Moin liebe Kollegen,
ich brauche einmal das Schwarmwissen.
Die TRGS 525 an sich ist mir bekannt - in der praktischen Umsetzung klemmt es aber etwas.
Es geht um die Benutzung von abgelaufenen Medikamenten als Übungsmittel um das Aufziehen von Medikamenten im Rettungsdienst zu üben - hier möchte jemand diese gegen Übungsampullen austauschen.
Anstatt den einfachen Weg des Fragens, ob er diese bestellen kann, macht er gleich ein Fass auf und schreit nach einer massiven Gefährdung für alle. (Bis heute ist mir kein Unfall oder Zwischenfall bekannt, wo sich ein MA*in sich hier versehentlich etwas gespritzt oder mit der Nadel gestochen haben könnte.)
Nach TRGS 525 sollen Medikamente die gefährliche Eigenschaften haben als Gefahrstoff behandelt werden - soweit so gut und bei einigen Gruppen auch völlig klar zu verstehen.
Aber wo um Himmels Willen finde ich solche Angaben - die Hersteller helfen hier ja nicht wirklich - zu Fertigarzneimitteln?
Hat einer von euch eine Liste von Medikamenten (außer CMR) die hier in die Betrachtung fallen müssen?
LG
Sven