Kosten für PSA

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  • ...so lange der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass der Beschäftigte die PSA vertickt oder privat nutzt, kann er sich aus dieser Verantwortung nicht hinausstehlen, denn die Kosten können den Beschäftigten nicht aufgebürdet werden...


    Es ist mit Sicherheit sehr individuell zu sehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Aber für gewöhnlich ist der Arbeitnehmer nur Besitzer, nicht Eigentümer der PSA. Wird ein entsprechender Umgang mit der PSA (z.B. bei Nichtnutzung wegschließen) durch eine beiderseitige Vereinbarung festgelegt, kann der AG die Kosten bei Verlust tatsächlich auf den AN "abwälzen". Jedenfalls wenn er darlegen kann, dass der "Verlust" über den normalen Rahmen hinausgeht. Das kann schon beim 2. mal innerhalb von 2 Jahren der Fall sein. Aber Achtung: Der AG darf dem AN die Kosten für die Schutzkleidung nicht einfach vom Gehalt abziehen. :rolleyes:
    Das sind keine Vermutungen, dass ist ein realer Fall aus meiner Praxis ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Und wie soll er das machen, wenn der Arbeitnehmer die Schutzausrüstung vom Arbeitsort entfernt?
    Und ich weise nochmals auf den §15 hin, der den Beschäftigten zum sorgsamen Umgang mit PSA verpflichtet.

    Moin Hardy,

    das war gerade gar nicht die Frage. Ob das ganze denn nun auch so machbar ist oder nicht, wurde ja bereits geklärt. Die Frage war ja nun gerade nur nach dem "WO" das steht.
    Obendrein: Bloß weil der MA seinen Verpflichtungen nicht nachgeht rechtfertigt das nicht, dass sein AG das ebenso tut.

    Ich gehe da absolut mit Dir. Mit reinem Gesetzestext kommt man hier nicht weiter.Das war auch nicht meine Aussage. Für jeden Betrieb gibt es zu diesem Problem wohl eine eigene Lösung...und keine davon ist ideal. Einen Tod muss man sterben! ;)

    Liebe Grüße,
    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)