Abteilung Arbeitssicherheit Stabsstelle

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  • Hallo ! Wir sind in der Abteilung Arbeitssicherheit mehrere Sicherheitsing. Unsere Abteilung ist direkt als Stabsstelle der Geschäftsführung angeschlossen. Meine Frage, haben alle in der Abteilung angestellten Sicherheitsing. die Funktion der Stabsstelle oder nur der Abteilungsleiter? Das wird mir aus dem ASIG nicht ganz klar. Und wenn ja, ist diese Funktion als Sonderfunktion in einem Unternehmen zu bewerten?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Gruß Schildkröte

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  • Zunächst einmal willkommen im Forum!

    Deine Abteilung ist als Stabstelle eingerichtet.
    Die Außenvertretung macht der Abteilungsleiter. Dieser kann natürlich Außenkontakte reglementieren oder freigeben.
    Die einzelne FASI hat damit z.B. nicht mehr freien Zugang zu allen Räumen.
    Grundsätzlich hat nur der Abteilungsleiter das Recht beim Betriebsleiter vorzusprechen.
    Innerhalb der Abteilung gilt die Verwaltungshierarchie, wie in jeder anderen Abteilung auch.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hi Schildkröte

    auch von mir ein :wel2:
    Kleiner Tipp zu deinem Thema:
    Das gab es schon in mindestens einem Threat und wurde meiner Erinnnerung nach recht ausführlich diskutiert.
    Spiel mal mit der Suchfunktion oben rechts, dann findest du zu dem Thema direkt noch ein paar infos mehr.

    Gruß & schönes WE

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Danke, meine Frage ist damit vollständig beantwortet. :)
    Würde aber noch gerne eine weitere stellen.
    Nach dem ASIG wird eine schriftliche Bestellung für die internen FaSi´s verlangt. Was ist, wenn diese nie erfolgt ist und das Arbeitsverhältniss nur über einen Arbeitsvertrag geregelt wurde. Hat das Nachteile für dieFaSi ?

  • Hallo Schildkröte,

    Nach dem ASIG wird eine schriftliche Bestellung für die internen FaSi´s verlangt.

    Diese Forderung kann ich im Arbeitssicherheitsgesetz nicht finden. :(
    Im finde nur die die Forderung, dass min. eine Sifa schriftlich zu bestellen ist (=die leitende). Von den internen steht dort nichts. Und ansonsten geht es um den Nachweis der Einsatzzeiten nach DGUV V2. Entsprechend der Einsatzzeiten nach Grund- und erweiterten Pflichten sind Sifas zu bestellen, egal ob intern oder extern.


    Was ist, wenn diese nie erfolgt ist und das Arbeitsverhältniss nur über einen Arbeitsvertrag geregelt wurde.

    Und was steht im Arbeitsvertrag drin? Vielleicht ist das ja schon die Bestellung?


    Hat das Nachteile für dieFaSi ?

    An was denkst du da? Die "Geschäftsordnung" der Sifas wird doch die leitende Sifa festgelegt haben? Unabhängigkeit bzw. Weisungsfreiheit gibt es nur für die leitende Sifa. Die anderen Sifa berichten dann an die leitende Sifa (=Linienfunktion).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo!

    Ich würde gerne noch etwas grundsätzliches sagen:

    Bezug ist die Frage: "Hat das Nachteile für die FaSi ?"

    Verantwortung und Entscheidungsbefugnis (Weisungsbefugnis) bedingen sich gegenseitig.
    Nur wenn ich etwas selber entscheiden kann, kann ich dieses auch verantworten.
    Das geht von der kleinen Entscheidung bei handwerklichen Tätigkeiten (z.B. welches Werkzeug genutzt wird), bis zu Entscheidungen über eine zeitweise Betriebsstillegung wegen Sicherheitsbedenken.

    Selbstverständlich geht es nicht nur um Handlungen sondern auch um Unterlassungen.

    Grüße
    Flügelschraube