Druckbehälter - Eure Meinung

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  • Hallo zusammen,
    gehe ich recht in der Annahme, wenn ich Membranausdehnungsgefäße 500L, max 3bar und max 120°C sowie Membranausdehnungsgefäße 2000L, max 5bar und max 120°C in der Gruppe IV anordne?
    Da ja p > 1 bar und p x L mehr als 1000 beträgt!
    Gruß
    franky

    Gruß FRANKY

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    • Offizieller Beitrag

    hallo franky

    die sache ist relativ komplex zu sehen.
    Nach aussage meiner "gewerbeaufsicht" sind hier mehrere neue und alte bestimmungen mit heranzuziehen.

    1. BetrSichV §14
    2. Änderung zur BetrSichV vom Dez.2004 zu §14 Abs. 3 Pkt b) ... 6. ...
    3. BetrSichV §15
    weiterer bezug auf
    4. DruckBehV § 8 Abs. 2 Nr. 7 und § 9 Abs. 2
    5. TAB 801 Nr. 4 (und Nr. 7)

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo zusammen,
    beim Tüv - SÜD ist auch ein guter Berechner drinn und der sagt mir Gruppe IV.
    In der alten Druckbehälterverordnung, welche ja noch zum ,,Stand der Technik'' zählt steht unter Absatz 3 Pkt.7
    ,,Abweichend von Absatz 1 werden nicht beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Wasserheizungsanlagen mit Betriebstemperaturen von höchstens 120°C unabhängig von der Höhe des Zulässigen Bertiebsdruckes und unabhängig von ihrem Rauminhalt der Gruppe II zugeordnet.''
    Könnte man diesen Pkt. nicht auch heranziehen?
    Gruß
    franky

    Gruß FRANKY