Podeste mit Rampe versehen - welcher Winkel?

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  • Hallo liebe Sifa Gemeinde,

    ich habe ein Problem. Wir haben bei uns einige Podeste die etwa 10-15 cm hoch sind und auf die Mitarbeiter den ganzen Tag angewiesen sind. Also die Podeste sind fest installiert und werden den ganzen Tag von Mitarbeitern genutzt.

    Das birgt einige Stolpergefahr und auch die Gefahr von der Kante abzurutschen, vorallem da bei einigen Podesten die Leute auch mit Bauteilen im Arm hoch und runtersteigen.

    Nun möchte ich diese Stufen eben abflachen durch ein Rampe. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher in welchem Winkel ich das tun muss. Ob das irgendwo steht?

    In der ASR Verkehrswege habe ich folgenden Text gefunden
    "
    5 Schutzmaßnahmen gegen Stolpern

    (1) Eine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Stolperstellen an Höhenun-terschieden bis 2 cm ist z. B. eine Anschrägung mit einem Winkel von höchstens 25°, z. B. bei Kanten an Bodenbelägen. Größere Höhenunterschiede sollen durch begeh-bare Schrägrampen überbrückt werden, die den an Verkehrswege bzw. Fluchtwege gerichteten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen (siehe z. B. ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) und keine gefährliche Schräge bilden.

    "

    und in der ASR Fussböden diese Tabelle

    (4) Schrägrampen für den Fahr-und Gehverkehr dürfen in Abhängigkeit von der Art der Nutzung die in Tabelle 1 aufgeführten Neigungen nicht überschreiten.
    Tabelle 1: Maximale Neigungen für unterschiedliche Nutzungsarten von Schrägrampen Art der Rampe Maximale Neigung
    1 Schrägrampe im Verlauf von Fluchtwegen 3,5° (6 %)
    2 Schrägrampe beim Einsatz von Flurförderzeugen ohne Fahr-antrieb bzw. manuell zu bewegender Transportmittel (bei der Neuanlage von Arbeitsstätten) 3,5° (6 %)
    3 Schrägrampen im Regelfall (sofern nicht Ziffer 1 oder 2 anzuwenden ist) 5° (8 %)
    4 Schrägrampe zur Anwendung im Einzelfall entsprechend Gefährdungsbeurteilung 7° (12,5 %)*

    Gibt es da noch etwas anderes? Ansonsten würde ich jetzt dazu tendieren die Rampe aus der ASR Fussböden zu nehmen und dafür den Punkt 3 nutzen also den Regelfall? Allerdings ist es ja bei uns nicht wirklich ein Gehweg sondern ein Podest das abgeflacht werden soll. Deshalb bin ich unsicher....

    Habt ihr sowas schon mal bei euch installiert und woran habt ihr euch orientiert?

    Danke

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  • Hallo aba2304!

    Während der Sachverhalt für Dich völlig klar ist, kann ich mir das noch nicht so genau vorstellen.
    Ein Podest: Von wie vielen Seiten ist dies zu begehen? Wie groß ist das Podest? Wird darauf verladen oder ist es eine Standfläche vor einer Maschine?

    Wenn ich mir vorstelle, dass eine 80 cm x 80 cm große Fläche als erhöhter Platz zur Verfügung steht, die 15 cm hoch steht und von 3 Seiten zugänglich ist. Platzbedarf 0,64 Quadratmeter.
    Rampe von 5 % ergibt 3 m Länge. Neue Maße also 6,8 m x 3,8 m = ca. 26 Quadratmeter.
    In diesem Fall stellte ich mir ein Geländer um eine ausreichend große Standfläche und den Zugang über eine Stufe, vielleicht mit Handlauf vor.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,

    also das Podest ist tatsächlich eine eine Standfläche vor einer Maschine. Die Fläche ist ca 1m*1m. Es ist von 3 Seiten begehbar. Ein Geländer ist da keine Lösung da es im Weg wäre, Mitarbeiter müssen bis zu 3m lange Werkstücke auf die Maschine heben.

    Danke

  • Bei 8% Neigung um das Podest kommst Du auf eine gewaltige Fläche. Je nach Hohe (10-15cm wurden genannt) ist somit ein Radius von 1,25 bis 1,87m abgeschrägt. Somit hat man Probleme wenn man an dem Podest vorbeilaufen oder fahren möchte. Nur einseitige Abschrägung birgt dann weitere Gefahren, da halte ich die eine Stufe noch für das geringere Übel. Warum wurde die Maschine so hoch gebaut, dass man ein Podest zur sinnvollen Nutzung benötigt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo aba2304 !

    Ganz einfach machst du es einem nicht, einen vernünftigen Hinweis zu geben.
    3 m-Werkstücke von einer Person zu tragen, also unter 40 kg.

    Nochmal ein kleiner Versuch:
    Gefährdungsanalyse (Das ist ja das ultimative Mittel.) dokumentieren.
    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass das Werkstück parallel zur Maschine eingelegt wird (sonst müsste ein einseitiger Zugang möglich sein.).
    Nach der Gefährdungsbeurteilung könnte ich mir vorstellen, dass der Zugang auf zwei Seiten begrenzt wird. Das bringt Sicherheit im Rücken.
    Die Rampen, parallel zur Maschine, sollten wenig Probleme bereiten.
    Weiter die Anweisung, dass Teile deutlich über 2 m Länge mit zwei Personen gehandhabt werden sollten. Über 2,5 m Länge müssen sie dann mit zwei Personen manipuliert werden. Dabei geht es auch um Verkehr neben der Maschine.

    Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung gehorchen dem TOP-Prinzip. Primär sind also technische Möglichkeiten zur Verhinderung von Gefahren durchzuführen.

    Grüße
    Flügelschraube

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