Sind Waschräume vorzusehen

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  • Hallo Zusammen,

    muß für unseren Werkzeugbau Duschen vorhanden sein?

    In der Arbeitsstättenverordnung steht:

    Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder


    gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen.

    Danke

    Viele Grüße Thomas

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  • In der ArbStättV §6 Abs. 2 steht, das eine ausreichende Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen ist, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern."
    Konkretisiert wird dies in der ASR 4.1 wie dies zuvor schon erwähnt wurde. ;)

  • Hallo Zusammen,

    6 Waschräume

    6.1 Allgemeines

    (1) Waschräume sind nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen gemäß Kategorie A, B oder C vorzusehen:



    [*]Kategorie A
    bei mäßig schmutzenden Tätigkeiten

    [*]Kategorie B
    bei stark schmutzenden Tätigkeiten

    [*]Kategorie C
    bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit.

    Fazit : Duschen müssen vorhanden sein. (Werkzeugbau mäßig bis starkschmutzende Tätigkeit)


    Gruß aus Thüringen

    (

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