Lärmmessung --> richtige Methode?

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  • Hallo Community,

    ich bin neu hier und auch noch recht seit 2 Jahren als SiFa / FAS (wie man will) unterwegs...

    Bei uns habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich als letzter informiert werde, aber Information, Aussagen, Stellungnahmen am liebsten gestern habe will! Aber das ist ein anderes Thema ;)

    Als für alles qualifizierter Fachmann in Sachen Arbeitsschutz *Ironie*, schlage ich mich zur Zeit mit Lärmmessung rum. Und da hätte ich gerne euer Feedback

    Ich benutze ein Meßgerät mit integrierten Datenlogger und den technischen Spezifikation:

    Automatischer Bereich 30 ... 130 dB

    Manuelle Bereiche 30 ... 80 dB / 50 ... 100 dB / 80 ... 130 dB

    Auflösung 0,1 dB

    Genauigkeit ±1,4 dB

    Anzeigen-Update alle 0,5 s

    Frequenz 31,5 Hz ... 8 kHz

    Datenlogger 32000 Punkte

    Bewertung A , C

    Norm IEC 651 Typ II (Klasse II)
    IEC 61672-1 (Klasse II)


    Gut ich suche mir ein geeigneten Messpunkt in der unmittelbaren nähe des Arbeitsplatzes und auf "Ohrhöhe" der Mitarbeiter. Wähle den automatischen Meßbereich aus und stelle den Datenlogger auf 15 - 25 Sekunden ein (je nachdem wie groß der Meßzeitraum ist)

    Den Meßzeitraum wähle ich entweder periodisch (also bei vergleichbaren sich wiederholten Tätigkeiten) aus. Wenn das nicht möglich ist, wähle ich den Zeitraum aus in dem Lärm auftritt bzw. gleich den ganzen Tag.

    Wenn ich meine Messwerte habe, mittel ich diese für die entsprechende Periode und rechne den Tageseßpositionswert mit Hilfe des Formulars von der Arbeitsschutzbehörde Brandenburg aus.

    Dann folgt die Dokumention und Maßnahmen Findung / Umsetzung.

    Bei Spitzen bin ich mir ein wenig unsicherer:

    Kann ich da mein db(C) Bereich auswählen, den Datenlogger auf ein möglichst kleinen Wert einstellen und dann im Anschluß auswerten?

    Wenn wir unter 135 db(C) bleiben ist es okay.

    Reicht mein Meßgerät für eine orientierende Messung (für mich als Betriebsschützer) erst einmal aus?
    Ist meine Methode ausreichend? Habe ich etwas vergessen?


    So ich hoffe, daß mir jemand fachkundigen Rat geben und bedanke mich schon einmal im voraus!

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  • Hallo,

    was heißt, wenn wir unter 135 dB bleiben ist alles Okay???

    Mir ist ein Wert von unter 85 dB bekannt. Alles was hier drüber liegt sind entsprechende Maßnahmen zu machen.

    Schöne Grüße aus Neuwied

  • Hey,

    wenn ich Lärmspitzen bewerte liegt der untere Auslösewert glaube ich bei135 db(C) und der obere bei 137 db(C)

    Wenn ich keine hohen Spitzen habe bewerte ich ja nur den "normalen" Tagesexpostionswert. Da liegt der untere Auslösewert bekanntlich bei 80 und der obere bei 85 db(A)

    Hoffe ich konnte die Mißverständnisse, die aus meiner Beschreibung entsandten sind aufklären.

    MfG

  • Hallo,


    am besten die Bewertung auf db/A stellen. das ist der genaueste Wert. bis 80 db soweit alles in Ordnung. Ab 80 db muss den Mitarbeitern Gehörschutzmaßnahemn angeboten werden, ebenso die Gehöruntersuchung als Angebotsuntersuchung. Ab 80 db muss Gehörschutz getragen werden und es muss regelmäßig das Gehör untersucht werden. Aber immer daran denken T-O-P!


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen

    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Irgendwie hätte ich bei dem Meßgerät schon Probleme mit dem Frequenzbereich. Der ist meiner Meinung nach zu gering, er endet ja schon bei 8 kHz. Der menschliche Hörbereich ist deutlich breiter und geht so grob bis 20 kHz. Die hohen Töne werden von dem Messgerät somit nicht oder nicht richtig erfasst. Gerade die sind allerdings bei der Lärmschwerhörigkeit in der Regel beeinträchtigt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.