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Die sichere Arbeitsausführung im Gefährdungsbereich elektrischer Anlagen und bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile steht direkt im Zusammenhang
mit dem Ausbildungsstand und Qualifizierungsgrad der dort tätigen Mitarbeiter.
Basierend auf den allgemeinen Festlegungen der EN 50110/VDE 0105 Teil 1 „Betrieb elektrischer Anlagen“, wurde durch eine internationale Arbeitsgruppe der IVSS-Sektion „Elektrizität – Gas – Fernwärme – Wasser“ eine bereichsübergreifende und konkretisierende
Ausbildungs- und Qualifizierungsleitlinie für Elektrofachkräfte
erarbeitet.
Nach der Analyse verschiedener nationaler Ausbildungsgänge wurden in dieser Leitlinie die Inhalte der theoretischen Ausbildung und der notwendigen praktischen Erfahrungen zusammengestellt.
Dabei sind die Tätigkeitsfelder einer Elektrofachkraft tätigkeitsbezogen berücksichtigt worden.
Ergänzend sind in der Leitlinie Angaben und Empfehlungen zum Zeitrahmen der Ausbildungsbestandteile zusammengestellt.
Die Publikation baut auf bekannten Festlegungen bei CENELEC auf und enthält Verweise auf gültige Normen. In mehreren Anhängen wurden Informationen zu den vorliegenden nationalen Festlegungen für die Qualifikation von Elektrofachkräften aufgenommen.
Die Leitlinie stellt eine Vorstufe dar für einen Pass als europaweit anerkannte Elektrofachkraft.
Insoweit ist dies ein wichtiger Schritt für den gemeinsamen Arbeitsschutz in Europa. Ziel ist es, einen Arbeitgeber im zusammenwachsenden Europa in die Lage zu versetzen, die elektrotechnische Befähigung eines Arbeitnehmers aus einem anderen europäischen Land durch einen Nachweis prüfen zu können.
( Dieter Seibel)