Hallo Menschenschützer,
die Kennzeichnung von Formaldehyd hat sich mit der 6. ATP ja geändert, es wird krebserregend Cat 1B.
Damit ergeben sich diverse Änderungen im Umgang usw.
Das ist klar.
Aber nun meine Frage:
Ändert sich auch die WGK von 2 auf 3. Damit würde es ja auch große Einwirkungen auf die Lagerung haben.
Ein großer Cheikalienproduzent gibt an, die WGK würde dann WGK 3 sein, auch bei Gemischen mit mehr als 0,1% Formaldehyd.
Hat da jemand gesicherte Infos?
Beim Umweltbundesamt und bei der BAUA ist nichts zu finden.
Wir haben da aber mal nachgefragt.
Gruß
Ralf