Prüftermin in Betriebsanweisungen

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  • Hallo …,

    muss man bei Betriebsanweisungen den nächsten Überprüfungstermin angeben?

    Man muss sie ja dann jedes Mal neu ausdrucken, auch wenn sich nichts geändert hat.

    LG Marius

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  • Hallo,

    also wir haben das in unserer Firma so geregelt das diese Information nicht auf der Betriebsanweisung steht.

    Prüffristen wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Desweitern haben wir ein ich sag jetzt mal Übersichtsverzeichnis aller Maschinen , worin Standort , Maschinenart und Prüffristen erfasst sind, wenn eine Prüffrist fällig wird bekommt unserer Instandhaltung die Aufgabe diese Durchzuführen und zu Protokollieren.

    MfG

  • Hallo Marius,

    die BA's die ich bis jetzt geschrieben habe (sind noch nicht sooo viele... ~50) habe ich immer mit einem Satz versehen der den Prüfintervall angibt.
    Z.B. in diese Richtung:
    Die Handbohrmaschine ist spätestens nach 24 Monaten von einer Elektrofachkraft zu prüfen.

    Dieser Satz hat den Hintergrund, dass so der Werker die Möglichkeit hat Werkzeuge (die durch das Prüfraster gefallen sind) zu melden und so eine Prüfung zu veranlassen.


    Mit besten Grüßen,
    Simon