Brandschutztüren die keine sind!

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  • ... bis Mitte 80er Jahre wurden diese sogenannten RP- Türelemente als Rauchschutztür bezeichnet und auch anerkannt. Ich habe in meiner Lehre 1983 diese selber gebaut und auch in Krankenhäusern eingebaut. Sie sollten nur dem Rauchschutz dienen. Über den Elementen wurde alles in der Zwischendecke mit Blech und Steinwolle abgedichtet und viel viel Kit dichtgeschmiert. Es gab dafür keine Normen. Wohl aber akribische Abnahmen vor Ort! Unser Zeichner hat die jeweils nur größenmägig angepasst. Haben keine Absenkmöglichkeit. Der Türschliesser auf dem Bild ist aus Anfang der 70er Jahre. Gibts keine Teile mehr für. Die Dichtung ist jeweils 1x in Zarge und Tür. Nach heutigem Stand: Nur eine Tür!


    Ja das kommt hin. Die Türen sind von 1969.

    Aber weder in Zarge noch Tür ist eine Dichtung, jedenfalls nichts was im Brandfall diese Tür dicht halten könnte. Eine alte Gummilippe, die man aber als solche kaum noch erkennt ist, naja, nennen wir es vorhanden. An einigen Türen sind Korkplättchen eingeklebt worden, wenn die Tür dann zufällt, nicht Metall auf Metall kommt.

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  • Ja das kommt hin. Die Türen sind von 1969.
    Aber weder in Zarge noch Tür ist eine Dichtung, jedenfalls nichts was im Brandfall diese Tür dicht halten könnte. Eine alte Gummilippe, die man aber als solche kaum noch erkennt ist, naja, nennen wir es vorhanden. An einigen Türen sind Korkplättchen eingeklebt worden, wenn die Tür dann zufällt, nicht Metall auf Metall kommt.

    Das mit der Dichtung kommt hin, findet man heute in diversen öffentlichen Bauten noch genauso, auch ohne Dichtung, nur Metall auf Metall... und die Korkplättchen verhinden halt nicht nur das laute auf einanderschlagen, sondern auch die "Rauchdichtigkeit".....

    Schlag dem AG doch einfach mal vor, dass er nach einem Prioritätenplan die Türen nach Notwendigkeit/finazieller Möglichkeit die Türen tauscht. Ziele erstellen und abarbeiten ist immer noch besser als garnichts tun!!
    Arn.im

    PS: zu diesem/diesen Thema/Türen gab es in einem Brandschutzforum noch einen Thread, ich muss mal schauen....

  • Also wir haben auch diese alten Türen eingebaut. Bei uns stammen sie aus dem Jahr 1986 und wurden als Rauchabschnittstüren deklariert. Prüfzeichen haben sie auch keines. Die Dichtungen sind jedoch vollständig vorhanden und werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls erneuert.
    Das Drahtgitterglas wurde früher als brandsicheres Glas angesehen. Viele Schulen waren damit ausgerüstet. Nachdem dort mehrere Unfälle passierten, wurden diese häufig ersetzt.
    Ich habe die Türen als Verantwortlicher mit ESG ausgerüstet und betrachte sie als Rauchschutztüre und nicht als Brandschutztüre. Dies aber nur im Verwaltungsgebäude. In allen anderen Betriebsteilen (Kläranlage) wurden diese ausgetauscht. Für die Evakuierung des Gebäudes halten diese ausreichend lange Stand. Das war mir das Wichtigste.

    Man muss noch dazu sagen, dass wir nicht brandversichert sind. Also fordert keine Versicherung eine Veränderung.

  • Man muss noch dazu sagen, dass wir nicht brandversichert sind. Also fordert keine Versicherung eine Veränderung.


    Das ist leider hier auch so!

    Ich höre auch immer wieder, "Es ist ja noch nichts passiert". Aber ich denke, wenn mal was passiert, werden Köpfe rollen. Jeder weiß bescheid, aber keiner tut was. Schade finde ich, das Menschenleben im Wert einer/mehrerer Brandschutztür/n gemessen werden!

  • Na ja ich denke schon, dass der Personenschutz gewährleistet sein muss. Die Türen sollten also funktionierende Dichtungen haben. Wenn strukturiert evakuiert wird, dann sollten nach längstens 30 min. alle draußen sein. Wenn dazu noch in den Fluren keine Brandlasten gelagert werden, halten die Türen diese Zeit sicher durch. Bei großen Gebäuden müssen diese dann schon weitgehend rauchdicht sein.

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  • Hallo,

    Es wäre möglich, dass dieses Türen Bestandschutz genießen, solange an den Türen nichts verändert wird. Was heißen würde, dass die Türen immer noch von der Brandschutzbehörde als Brandschutztüren/Rauchschutztüren gesehen werden, weil sie in der Baugenehmigung so abgenommen wurden.
    Wie gesagt, wichtig wäre KEINE Veränderung an den Türen vorzunehmen ,sonst wird damit ein vorhandener Bestandschutz aufgehoben und es wäre dann eine Erneuerung vorgeschrieben.

    Bestandsschutz bei einem Mietgebäude -höchstwahrscheinlich- mit
    unterschiedlichen Mietern und Nutzungen über diesen langen
    Zeitraum....da habe ich so meine Zweifel.

    Sicherlich aber ein interessanter Ansatz.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010