Wir haben eine Musterbeurteilung - diese hat im Ergebnis ein Beschäftigungsverbot - da die Kolleginnen im Rettungsdienst nicht mehr arbeiten können. Ersatzarbeitsplätze können wir in der Regel nicht zur Verfügung stellen - hier darf/muss ich für jede Beschäftigte eine namentliche Gefährdungsbeurteilung verfassen.

    Hier haben wir je nach Qualifikation und Aufgaben uns Muster erstellt.

    Diese Auflage haben wird durch mehrere Gewerbeaufsichtsämter bekommen und machen das mittlerweile für alle Schwangeren pauschal.

    Und ja es gibt sehr viele Coronababys - 2021 dürfte nach meinem Dafürhalten ein Geburtenstarker Jahrgang werden ;)

    Moin,

    ich habe 2 GBR´s und aktuell ca. 12 lokale Betriebsräte. Das interesse für die Themen des Arbeitsschutzes sind dabei lokal sehr schwankend - alle haben aber in den letzten 2 Jahren erkannt, dass der Ag hier aber auch für andere Themen "Abgestraft" werden kann

    Spätestens wenn die Festlegung von Schutzmaßnahmen erfolgt sind die BR´s in der Regel mitbestimmungspflichtig, da hier auf das Verhalten der MA eingewirkt werden könnte bzw. wird.

    Die meisten BR´s sind hier aber auch ehr koopertaiv und sehen die Vorschläge auch ein.

    Habe aber einen BR der hat sicch über die Einigungsstelle in die GBU eingeklagt - ihm war das Mitspracherecht zu gering - egal ob uns staatliche Vorgaben gemacht werden oder nicht. Er will immer noch einen drauf legen. Sind wir nicht sein Meinung oder passt dem Vorsitzendem die Lösung nicht, wird halt das Landesamt für Arbeitsschutz oder halt mal wieder das Arbeitsgericht angerufen.

    Teilweise mit erschreckendem Erfolg - in der Regel lautet der Tenor dann - einigen Sie sich mit ihrem BR - mit dem Ergebnis, dass seine "Lösung" die einzige sein kann.

    Das frustriert manchmal schon sehr wenn man nach bestem Wissen berät.

    LG
    Sven