Moin
Ich hänge gerade ein wenig.
Wer darf ein Brandschutzkonzept in Berlin erstellen? Ich finde keine Aussage in der BauOBln bezüglich diesem Themas aber z.B. in der GUV-I 560 steht der Brandschutzbeauftragte.
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenMoin
Ich hänge gerade ein wenig.
Wer darf ein Brandschutzkonzept in Berlin erstellen? Ich finde keine Aussage in der BauOBln bezüglich diesem Themas aber z.B. in der GUV-I 560 steht der Brandschutzbeauftragte.
Moin,
guck mal hier: https://sifaboard.de/index.php?page…zept*#post63417
In der GUV- I 560 steht allerdings, "beraten und unterstützen" bei der Erstellung
gnadenlos überlesen. Danke für den Hinweis hab jetzt auch im Merkblatt zum Brandschutznachweis für Berlin was gefunden und da geht es wieder auf den Fachplaner zurück und wat das für einer sein muss hatten wir ja auch schon. Na dann wird mal ganz schnell der Schlüssel rum gedreht und dem Chef gewunken.
Hallo,
Moin
Ich hänge gerade ein wenig.
Wer darf ein Brandschutzkonzept in Berlin erstellen? Ich finde keine Aussage in der BauOBln bezüglich diesem Themas aber z.B. in der GUV-I 560 steht der Brandschutzbeauftragte.
in der BGI 847 steht diese Aufgabe im möglichen Aufgabengebiet
des Brandschutzbeauftragten, in der aktuellen vfdb 12/09-01
steht im Aufgabengebiet lediglich "Umsetzung vom Brandschutzkonzept".
http://vorschriften.bghw.de/zh/z445/titel.htm
Grundsätzlich, die Antwort auf diese Frage wirst Du letztlich
in keiner Richtlinie für den Brandschutzbeauftragten finden.
Wer was erstellen darf, ist eine Frage des Baurechts und hier
gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede.
Wie ich erst vor kurzem in einem anderen Thread ausführte:
Wer Brandschutzkonzept erstellen darf, neija (kommt darauf an...):
für NRW ist es zum Beispiel:
"(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 19 und § 69 Abs.
1 Satz 2 sollen von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden."
Eine gute Übersicht zu diesem Thema, siehe hier:
http://brandwende.com/files/zfe0312_52-54.pdf
und hier: http://www.bfsb-online.de/downloads/brandschutzkonzepte.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
Hi...
jetzt mal unabhängig davon ob der BSB das darf oder nicht:
die Frage ist doch auch ober der BSB diese Lesitung fachlich / zeitlich leisten kann!
In einem kleinen, überschaubaren Bürobereich mag das noch funktionieren - aber bei einem Industribau mit mehreren Brandabschnitten, unterschiedlichen Brandlasten, vielleicht noch in mehreren Etagen werden die meisten BSB´s (ich eingeschlossen) überfordert sein. Dafür ist die Thematik, vor allem wenn es dann in die Details von Brandmeldeanlagen, RWA´s und vielleicht noch Löschanlagen geht einfach zu komplex!
Hallo,
Hi...
jetzt mal unabhängig davon ob der BSB das darf oder nicht:
die Frage ist doch auch ober der BSB diese Lesitung fachlich / zeitlich leisten kann!
In einem kleinen, überschaubaren Bürobereich mag das noch funktionieren - aber bei einem Industribau mit mehreren Brandabschnitten, unterschiedlichen Brandlasten, vielleicht noch in mehreren Etagen werden die meisten BSB´s (ich eingeschlossen) überfordert sein. Dafür ist die Thematik, vor allem wenn es dann in die Details von Brandmeldeanlagen, RWA´s und vielleicht noch Löschanlagen geht einfach zu komplex!
Da hast Du Recht, wobei die Antwort auf die erste Frage dieses
schon weitgehend ausschließt.
Gruß
Simon Schmeisser
Danke euch allen für die Ausführungen konnte meinen Entschluss nur noch verstärken.
Finger weg und andere machen lassen.