Jährliche Unterweisung für Kran und Stapler

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  • Hallo Leute,

    bei uns im Betrieb bekommen alle die neu anfangen eine Ausbildung für Kran und Stapler, das ist auch gut so.

    Nun meine Frage: Darf ich als Sifa die jährliche Unterweisung für Kran und Stapler machen, oder muss das eine befähigte Person sein?

    Und wo kann ich das explizit Nachschlagen und lesen???

    In der BGV D27 und D6 steht es eben nicht deutlich drin.

    Danke für eure HILFE

    Gruß Michael

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  • Danke,

    aber ich wollte wissen wo das genau steht, das ich als Sifa Kran und Stapler unterweisen darf -WO- steht das?

    Die Leute bei uns bekommen eine Prüfbescheinigung, in den Prüfbescheinigungen sind auch Felder für Stempel für die erhaltene jährliche Unterweisung jedes Jahr.

    Bin ich eine befähigte Person und darf dies Stempeln?


    Gruß Michael

  • Hallo Michael,

    im Link von Biker-Mike steht eigentlich alles Wesentliche drin.

    aber ich wollte wissen wo das genau steht, das ich als Sifa Kran und Stapler unterweisen darf -WO- steht das?

    Warum?
    Deregulierung, auch im Arbeitsschutz, ist ein erklärtes politisches Ziel. Also müssen wir uns immer mehr mit solcher Problematik auseinandersetzen. Aktuelle Vorschriften/Regeln werden uns nur eingeschränkt weiterhelfen.
    Ich persönlich finde das gut. Ich halte mich für durchaus in der Lage, Empfehlungen und Entscheidungen selbst zu treffen. Aber ich weiß auch, dass viele damit ein Problem haben.


    Bin ich eine befähigte Person und darf dies Stempeln?

    Was ist denn deine Interpretation der TRBS1203? Und wenn du diese Interpretation absichern willst, dann stelle diese hier zur Diskussion. ;)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Michael,

    der Michael hat Dir schon den richtigen Hinweis gegeben. Als Sifa unterweisen darfst Du, wenn Du Vorgesetzter bist. ;)
    Schau mal in den gesetzlichen Fundstellen zum Unterweisen (ArbSchG §12, BetrSichV §9, JArbSchG §29, BetrVG §81,...). Nirgends wirst Du etwas zu einer befähigten Person beim Unterweisen von Kranbedienern oder Staplerfahren finden ;)
    Z.B. in der BetrSichV:

    Zitat

    (2) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen
    Vorkehrungen zu treffen, damit
    1.
    die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere über die mit
    der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten und


    Genausowenig findest Du irgendwo die Sifa als Unterweiser. Aber wenn die Sifa in Anwesenheit des Vorgesetzten den Leuten etwas über die Gefahren mit dem Kran, bzw. dem Stapler erzählt sollte das Wissen doch bitte schön fundiert sein und nicht nur aus irgend welchen Büchern. Dann erfüllst Du auch die Bedingung, dass die Unterweisung angemessen ist.

    Übrigens: Eine befähigte Person wird benötigt wenn:


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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