Zustandüberwachung von Kaminen / Pfrüfpflichten nach DIN - Normen o.ä.

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  • Guten morgen Kollegen,

    ich brauch einmal Unterstützung der Kollegen, die sich im Baurecht im weitesten Sinne auskennen:
    Wie betreiben bei uns unter anderem freistehende Stahlkamine. Der Errichter hat uns nun auf die 2 jährliche Prüfung nach DIN EN 13084-1 nund DIN V 4133 hingewiesen und möchte uns die Duchführung dieser Prüfungen anbieten.
    Meine Quizfrage ist nun:
    Wie ist eine derartige Prüfpflicht nach DIN zu bewerten? Die Betriebssicherheitsverordnung sagt ja bezogen auf eine Prüfung: mach eine Gefährdungsbeurteilung und lege Frist, Art und Umfang der Prüfung darin fest.
    Hat schon einmal einer von Euch Stahkamine demnach beurteilt? Ist ein Kamin überhaupt ein "Betriebsmittel"? (ich hätte es jetzt eher als "Bauwerk" betrachtet)
    Zu welchen Ergebnissen seit ihr dabei gekommen?

    Und zuletzt: wie sind Prüfpflichten aus einer Norm (die man sich "teuer" besorgen muss und die nicht frei verfügbar sind) überhaupt zu bewerten?

    vielen Dank schon einmal für Eure Unterstützung.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo,
    habe mich mal bei unserem Statiker informiert.

    Laut seiner Aussage ist ein Stahlkamin ist ein "Prüfpflichtiges Bauvorhaben" mit einem Bauantrag und einem statischen Nachweis, Prüfstatiker, Bauabnahme...

    Wenn das Bauwerk so errichtet und abgenommen wurde gibt es keine Prüfpflicht.
    Ausnahme: Der Statiker hat Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit und schreibt alle xx Jahre eine Überprüfung der Standsicherheit vor.

    FS

  • Hallo Thorsten,

    im Baubereich haben die Normen einen anderen (höheren) Stellenwert.
    Es gibt für viele Schornsteine aus Stahl eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung", die unter anderem auf der Einhaltung der DIN 4133 beruht.
    Eine entsprechende Prüfung ist eventuell bereits dadurch Pflicht.
    Liste der Technischen Baubestimmungen. Dort werden die für den Bau geltenden DIN Normen zu geltendem Recht.
    Schau mal in den Unterlagen, dort sollte die Grundlage für die Prüfungen auch genannt sein. Ich würde den Errichter bitten mir die Norm, oder wenigstens die relevanten Auszüge daraus, zur Verfügung zu stellen.

    FSCH Der Statiker sollte eigentlich als Grundlage seiner Statik auch die geltenden Normen verwenden!?

    Gruß
    Stephan

    Edit: Link zur aktuellen Liste eingefügt

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen Stephan,

    die Info war sehr hilfreich.
    Die Normen, um die es geht sind die beschrieben 13084 - 1 und 4133. Auszüge habe ich vom Anbieter bekommen.
    Die Tatsache, dass im Baurecht DIN - Normen einen höheren Stellenwert, und damit beinahe Gesetzescharakter haben, war mir bis dato niocht bekannt.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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