Spannvorrichtungen für Flachschleifmaschinen

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  • Hallo zusammen,

    bei Flachschleifmaschinen mit Magnetspannvorrichtungen ist es doch so dass der Vorschub erst schaltbar sein darf wenn der Magnet gespannt ist (korrigiert mich wenn das nciht so ist).
    Meine Frage wo steht denn das??? Habe da eine Fühhrungskraft die immer den schriftlichen Nachweis (Gesetzestext etc. ) haben will.

    Vielen Dank schonmal viele Grüße

    B_King

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  • Hallo zusammen,

    als quasi "Senior" kenne ich noch eine recht alte Erkenntnisquelle, nämlich die schon länger außer Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift VBG 7n6 "Betreiben von Schleifmaschinen". Da war beschrieben, dass die Spannung des Spannmagneten überwacht sein musste, wobei im Falle eines z. B. Wicklungsbruchs keine Spannkraft wirksam wurde. Deshalb wurde in "Überwachung des Magnetstromes" geändert, was die Sicherheit deutlich erhöhte.

    mfg.

    Uwe

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  • Hallo
    m.E. nach liegen Sie mit der Annahme richtig, wobei die Information der DIN auch im Gefährdungs- und Belastungs-Katalog (DGUV).
    Schauen Sie einmal in die beigefügte Gefährdungsbeurteilung, die GUV-I_8752_Metallbeaarbeitung,
    hier finden Sie beim Gefährdungsfaktor: 1.4 unkontrolliert bewegte Teile (Bearbeitung von Material)
    auf der Seite 70 den Hinweis der BG: Vorschubeinstellungen dürfen erst nach Einschalten des
    Magnetstromes für die elektromagnetische Spannvorrichtung schaltbar sein
    .
    Wenn ich Ihre Frage richtig deute, wäre das wohl die passende Antwort.

    Grundsätzlich möchte ich Ihnen empfehlen, dass die von Ihnen als Sifa gemachte Aussagen, Einschätzungen
    oder Stellungnahmen, insofern Sie mit entsprechendem Fachwissen und Sorgfalt durchgeführt wurden nicht
    zwingend (durch ein konkretes Regelwerk) beschrieben sein muss. Diesen Weg sollten Sie finden......
    Mich fragt eher selten eine Führungskraft nach dem Regelwerk - es reicht aus, wenn ich es entsprechend beurteile.
    Also fragen Sie die Führungskraft, wo geschrieben steht dass Ihre Meinung falsch ist.... :thumbup:

    Wir haben keinen gesetzlichen Auftrag (irgendeiner) Führungskraft ein Regelwerk zu benennen, sondern
    Arbeitsunfälle bzw. arbeitsbedingte Belastungen durch fachkundige Beratung zu reduzieren.