Hallo Stephan,
vom Architekten kommt die Anfrage an mich, da das Gewerbeaufsichtsamt diese Gefährdungsbeurteilung in ihre Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren einbeziehen will.
Eine Unterlage für spätere Arbeiten wird übrigens erst nach Abschluss der Bauausführung an den Bauherrn übergeben (bin auch SIGEKO, daher weiß ich das), da geht es aber vorwiegend um die spätere Gebäudewartung und Instandhaltung, Prüfpflichten oder spezielle Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Anschlagpunkte für spätere Arbeiten auf dem Dach etc. Hier sind allerdings auch die ausführenden Baufirmen gefragt, die diese Informationen (Hersteller/Betriebsanleitungen) an den Bauherrn bzw. an den SIGEKO weitergeben und der Architekt, der diese Sicherheitseinrichtungen entsprechend zu planen hat und die Ausführung überwacht.
Vermutlich wird es aber schon Checklisten für Gebäude im Allgemeinen geben, die Anforderungen für Gebäude sind zwar letztendlich von der Nutzung abhängig, aber die Gebäudeteile (Beleuchtung, Fenster, Türen Tore, Fußböden, Brandschutz, Fluchtwege etc.) unterliegen den gleichen Algorithmus, der sich aus der ArbStättV und den ASR ergibt. Früher, vor der Einführung der neuen ArbStättV, meine ich gab es solche Checklisten auf Basis der alten Arbeitsstättenrichtlinien. Leider hab ich inzwischen meinen PC schon dreimal gewechselt.
Grüße