Beteiligung Personalrat bei der Gefährdungsbeurteilung

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  • Der BR hat bei uns ein Mitglied mit Sifa-Ausbildung. Er wirkt mit wenn er es für erforderlich hält. Begehungen finden teilweise gemeinsam statt.

    Wichtige Entscheidungen werden im Arbeitsschutzausschuss festgelegt.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,

    ich habe 2 GBR´s und aktuell ca. 12 lokale Betriebsräte. Das interesse für die Themen des Arbeitsschutzes sind dabei lokal sehr schwankend - alle haben aber in den letzten 2 Jahren erkannt, dass der Ag hier aber auch für andere Themen "Abgestraft" werden kann

    Spätestens wenn die Festlegung von Schutzmaßnahmen erfolgt sind die BR´s in der Regel mitbestimmungspflichtig, da hier auf das Verhalten der MA eingewirkt werden könnte bzw. wird.

    Die meisten BR´s sind hier aber auch ehr koopertaiv und sehen die Vorschläge auch ein.

    Habe aber einen BR der hat sicch über die Einigungsstelle in die GBU eingeklagt - ihm war das Mitspracherecht zu gering - egal ob uns staatliche Vorgaben gemacht werden oder nicht. Er will immer noch einen drauf legen. Sind wir nicht sein Meinung oder passt dem Vorsitzendem die Lösung nicht, wird halt das Landesamt für Arbeitsschutz oder halt mal wieder das Arbeitsgericht angerufen.

    Teilweise mit erschreckendem Erfolg - in der Regel lautet der Tenor dann - einigen Sie sich mit ihrem BR - mit dem Ergebnis, dass seine "Lösung" die einzige sein kann.

    Das frustriert manchmal schon sehr wenn man nach bestem Wissen berät.

    LG
    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Habe aber einen BR der hat sicch über die Einigungsstelle in die GBU eingeklagt - ihm war das Mitspracherecht zu gering - egal ob uns staatliche Vorgaben gemacht werden oder nicht. Er will immer noch einen drauf legen. Sind wir nicht sein Meinung oder passt dem Vorsitzendem die Lösung nicht, wird halt das Landesamt für Arbeitsschutz oder halt mal wieder das Arbeitsgericht angerufen.

    Teilweise mit erschreckendem Erfolg - in der Regel lautet der Tenor dann - einigen Sie sich mit ihrem BR - mit dem Ergebnis, dass seine "Lösung" die einzige sein kann.

    Das frustriert manchmal schon sehr wenn man nach bestem Wissen berät.

    Hallo Sven,

    ähnliche ist es bei uns auch ....

    Der BR hat schon fast einen Freibrief... egal was er tut ... selbst wenn er Maßnahmen die gesetzlich Vorgeschrieben sind stoppt.... Kopf schüttel

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: