Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 - GUV-A1 § 22 Notfallmaßnahmen - Unterschiede in der Ausbildung?

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  • Bis jetzt wurden bei uns an der Hochschule nach §22 GUV-A1 Bedienste an Feuerlöschern geschult. Die Schulungen wurden von einer Feuerlöscher-Firma aber auch von der Feuerwehr durchgeführt. Theoretischer und praktischer Teil. Dokumentiert mit Teilnahmebestätigung. Text GUV-A1:

    4.4.2 (2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten
    durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
    zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
    Die ausreichende Anzahl von Versicherten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
    Bei höherer Brandgefährdung, der Anwesenheit einer größeren Anzahl von
    Personen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere
    Zahl von unterwiesenen Versicherten erforderlich sein.
    Bei der Anzahl der Versicherten sollten auch Schichtbetrieb, Abwesenheit
    einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel
    berücksichtigt werden.


    Nun wird in der ASR 2.2 der Begriff des Brandschutzhelfers genannt. Aufgrund dieser ASR will die Feuerlöscher-Firma den Lehrgang ausweiten (und natürlich teuerer machen). Ich kann allerdings in den Anforderungen der ASR nicht erkennen wo der Mehrwert steckt. Hier der Text:

    6.2 Brandschutzhelfer
    (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch
    Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
    Entstehungsbränden vertraut zu machen.
    (2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
    Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel
    ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter
    Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter
    Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
    (3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
    einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu
    berücksichtigen.
    (4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
    unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des
    vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche
    Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von
    Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im
    Brandfall.
    (5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
    gehören zur fachkundigen Unterweisung.

    Diese Anforderungen waren schon bei den Übungen "Umgang mit Feuerlöschern" bei uns abgedeckt. Mein Plan war es nun unsere Teilnehmer einfach zu Brandschutzhelfern zu ernennen. Davon hat der Mitarbeiter der Firma abgeraten. Was denkt Ihr?

    Außerdem hat er behauptet wir bräuchten einen Brandschutzbeauftragten? Meines Erachtens kann man den Anspruch nirgends direkt lesen nur indirekt. Was denkt Ihr über die Pflicht einen Brandschutzbeauftragten bestellen zu müssen?

    Vielen Dank für Eure Meinungen.

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  • Hallo,

    ob Du im Betrieb einen Brandschutzbeauftragten brauchst oder nicht, kann sich
    aus mehreren Aspekten ergeben oder nicht. So kann zum Beispiel der Brandschutzbeauftragte
    aufgrund einer Sonderbauvorschrift (z.B. Industriebaurichtlinie ab 5000m² usw.) notwendig
    sein. Wenn es bei euch ein BSK gibt, kann sich die Forderung nach einem BSB auch aus diesem
    ergeben. Greift keine Sonderbauvorschrift/ Brandschutzkonzept, kann sich die Notwendigkeit
    auch aufgrund von versicherungsrechtlichen Aspekten ergeben, da musst Du euren Vertrag bzw.
    Versicherer befragen. Der vierte Weg ob ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist oder nicht,
    ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Wie diese Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden
    soll, ergibt sich aus der betreffenden vfdb-Richtlinie 12/09-01 (neueste Fassung!, ist eine Bezahl-
    Richtlinie). Ein pauschales Ja oder Nein, kann Dir daher auch in Ermangelung notwendiger Infos
    zur Beurteilung, keiner geben.

    Bezüglich Brandschutzhelfer, so formuliert die ASR A2.2 sehr konkrete Anforderungen hinsichtlich
    der Ausbildung. Den betreffenden Abschnitt aus der ASR A2.2 hast Du ja bereits kopiert bzw. ist
    Dir bekannt. Neija Mehrwert, im Einzelfall kann es schon einen Mehrwert in der BS-Helfer Ausbildung geben.
    Vor der ASR A2.2 war es nicht selten, dass bei Brandschutzhelfer-Ausbildungen z.B. auf die praktische
    Ausbildung aus Zeit- oder Kostengründen verzichtet wurde. Wenn es laut der Feuerlöscher-Firma
    jetzt einen Mehrwert gibt, dann würde ich mir diesen mal erklären lassen oder ggfs. andere Angebote
    einholen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010