Regale und Entnahmehilfen

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  • Moin zusammen,
    mal ne platte Frage, ab wann ist ein Regal ein "Regal".
    Gibt es Mindestmaße oder Belastungen ab denen ich ein Regal als solches Behandeln muss (z.B. zwecks Prüfung). Wir haben in der Firma zahlreiche kleine Regale aus Holz oder Stahlblech (max. 2m hoch und 0,5m tief, breite variabel) in denen entweder Akten oder Kleinteile für den Versuchsbetrieb gelagert werden (kl. elektromotoren, Messinstrumente etc.). Diese wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte gekauft und stehen nun so in der Gegend rum.
    Wie verfahre ich mit diesen am besten?

    Ab wann müssen / sollten Entnahmehilfen bereitgestellt werden? Bin der Meinung ab 1,8m Höhe aber finde grad nichts schriftlich dazu.

    Gruß

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  • Hallo

    zur Deffinition Rgal habe ich bei Wikipedia folgendes gefunden:

    Ein Regal (v. lat. riga „Reihe“) ist ein Möbelstück bzw. ein Ausrüstungsgegenstand, welcher der Lagerung von Gegenständen aller Art dient. Die Lagerungsfläche entsteht durch waagerechte Böden (Tablare), die in ein vertikales Gestänge eingehängt oder an der Wand befestigt sind. Im Gegensatz zum Schrank ist es nach vorne offen.

    Somit wäre für mich klar, sobald ich ein Boden in ein vertikales Gestänge einhängen, bzw. einlegen kann, habe ich ein Regal. Egal wie hoch und wie breit. Wenn du meinst es müssen Entnahmehilfen her, dann schu mal was deine Gefährdungsbeurteilung hergibt.

    Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen

    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • ...Gibt es Mindestmaße oder Belastungen ab denen ich ein Regal als solches Behandeln muss (z.B. zwecks Prüfung)...Wie verfahre ich mit diesen am besten?..


    Hallo JRico,

    in §10 der BetrSichV steht ab wann das Arbeitsmittel Regal geprüft werden muss:

    Zitat von BetrSichV

    Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen
    Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach
    §3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen zu lassen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    2x Ständer und mind. 1x Brett dazwischen. :thumbup:

    Prüfen? 1000kg Last und 3m Höhe, sagte mein Ausbilder vom TÜV.

    Du regelst es im Prinzip selber. Ein Regal ist ein Arbeitsmittel. Arbeitsmittel müssen gem. BetrSichV geprüft werden. Grundlage dazu dann die entsprechende GB mit den Prüffristen. Sinnig ist immer der Herstellernachweis (Belastung) und die Montageanleitung. Für den Prüfer jetzt selber ist es unabdingbar, dass Materialkenntnisse vorhanden sind.

    Die BGR 234 und die DIN EN 15635 (die nur ein teurer Abklatsch davon ist) beschreibt dann, wie bspw. eine Prüfung von ortsfesten Regalen aus Stahl zu bewerkstelligen ist.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)