Wiederkehrende Prüfung von Sachverständigen an Lastenaufzügen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ich habe ein Problem mit einen Lastenaufzug....kann mir da einer weiterhelfen....
    es geht um die Prüfpflicht (Tüv) nach §15 BetrSichV....
    der Lastenaufzug hat eine max. Traglast von 600 kg und ist Kettenbetrieben...
    laut Hersteller muss hier keine wiederkehrende Tüv-Prüfung erfolgen....
    die Prüfung des Hesteller soll hier (Sachkundigen) ausreichen


    Kann mir eine eine gesetzliche Grundlage nennen?

  • ANZEIGE
  • Hallo carenio,

    schau mal in die TRBS 3121, da werden die Anforderungen an Aufzugsanlagen aus der BetrSichV konkretisiert.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    Aufzüge sind zum einen im festgelegten Turnus von "Halbjahresprüfung" und Jahresprüfung zu prüfen. Hier geht es um Sachkundigenprüfungen welche i.d.R. von Fachfirmen durchgeführt werden.
    Darüber hinaus sind Aufzüge überwachungsbedürftige anlagen und müssen regelmäßig durch einen Sachverständigen geprüft werden (TÜV- Prüfung)