Hallo!
Hat jemand ein Formular (1-2 DIN A4 Seiten) zur Beuretilung von Gefahsrstoffen erstellt?
Das EMKG ist mir bekannt, möchte das aber nicht nutzen.
Danke
Gefährdungsbeurteilung Gefahsrstoffe
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sifafettie -
3. Februar 2014 um 13:24 -
Erledigt
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Hmm...nee das nich was ich suche.
Hier gehts ja nur um die Mitteilung TRGS 519 usw.
Aber trotzdem Danke. -
Hi...
nach meiner Meinung ist es sehr optimistisch gedacht, zu veruschen, alle Aspekte beim Umgang mit Gefahrstoffen in 1 -2 Seiten abzudecken.
Welcher Gefahrstoffbereich muss den abgedeckt werden? Säuren, Laugen? Brennbare Flüssigkeiten? CMR - Stoffe? Oder suchst du die "eierlegende Wollmilchsau"?Wenn Du Deine Gefahrstoffe eingrenzen kannst, sieht die Sache einfacher aus.
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Soll pro Stoff 1-2 Seiten gefüllt werden oder für alle in einem Arbeitsbereich vorgefundenen Stoffe zusammen?
Um was für einen Arbeitsbereich handelt es sich? Ist es zufällig ein Labor?
Warum möchtest Du denn das EMKG nicht verwenden?
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von sifafetti
Hmm...nee das nich was ich suche.
Hier gehts ja nur um die Mitteilung TRGS 519 usw.
Aber trotzdem Danke._________________________________________________
Du suchst doch eine GefBeurt für GefStoffe, dann schau mal bei dem Link die oberste Word Datei (ganz oben), das ist eine GefBeurt für GefStoffe. Hier der Link direkt zu der Datei:
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Biker-Mike:
jo da kann ich drauf aufbauen!
Hab ich eben nicht gesehen..Danke@All:
Es soll pro Stoff / bzw. pro Gefährlichkeitsmerkmal zunächst eine grobe EInschätzung des Stoffes stattfinden und dann im Rahmen der
"Gesamt-GBA" eine Beurteilung der Tätigekeit / des Arbeitsplatzes stattfinden.
Warum ich das EMKG nicht nehmen will?
Ich bin externe Fasi und suche etwas, wass ich für alle Kunden nutzen kann.
GrußWas ähnliches habe ich schon...suche aber neue "Inspirationen"
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Warum ich das EMKG nicht nehmen will?
Ich bin externe Fasi und suche etwas, wass ich für alle Kunden nutzen kann.
Das EMKG kann man bei Einzelstoffen relativ problemlos einsetzen, allerdings bei mehr als einem Stoff wird es problematisch.Es soll pro Stoff / bzw. pro Gefährlichkeitsmerkmal zunächst eine grobe EInschätzung des Stoffes stattfinden und dann im Rahmen der
"Gesamt-GBA" eine Beurteilung der Tätigekeit / des Arbeitsplatzes stattfinden.
Anlage 1 und 2 der TRGS 400 liefert ja schon was.
Das Spaltenmodell nach TRGS 600, Anlage 2 dürfte auch noch was liefern.