Einstufung nach TRGS 525

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  • Moin liebe Kollegen,


    ich brauche einmal das Schwarmwissen.


    Die TRGS 525 an sich ist mir bekannt - in der praktischen Umsetzung klemmt es aber etwas.


    Es geht um die Benutzung von abgelaufenen Medikamenten als Übungsmittel um das Aufziehen von Medikamenten im Rettungsdienst zu üben - hier möchte jemand diese gegen Übungsampullen austauschen.


    Anstatt den einfachen Weg des Fragens, ob er diese bestellen kann, macht er gleich ein Fass auf und schreit nach einer massiven Gefährdung für alle. (Bis heute ist mir kein Unfall oder Zwischenfall bekannt, wo sich ein MA*in sich hier versehentlich etwas gespritzt oder mit der Nadel gestochen haben könnte.)


    Nach TRGS 525 sollen Medikamente die gefährliche Eigenschaften haben als Gefahrstoff behandelt werden - soweit so gut und bei einigen Gruppen auch völlig klar zu verstehen.


    Aber wo um Himmels Willen finde ich solche Angaben - die Hersteller helfen hier ja nicht wirklich - zu Fertigarzneimitteln?


    Hat einer von euch eine Liste von Medikamenten (außer CMR) die hier in die Betrachtung fallen müssen?


    LG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Hallo Sven.


    Abgelaufene Medikamente müssen "ordnungsgemäß entsorgt" werden, richtig?

    Nun zieht Ihr diese im Rahmen von Aus- und Fortbildungen bzw. Auffrischungskursen auf, was eine Art Recycling ist/sein soll.

    Wie entsorgt ihr dann bitte das aufgezogene Medikament?


    Das Risiko einer versehentlichen Selbs- oder Fremdinjektion halte ich von der Wahrscheinlichkeit des Eintretens für eher gering, bei den möglichen Folgen bin ich (ohne detaillierte Informationen zum (jeweiligen) Medikament) hingegen Berufspessimist, wodurch ich bei der STOP-Anwendung die Substitution durch Übungsampullen unterstützen würde.


    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Moin


    Im RD werdet ihr sicher keine Chemotherapeutika haben..

    Ansonsten besteht doch auch die gleiche Gefahr im Rettungsdiesnt beim Aufziehen, bzw. sogar eine höhere (z.B. im fahrenden Rettungswagen zieht es sich nicht leicht auf).

    Wenn Du es zu Übungszwecken verbietest, solltest du dann auch nur noch im stehenden Rettungswagen Aufziehen =O( Das Gesicht vom NA würde ich dann gerne mal sehen).


    Vorsichtig wäre ich z. B. bei Muskelrelaxantien, Norcuron, Adrenalin, Sedativa und Narkotika.

    (Aber auch wenn ich mich mit Succi pikse, kriege ich nicht gleich ein Atemstillstand).


    Aber diese Mittel ins Auge gespritzt, könnten unangenehm sein. (Und das sind auch Medikamente die nicht ohne sind bzw. missbräuchlich verwendet werden könnten).

    Habe mal privat ohne es zu merken Pulver von einem Anticholinerika Spray irgendwie ins Auge bekommen und hatte davon eine erweiterte Pupille, merkte es aber erst viele Stunden später vorm Spiegel. Da hat es mich aber schon irritiert und ich bin vrsichtshalber zum Augenarzt.


    Ansonsten gibt es auch ein paar weniger Medikamente mit 2 Ampullensystem, eins davon ist Aqua zum Aufziehen. Die kann man dann wirklich problemlos nehmen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

  • Es geht um die Benutzung von abgelaufenen Medikamenten als Übungsmittel um das Aufziehen von Medikamenten im Rettungsdienst zu üben - hier möchte jemand diese gegen Übungsampullen austauschen.


