Hallo zusammen,
meine Firma nutzt für die Hauptverwaltung angemietete Räume. Nach meinem Verständnis müssen die Haupt- und Unterverteilungen (fest mit dem Gebäude verbunden und nicht durch meine Firma erstellt oder verändert, also vom Vermieter zur Verfügung gestellt) alle vier Jahre durch den Vermieter geprüft werden.
Meine Frage:
Sehe ich das richtig, dass die o.a. Verteilungen durch den Vermieter geprüft werden müssen?
Besten Dank im voraus für eure Antwort.
Gruß Uwe