Hallo zusammen,
ich weiss nciht ob mein Thema hier gut liegt aber naja:
Von meinem Vorgänger ist jetzt so eine Karteileiche - Arbeitsanweisung aufgetaucht - wo ich mir nicht sicher bin.
Es ging darin um die Eingangsprüfung unserer Waren und die Messung von Strahlungswerten. Ich wurde nun gefragt ob es eine Verpflichtung gibt solche Dinge zu testen vorallem wenn danach noch Schweissarbeiten an den Bauteilen gemacht werden. Wir haben Blech, Kupfer, Stahl etc.
Eigentlich wollte ich eine generelle Info finden um dann tiefer in die Materie einzusteigen. Jetzt habe ich mir also die Strahlenschutzverordnung genommen und so wie ich die verstehe ist da nicht gesagt das ich Bauteile die ich vom Lieferanten bekomme auf Strahlung prüfen muss. Es handelt sich ja per se nicht um radioaktive Teile. Dennoch war ich mir bei den Tätigkeiten nicht so ganz sicher.
Habe ich da etwas falsch verstanden - oder gibt es da noch eine andere Verordnung oder Vorschrift die ich vielleicht nicht kenne.
Ich denke nur mein Vorgänger muss sich dabei was gedacht haben, die Anweisung gibt es wohl seit 2009 aber es war noch nie ein aussergewöhnliches Messergebnis.
Kennst sich jemand mit dem Thema Strahlenschutz so gut aus das er mich vielleicht in die richtige Richtung weisen kann?
Danke