ich habe ein Problem mit einen Lastenaufzug....kann mir da einer weiterhelfen....
es geht um die Prüfpflicht (Tüv) nach §15 BetrSichV....
der Lastenaufzug hat eine max. Traglast von 600 kg und ist Kettenbetrieben...
laut Hersteller muss hier keine wiederkehrende Tüv-Prüfung erfolgen....
die Prüfung des Hesteller soll hier (Sachkundigen) ausreichen
Kann mir eine eine gesetzliche Grundlage nennen?