Guten morgen Kollegen,
ich brauch einmal Unterstützung der Kollegen, die sich im Baurecht im weitesten Sinne auskennen:
Wie betreiben bei uns unter anderem freistehende Stahlkamine. Der Errichter hat uns nun auf die 2 jährliche Prüfung nach DIN EN 13084-1 nund DIN V 4133 hingewiesen und möchte uns die Duchführung dieser Prüfungen anbieten.
Meine Quizfrage ist nun:
Wie ist eine derartige Prüfpflicht nach DIN zu bewerten? Die Betriebssicherheitsverordnung sagt ja bezogen auf eine Prüfung: mach eine Gefährdungsbeurteilung und lege Frist, Art und Umfang der Prüfung darin fest.
Hat schon einmal einer von Euch Stahkamine demnach beurteilt? Ist ein Kamin überhaupt ein "Betriebsmittel"? (ich hätte es jetzt eher als "Bauwerk" betrachtet)
Zu welchen Ergebnissen seit ihr dabei gekommen?
Und zuletzt: wie sind Prüfpflichten aus einer Norm (die man sich "teuer" besorgen muss und die nicht frei verfügbar sind) überhaupt zu bewerten?
vielen Dank schon einmal für Eure Unterstützung.