Gefährdungsbeurteilung für geplante Lagerhalle

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  • Hallo,

    hat schon mal jemand eine Gefährdungsbeurteilung für den geplanten Neubau einer Lagerhalle erstellt? Nach meiner Ansicht müsste es doch reichen, dass diese Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsstättenverordnung einschl. der ASR abdeckt, oder? Der Sicherheitscheck der BGHW für Zentrallager/Lager ASI 117 wird meinem Problem nicht so gerecht. Vielleicht kennt jemand einen allgemeinen Check für Gebäude?

    Gruß und Danke für jeden Hinweis!

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  • Hallo Cargu,

    die Arbeitsstättenverordnung einschl. der ASR reichen imo nicht ganz, bilden jedoch die Grundlage. Nicht berücksichtigt werden dabei ergonomische Faktoren, Gefährdungen aus Anlagenteilen und deren Wartung, etc. Da es um einen Neubau geht, gehe ich von aus es wurde auch eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt? Was sagt denn der Architekt?
    Eine Checkliste habe ich leider nicht für Dich, da jedes Gebäude ganz unterschiedliche Anforderungen erfüllen muss.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,

    vom Architekten kommt die Anfrage an mich, da das Gewerbeaufsichtsamt diese Gefährdungsbeurteilung in ihre Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren einbeziehen will.

    Eine Unterlage für spätere Arbeiten wird übrigens erst nach Abschluss der Bauausführung an den Bauherrn übergeben (bin auch SIGEKO, daher weiß ich das), da geht es aber vorwiegend um die spätere Gebäudewartung und Instandhaltung, Prüfpflichten oder spezielle Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Anschlagpunkte für spätere Arbeiten auf dem Dach etc. Hier sind allerdings auch die ausführenden Baufirmen gefragt, die diese Informationen (Hersteller/Betriebsanleitungen) an den Bauherrn bzw. an den SIGEKO weitergeben und der Architekt, der diese Sicherheitseinrichtungen entsprechend zu planen hat und die Ausführung überwacht.

    Vermutlich wird es aber schon Checklisten für Gebäude im Allgemeinen geben, die Anforderungen für Gebäude sind zwar letztendlich von der Nutzung abhängig, aber die Gebäudeteile (Beleuchtung, Fenster, Türen Tore, Fußböden, Brandschutz, Fluchtwege etc.) unterliegen den gleichen Algorithmus, der sich aus der ArbStättV und den ASR ergibt. Früher, vor der Einführung der neuen ArbStättV, meine ich gab es solche Checklisten auf Basis der alten Arbeitsstättenrichtlinien. Leider hab ich inzwischen meinen PC schon dreimal gewechselt.

    Grüße

  • Die VBG dein Freund und Helfer!


    Alle die vor dem Problem stehen wie ich oder noch stehen werden, unter http://www.vbg.de findet man unter Themen -> Arbeitsstätten gestalten -> Leitfaden "Arbeitsstätten sicher planen und gestalten" -> Gefährdungsbeurteilung Arbeitsstätten eine erste Handlungshilfe.


    Aber für weitere Ideen wäre ich trotzdem dankbar!

    Grüße

  • ...Eine Unterlage für spätere Arbeiten wird übrigens erst nach Abschluss der Bauausführung an den Bauherrn übergeben (bin auch SIGEKO, daher weiß ich das)...

    Hallo Cargu,

    da liegst Du falsch. Sinn der Unterlage für spätere Arbeiten ist rechtzeitig eine Grundlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage bereit zu stellen und sollte vor der Ausschreibung vorliegen. Leider wird es aber häufig so wie von Dir beschrieben gehandhabt. Dadurch kommt es bei Bauprojekten immer wieder zu Mehrkosten, da genau die Problematik die mit der Unterlage für spätere Arbeiten abgedeckt werden, in der Planung nicht berücksichtigt wurden.

    Die von Dir erwähnten allgemeinen Checklisten findest Du z.B. bei der VBG hier (Achtung nicht alle aktuell!) und allgemeine Hinweise in der ehemaligen BGI 5128. Für die geforderte GBU findest Du darin alles notwendige

    Gruß
    Stephan

    Edit: Da ich die Antwort nebenher geschrieben habe, hast Du Dir die Frage in der Zwischenzeit ja schon selber beantwortet. Ich lasse es aber trotzdem vor allem wg. der Unterlage für spätere Arbeit drin

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Upps, Du hast Recht! Mein Wissen bezog sich auf die Ausführungsphase. Aus Kostengründen, Unwissenheit etc. werden wir als SIGEKO's erst für die Ausführungsphase bestellt, dann sind Ausschreibungen meistens schon gelaufen und man kann nur noch bei den Beauftragungen darauf hinwirken. Ist leider so die Realität. Aber danke für Deinen Hinweis, der war wirklich wichtig!!!!

    Gruß

  • Hallo,

    hatte einen ähnlichen Fall, war aber "nur" eine Nutzungsänderung. Dabei wollten die vom Bauamt halt eine Gefährdungsbeurteilung haben, weil unter anderem Türen nicht in Fluchtrichtung öffnen, obwohl niemand in dem Bereich arbeitet. Dazu halt auch die Gefährdungsbeurteilungen zu den Arbeiten, ob gefährliche Arbeiten durchgeführt werden und wie es dabei aussieht.
    Ich nenn das mal so, es sollte damit von Bauamtsseite abgesichert werden, wenn etwas passiert kann uns keiner was, da wir ja eine Gefährdungsbeurteilung haben wollten und der Architekt hat alle Vorschriften (was aus meiner Erfahrung nie vorkommt) beachtet.

    Gruß
    ernstspass