Jährliche Staplerunterweisung

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  • Hallo zusammen,

    zusätzlich zur jährlichen UVV-Schulung, sollen wir die Staplerfahrer separat unterweisen.
    Material dafür habe ich genug, doch befürchte ich, dass es eine befähigte Person sein muss.
    Reicht es aus, dass ich Sicherheitsbeauftragter bin und jahrelange Erfahrung mit Gabelstaplern habe, um die Unterweisung selber durchzuführen zu dürfen?


    Viele Grüße,
    Hawkeye

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  • Hallo Hawkeye


    Was steckt in dem Begriff "Unterweisungen" = Weisung = Weisungsbefugt

    Bist du Meister, Chef oder hat e eine Garantenstellung)

    Dann lass die Finger davon


    Gruss aus dem Rheinland

  • Hallo hawkeye,

    ...doch befürchte ich, dass es eine befähigte Person sein muss.


    Hältst du dich für befähigt?
    Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung?
    Hast du einschlägige Berufserfahrung?
    Bist du mit Stapler/Staplerfahrern beruflich beschäftigt?

    Na dann los. :thumbup:
    Und dann vereinbar mit deinem Chef, dass du zeitnah die Ausbildereignung machst.


    Reicht es aus, dass ich Sicherheitsbeauftragter bin und jahrelange Erfahrung mit Gabelstaplern habe, um die Unterweisung selber durchzuführen zu dürfen?

    Warum brauchst du eine Genehmigung? Wer sollte dir eine Unterweisung verbieten können?

    Für mich ist nicht die Frage, ob du es darfst. Sondern ob diese Unterweisung ausreichend ist, um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Aber das sollte nicht dein Problem, sondern das Problem des "Unternehmers" sein.

    Kollegen, die motiviert und engagiert eine Unterweisung durchführen, sind für mich "Gold wert". Denen traue ich mehr zu, als Dozenten mit schönen Zertifikaten.
    Was jetzt nicht heißt, dass die behördlich geforderten Unterweisungen nicht gemacht werden brauchen. ;)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo!

    Unterweisungen beziehen sich in aller Regel auf spezielle Teilaspekte wie z.B. Sichtbereich, spezielle Aufnahmemittel, Neuerungen am Gerät oder in Vorschriften usw. Ich bin der Auffassung jeder der für den Teilaspekt befähigt ist darf unterweisen. Dazu muss man z.B. nicht in dem Beruf ausgebildet sein. Selbstverständlich darf dann nicht immer über den gleichen Aspekt unterwiesen werden und andere Sicherheitsaspekte zur Seite gelassen werden.

    In Unterweisungen sind auch immer Betriebsanweisungen Thema. Die Weisungsbefugnis liegt bei dem Jenigen, der die Betriebsanweisung unterzeichnet, nicht bei dem Unterrichtenden.

    Grüße
    Flügelschraube