Wo waren alte Gefahrstoffsymbole geregelt?

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  • Hallo, ich habe eine simple Frage: die UN hat weltweit einheitliche Symbole für Gefahrstoffe entwickelt (GHS). Die EU übernahm diese im Rahmen der europäischen CLP-Verordnung im Jahr 2008 (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Ich frage mich aber: wo waren die alten eckigen, orangefarbenen Gefahrensymbole geregelt die von CLP/GHS abgelöst wurden/werden? Oder gab es "CLP" bereits früher und es wurden mit der 2008er Ausgabe einfach die GHS-Symbole integriert?

    Vielen Dank!

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  • Vielen Dank. Also wäre der Satz den ich im Internet gefunden habe falsch, sinngemäß: "ab Juni 2015 dürfen auch Gemische nicht mehr nach CLP-Verordnung gekennzeichnet werden".
    Denn CLP sind ja die neuen GHS-Piktogramme.

    Kurzes Googlen findet:
    http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/CLP/CLP.html

    Zitat von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Die CLP-Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN). Das weltweit harmonisierte System soll das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer machen. Die CLP-Verordnung löst die bisherige Stoffrichtlinie 65/548/EG und ab dem 1. Juni 2015 auch die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ab. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Gemische kann bereits vor dem 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der CLP-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Zubereitungsrichtlinie finden in diesem Fall keine Anwendung.

    Also genau umgekehrt. Ab 2015 müssen auch Gemische nach CLP/GHS gekennzeichnet werden.

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  • Vielen Dank. Also wäre der Satz den ich im Internet gefunden habe falsch, sinngemäß: "ab Juni 2015 dürfen auch Gemische nicht mehr nach CLP-Verordnung gekennzeichnet werden".
    Denn CLP sind ja die neuen GHS-Piktogramme.

    Danke erstmal. Aber regelt jetzt die Gefahrstoffverordnung oder die CLP-Verordnung die Kennzeichnung von Gefahrenstoffen? Ich denke CLP. Die Gefahrstoffverordnung läuft da irgendwie parallel und beruft sich auf die CLP.

  • ...Aber regelt jetzt die Gefahrstoffverordnung oder die CLP-Verordnung die Kennzeichnung von Gefahrenstoffen? Ich denke CLP. Die Gefahrstoffverordnung läuft da irgendwie parallel und beruft sich auf die CLP.


    Da muss man ein wenig ausholen. Die alten Symbole wurden ja über die Richtlinie (RL) 67/548 geregelt. Eine EU-Richtlinie ist allerdings nicht direkt geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten und musste somit national umgesetzt werden z.B. durch ein Gesetz oder eine Verordnung. Ändert sich nun was in der Richtlinie musste das nationale Gesetz bzw. die Verordnung ebenso geändert werden. Da die EU oft kurze Handlungszeiträume als Anpassungszeitraum festgelegt hatte und jede Nichtumsetzung mit Bußgeldern belegte, war dies ein Problem. Ein Gesetz welches z.B. national durch die Gesetzgebung in Verzug geriet bedeutete dann, dass der Mitgliedsstaat pro Verzugstag mehrere tausend Euro in die EU-Kasse zu bezahlen hatte. Daraufhin hat man einen Trick angewandt, die sogenannte gleitende Verweistechnik. Hierbei wird im nationalen Gesetz einfach auf die zugrunde liegende EU-Richtlinie verwiesen und festgelegt, das was dort steht gilt auch national. Dies hat den Vorteil, dass man nicht jede Änderung mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren verfolgen musste.
    GHS bzw. CLP, wie es sich in der EU nennt ist nun keine Richtlinie mehr, sondern eine Verordnung. Eine EU Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Man benötigt also keinerlei nationale Gesetze mehr zur Umsetzung. In einzelnen Punkten darf man durch nationale Gesetze von den EU Verordnungen abweichen, in vielen allerdings nicht. Länderspezifische Verschärfungen der EU Vorgaben darf man oftmals machen, Erleichterungen in der Regel nicht. Auch darf man keine Handelshemmnisse aufbauen, denn der freie Handel ist in der EU von großer Bedeutung.
    In der Gefahrstoffverordnung steht z.B.

    "§ 4 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
    (1) Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
    (2) Sofern nach Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 die Einstufung, Kennzeichnung oder Verpackung von Stoffen und Zubereitungen nach der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG erfolgt, sind unbeschadet des § 19 Absatz 3 die Bestimmungen dieser Richtlinien sowie die Absätze 3 bis 6 und § 5 Absatz 3 anzuwenden."

    Hier wird also auf das EU Recht verwiesen, obwohl es bei der EU-Verordnung nicht notwendig wäre, bei den EU-Richtlinien allerdings schon.
    Momentan ist man bei der Kennzeichnung in einer Übergangsphase.
    Reinstoffe unterliegen bereits vollständig CLP.
    Zubereitungen dürfen bereits nach CPL gekennzeichnet werden, müssen aber nicht. Hier darf man bis 1.6.2015 noch das "alte" EU Kennzeichnungssystem anwenden. Ab 1.6.2015 gilt dann auch für Zubereitungen, die man nach CLP nun Mischungen nennt das CLP System. Wobei auch hier dürfen dann Hersteller ihre alten Verpackungen und Etiketten noch 2 weitere Jahre abverkaufen, so dass bis 1.6.2017 noch nach altem EU-Recht gekennzeichnete Ware in den Verkehr gebracht werden kann.

    Zum 1.6.2015 ist eine neue Gefahrstoffverordnung angekündigt, denn einzelne Punkte würden mit EU-Recht kollidieren. Mal sehen ob sie rechtzeitig fertig wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke erstmal. Aber regelt jetzt die Gefahrstoffverordnung oder die CLP-Verordnung die Kennzeichnung von Gefahrenstoffen? Ich denke CLP. Die Gefahrstoffverordnung läuft da irgendwie parallel und beruft sich auf die CLP.

    Wieder mal kurz geGoogled:
    http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__4.html

    Zitat von Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

    (1) Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

    Die Sache ist so, wie inzwischen häufig üblich:
    Es gibt eine weltweite Richtlinie (GHS). Diese wird dann von der EU übernommen und in eine Verordnung geschrieben (weil es kein weltweites Recht gibt). Bei der Gelegenheit schreibt sie Ausnahmen und Erweiterungen rein.
    Dann wiederum gibt es ein deutsches Gesetzt, was diese EU Richtlinie in deutsches Recht überführt. Dazu bezieht sich das Gesetz natürlich ständig auf die Verordnung (schreibt aber im Zweifel Ausnahmen und Erweiterungen mit rein).

    Wenn du jemanden in Deutschland verklagen willst, dann musst du das nach GefStoffV tun. Der Richter wird dann aber wohl mal in die (EG) Nr. 1272/2008 schauen müssen...

    Ansonsten sind alle Originalquellen die du dazu brauchst frei Online verfügbar.


    [Nachtrag]: Ok, tiefflieger war schneller und genauer als ich...

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