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  • Hallo,


    Das mag man intern so regeln, allerdings ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt, die dies festschreibt.

    gibt es auch nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,


    gibt es auch nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Eine Rechtsgrundlage gibt es imo schon. Die Fahrzeuge werden der Freiwilligen Feuerwehr von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt, bzw. übergeben. Es gibt, je nach Bundesland, Regelungen wozu und von wem diese Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Versicherungstechnisch gibt es auch Einschränkungen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    Eine Rechtsgrundlage gibt es imo schon. Die Fahrzeuge werden der Freiwilligen Feuerwehr von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt, bzw. übergeben. Es gibt, je nach Bundesland, Regelungen wozu und von wem diese Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Versicherungstechnisch gibt es auch Einschränkungen.

    Im Rahmen der Zulassung, ja. Mehr aber auch nicht, alles andere
    sind interne Regelungen.

    Nur am Rande:
    Die LFS bei uns in BaWü hat sich mit dem Thema "Einweisung" mal beschäftigt
    und eine Empfehlung erarbeitet:

    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tec…sungsfahrt.aspx

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010