    Anstatt den einfachen Weg des Fragens, ob er diese bestellen kann, macht er gleich ein Fass auf und schreit nach einer massiven Gefährdung für alle. (Bis heute ist mir kein Unfall oder Zwischenfall bekannt, wo sich ein MA*in sich hier versehentlich etwas gespritzt oder mit der Nadel gestochen haben könnte.)

    Die Gefährdung durch Nadelstichverletzungen ist nunmal auch bei Ausbildung / Übung nachweislich gegeben, insbesondere, wenn dafür aus "Kostengründen" keine Sicherheits-Kanülen etc verwendet werden, die betriebsindividuelle Bewertung des Risikos steht auf einem anderen Blatt.


    Wo bekommt euer Rettungsdienst seine Medikamente her?
    Da muss es - vgl. § 14 ApoG - einen verantwortlichen Apotheker / Arzneimittelbeauftragten geben. Und der ist nicht nur für die Beschaffung, die sachgerechte Lagerung - auch auf Fahrzeugen, die betriebliche Organisation der Ausgabe, sondern am Ende auch für die sachgerechte Entsorgung verantwortlich.


    Somit sollte sich die Frage eigentlich nicht stellen ... :saint: ... bzw. von eurer Arzneimittelkommission geklärt sein.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • "Kostengründen" keine Sicherheits-Kanülen etc verwendet

    Ich habe mit Sicherheitskanülen noch nicht gearbeitet, aber zum Aufziehen sollen sie eher hinderlich sein.

    Daher würde ich an diesem Punkt Aufziehkanülen empfehlen, die haben ein relativ stumpfens Ende.

    Im Einsatz sind die auch von Vorteil, um NSV zu reduzieren und sofern die Spritze direkt appliziert wird und nicht über einen Zugang, muss die Nadel nach dem Aufziehen sowieso gewechselt werden, da die Spitze durch das Aufziehen kl. Widerhaken bekommt, die unangenehm für Patienten sind.

    Ansonsten habe mich meinen Kollegen überzeugen lassen, Minimierungsgebot, also Übung nur mit abgelaufenen Aqua oder Nacl Ampullen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Aber wo um Himmels Willen finde ich solche Angaben - die Hersteller helfen hier ja nicht wirklich - zu Fertigarzneimitteln?


    Hat einer von euch eine Liste von Medikamenten (außer CMR) die hier in die Betrachtung fallen müssen?

    Infos kann man in den Fachinformationen finden. Neben CMR ist auch hormonelle Wirkung durchaus relevant.

    Gefahrstoffrecht, was den Umgang angeht ist bei Arzneimitteln immer zu beachten, allerdings bei der medizinisch indizierten Applikation tritt diese eben hinter die medizinische Notwendigkeit zurück. Bei Übungen ist aber keine medizinische Notwendigkeit vorhanden, dann greift das STOP Prinzip. Der Einfachheit halber würde ich daher nur entsprechende Übungsampullen verwenden oder Produkte, von denen eindeutig keine erhöhte Gefährdung ausgeht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.


    Die Gefärhdungen an sich möchte ich gar nicht in Abrede stellen - da ich selber die Qualifikaton als Notfallsanitäter besitze, bin ich mir bei den Problemen wenn etwas passiert bewusst.


    Mein Problem war aber erst einmal die Verbindung zwischen der TRGS und der Auflistung der Medis als Gefahrstoff.


    Nach Rücksprache mit unserer Leitung vor Ort und dem ärztlichem Leiter geben wir die Aufgabe der Bewertung an unsere Apotheke :) - die sind ja quais dafür prädestiniert - auch wenn wir das jetzt für dein Einsatzdienst und nicht für die Ausbildung machen.


    Grundlegend sollen die Medis dafür gar nicht mehr verwendet werden - der alte Leiter der Aus- und Fortbildung wollte hier sein Budget schonen und hat fleißig weiter diese gehortet. Viel schlimmer in diesem Zusammenhang ist, dass schon seit letztem Jahr ein ganzer Satz Übungsampullen am Standort verweilen.


    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)