Höhe von Schildern

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Gibt es eigentlich Mindesthöhen für das Anbringen von Schildern?
    Wenn ja, wo kann ich diese Angaben finden?

    Hier gab es gerade einen Fall, wo sich ein Bürger an einem Schild auf einem RE-Hof gestoßen hat. Nun hat der Betreiber Bedenken, ob er etwas zu befürchten hat und hat bei mir angefragt.

    Pauschal fiel mir nur ein, dass es sicherlich gut sichtbar stehen oder hängen muss, aber genaue Höhen sind mir so nicht bekannt. Weiss jemand von Euch mehr?

    Danke im voraus.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich nehme an, in der BGV A8 hast du nachgesehen?

    Ist ein RE-Hof öffentliches Gelände (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=20080)
    oder gibt es da Zutrittsbeschränkungen?

    Soweit ich weis, gibt es für Schilder auf öffentlichem Gelände eine Landesverordnung oder regeln das die Städte?
    Meine Berührung damit ist schon ziemlich lange her.
    Aber vergleichsweise habe ich so etwas gefunden - was wohl in die Richtung geht
    "
    § 4
    Verkehrsgefährdungen und –behinderungen
    (1) Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind so zu beschneiden, dass keine Straßen-,
    Hinweisschilder, Wegweiser, Hydranten und sonstige amtliche Zeichen sowie
    Straßenbeleuchtungseinrichtungen verdeckt sind.
    (2) Über die Grundstücksgrenze hängende Zweige von Bäumen, Sträuchern, Hecken sind auf den
    Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m, auf den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu
    beseitigen.
    (3) Bäume, Sträucher, Hecken, Zäune und Gartenanlagen an Straßeneinmündungen dürfen
    höchstens 0,90 m hoch gehalten werden. Die Länge des so geschaffenen Sichtdreieckes muss
    von der Fahrbahnachse aus nach beiden Seiten 15 m betragen, anderweitige Festsetzungen
    durch Bebauungspläne bleiben unberührt.
    (4) Kellerschächte und Luken sowie sonstige gefahrdrohende Vertiefungen, die in den Straßenraum
    hineinreichen, müssen ständig mit starken und dauerhaften, das Ausgleiten und Stolpern
    verhindernden Bedeckungen versehen sein.
    Sie dürfen nur geöffnet sein, solange es die Benutzung erforderlich macht. In diesem Fall sind sie
    abzusperren oder zu bewachen oder in der Dunkelheit zu beleuchten, dass .....
    http://www.vg-hainleite.de/Satzungen/Ordn…rdnung_2005.pdf

    oder hier
    http://www2.bremen.de/info/skp/Strassenordnung.htm

    Gruß
    gladis :)

  • In der BGV A8 hatte ich geschaut, aber keine genauen Angaben finden können.

    Deine Ausführungen und Verlinkungen versetzen mich bisher leider auch noch nicht in die Lage, die mir gestellte Frage beantworten zu können. X(

    Werde mal weiter am Ball bleiben....

  • Hi,

    Hinweise für Höhen von Schildern findest Du sicherlich unter HAV (Hinweise für das Anbringen von Verkehrsschildern).
    Wenn ich mich nicht Irre , auch schon eine Weile her !! Aber ein Versuch ist es wert.
    Was gladis meint, ist glaube ich das Lichtraumprofil.....
    Viel Erfolg :ola:

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

  • ANZEIGE