WGK (Wassergefährdungsklasse) Änderung Formaldehyd

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Menschenschützer,

    die Kennzeichnung von Formaldehyd hat sich mit der 6. ATP ja geändert, es wird krebserregend Cat 1B.
    Damit ergeben sich diverse Änderungen im Umgang usw.
    Das ist klar.

    Aber nun meine Frage:
    Ändert sich auch die WGK von 2 auf 3. Damit würde es ja auch große Einwirkungen auf die Lagerung haben.
    Ein großer Cheikalienproduzent gibt an, die WGK würde dann WGK 3 sein, auch bei Gemischen mit mehr als 0,1% Formaldehyd.

    Hat da jemand gesicherte Infos?
    Beim Umweltbundesamt und bei der BAUA ist nichts zu finden.
    Wir haben da aber mal nachgefragt.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • ANZEIGE
  • ...Ändert sich auch die WGK von 2 auf 3. ...


    Nach der VwVwS ist die Standard WGK ja die 2, sofern die Liste nicht eine andere WGK hergibt. Formaldehyd ist dort unter der Kenn Nr. 112 als WGK 2 gelistet und bleibt somit da, bis die Liste geändert wird.
    Die wasserrechtlichen Regelungen sollen ja auch demnächst geändert werden (bundesweite Vereinheitlichung usw.).
    Ich würde primär einmal von einem Verbleib in WGK 2 ausgehen.
    Die Hochstufung von Formaldehyd in CMR Kat. 1B war ja schon lange abzusehen und mit dem Risikoakzeptanzkonzept nach TRGS 910 wird man nun entsprechende Schwellen festlegen müssen. So manch ein Bereich wird da Probleme bekommen, wenn ich mir so unsere diagnostischen Proben usw. ansehe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.