Betriebsspezifische Einsatzzeiten höher als die Grundbetreung

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  • Hallo Miteinander,

    ich arbeite als Teilzeit-SIFA in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Kann es vorkommen das die betriebsspezifischen Einsatzzeiten der SIFA höher sind als die der Grunbetreung-Einsatzzeiten der SIFA?

    Wie ist das bei euch im Verhältnis.

    Grüßle 8) Chopper

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  • Hi Chopper,

    aber sischer das. Wenn Du beispielsweise noch keine Strukturen im Arbeitsschutz hast, wirst Du da sehr viel Zeit investieren müssen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi, ja das versuche ich auch gerade unserem Verantwortlichen beizubringen ;(

    Sie rechnen die ganze nur die Grundbetreung und ein ganz kleiner Teil von der spezifischen Betreuung dazu.

    Allerdings ist bei uns z.B. kaum eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden, Betreibsanweisungen fehlen, kein Regalsystem im Lager und Außenlager sind richtig bzw. überhaupt gekennzeichnet, Leiter sind auch nicht aufgelistet und geprüft usw.

    Das einzige was ich bis jetzt richtig zum laufen gebracht habe ist die koordinierte Überwachung und Prüfung der Erste Hilfe Einrichtungen.

    Na ja, ist halt noch viel Arbeit.

  • Hallo, erstmals vielen Dank für eure Antwort :D

    Jetzt bin ich etwas beruhigter wenn das bei anderen auch so ist. Wie ist das denn wenn der Laden läuft und alles im Lot ist, wie hoch sind dann die spezifischen Einsatzzeiten?

    20% / 30% / 50% der Grundbetreuung oder ist das völlig unterschiedlich. Wie hat sich das bei euch so eingependelt.

    Herzlicher Gruß, Chopper

  • Auch wenn "Alles im Lot ist" sind die betriebsspezifischen Anteile sehr unterschiedlich. Das liegt doch auch in der Natur der Sache. Bei einem Unternehmen mit 600 MA oder einem Unternehmen mit 50 MA die beide z.B. ein Arbeitsschutzprogramm fahren wird das Unternehmen mit 50 MA prozentual einen höheren Anteil an betriebspezifischer Betreuung haben.

    Ein Stahlbaubetrieb der sich aus einem Ing-Büro ohne eigener Fertigung entwickelt hat und aus historischen Gründen noch der VBG angehört, kann auch bei "Alles im Lot" durchaus ein Verhältnis von 1 Grundbetreuung zu 3 oder mehr betriebsspezifisch Betreuung haben.

    Also Sinn und Zweck der DGUV V2 ist es von den rein pauschalen Ansetzen wegzukommen. Der Blick auf die betriebsspezifische Betreuung ist nicht "Was ist den so üblich" sondern "Was brauche ich"!

    viele Grüße

    kuddel

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  • Hollo,

    die Grundbetreuung bleibt jenach WZ Code und Gruppeneinteilung klar.

    Betriebsspezifisch kann es wie folgt aussehen.

    Geht mit dem Unternehmer oder verantwortliche die Fragen durch und legt die Zeiten grob fest.

    Man kann ein Jahresauftrag machen oder auf 2-3 Jahre ab arbeiten.

    Je nach Größe des Betriebes.

    Es gibt heute noch Betriebe die habe fast Null. Da kann man länger Projekte machen.

    Ist halt eine Frage der Kosten.

    Es gibt Betriebe die sind finanziell nicht in der Lage mal so 20.000 EURO hinzulegen.

    Es wir teuer wenn der Betriebsarzt eingeschaltet wird. So mal 100,00 - 200,00 Euro die Stunde. Mal bei 1000 MA.

    Gruß

    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von sifa1959 (14. Dezember 2013 um 09:52)