Hallo,
und zwar geht es um die Krisenplanung an einer Schule gemäß VwV
Gewaltvorfälle, Schadensereignisse an Schulen BaWü. Ich beschäftige
mich gerade mit einer Krisenplanung für eine Schule (nicht beruflich,
sondern als EBV einer Schule).
Jetzt meine Frage: Welche Regelungen habt Ihr in euren Krisenplänen
bezüglich dem Verlassen des Schulhauses? In der jetzigen Version
von unserem Krisenplan steht "Alle verlassen das Schulhaus, es werden
keine Schüler gesucht".
Ich bin mit dieser Regelung nicht glücklich, da der Sammelplatz gute zwei
Minuten Fußweg weg ist. Bis da fehlende Schüler festgestellt worden sind
und diese Meldung die Rettungskräfte bekommen, vergeht einige Zeit.
Gruß
Simon Schmeisser