Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

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  • Moin

    Ich hänge gerade ein wenig.
    Wer darf ein Brandschutzkonzept in Berlin erstellen? Ich finde keine Aussage in der BauOBln bezüglich diesem Themas aber z.B. in der GUV-I 560 steht der Brandschutzbeauftragte.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

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  • gnadenlos überlesen. Danke für den Hinweis hab jetzt auch im Merkblatt zum Brandschutznachweis für Berlin was gefunden und da geht es wieder auf den Fachplaner zurück und wat das für einer sein muss hatten wir ja auch schon. Na dann wird mal ganz schnell der Schlüssel rum gedreht und dem Chef gewunken.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

  • Hallo,

    Moin
    Ich hänge gerade ein wenig.
    Wer darf ein Brandschutzkonzept in Berlin erstellen? Ich finde keine Aussage in der BauOBln bezüglich diesem Themas aber z.B. in der GUV-I 560 steht der Brandschutzbeauftragte.

    in der BGI 847 steht diese Aufgabe im möglichen Aufgabengebiet
    des Brandschutzbeauftragten, in der aktuellen vfdb 12/09-01
    steht im Aufgabengebiet lediglich "Umsetzung vom Brandschutzkonzept".
    http://vorschriften.bghw.de/zh/z445/titel.htm

    Grundsätzlich, die Antwort auf diese Frage wirst Du letztlich
    in keiner Richtlinie für den Brandschutzbeauftragten finden.
    Wer was erstellen darf, ist eine Frage des Baurechts und hier
    gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede.

    Wie ich erst vor kurzem in einem anderen Thread ausführte:

    Wer Brandschutzkonzept erstellen darf, neija (kommt darauf an...):
    für NRW ist es zum Beispiel:

    "(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 19 und § 69 Abs.
    1 Satz 2 sollen von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
    für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden."

    Eine gute Übersicht zu diesem Thema, siehe hier:
    http://brandwende.com/files/zfe0312_52-54.pdf
    und hier: http://www.bfsb-online.de/downloads/brandschutzkonzepte.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi...

    jetzt mal unabhängig davon ob der BSB das darf oder nicht:
    die Frage ist doch auch ober der BSB diese Lesitung fachlich / zeitlich leisten kann!
    In einem kleinen, überschaubaren Bürobereich mag das noch funktionieren - aber bei einem Industribau mit mehreren Brandabschnitten, unterschiedlichen Brandlasten, vielleicht noch in mehreren Etagen werden die meisten BSB´s (ich eingeschlossen) überfordert sein. Dafür ist die Thematik, vor allem wenn es dann in die Details von Brandmeldeanlagen, RWA´s und vielleicht noch Löschanlagen geht einfach zu komplex!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,

    Hi...

    jetzt mal unabhängig davon ob der BSB das darf oder nicht:
    die Frage ist doch auch ober der BSB diese Lesitung fachlich / zeitlich leisten kann!
    In einem kleinen, überschaubaren Bürobereich mag das noch funktionieren - aber bei einem Industribau mit mehreren Brandabschnitten, unterschiedlichen Brandlasten, vielleicht noch in mehreren Etagen werden die meisten BSB´s (ich eingeschlossen) überfordert sein. Dafür ist die Thematik, vor allem wenn es dann in die Details von Brandmeldeanlagen, RWA´s und vielleicht noch Löschanlagen geht einfach zu komplex!

    Da hast Du Recht, wobei die Antwort auf die erste Frage dieses
    schon weitgehend ausschließt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Danke euch allen für die Ausführungen konnte meinen Entschluss nur noch verstärken.

    Finger weg und andere machen lassen. :thumbup:

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin