Allgemeine PSA Betriebsanweisung

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  • Hi Leute.

    Ich sitz grade an der komplettüberarbeitung von BA in einem Unternehmen. Die wollen die jetzt einheitlich steuern und lenken. Jetzt schreibe ich in 40 BAs rein, PSA nutzen. Die Arbeitsbereiche sind fast alle gleich, die Gefährdungen und die bereitgestellte PSA auch.

    Meint ihr, ich kann einfach in den jeweiligen gekennzeichneten Bereichen eine Allgemeine BA zum Nutzen von PSA Aushängen und aus allen BAs darauf verweisen?

    Also: Gefährdung für MEnsch und Umwelt

    Stoßen
    Gefahrstoffe
    Füßverletzungen
    .
    .
    .

    Schutzmaßnahmen:

    Bei Tätigkeiten/gekennzeichneten Bereichen ist

    Handschutz:
    Sicherheitsschuhe:
    Schutzbrille:
    .
    .
    .
    zu verwenden.


    Gruß Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Moin Mike,

    warum nicht?

    Ich finde es ist besser zuviel PSA zu nutzen, als überhaupt keine.

    Mittlerweile ist es schick, selbst beim Fahrradfahren eine Schutzbrille zu tragen, die ja auch gut ausschaut. Früher undenkbar. Oder gute Schuhe, S3 Treckingboots, kann ich den ganzen Tag tragen. Kritisch wird es m.E. nur in einigen Bereichen, in denen es sich beissen könnte: Handschuhe und Bohrmaschine? (Als Beispiel.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich wollte für Maschinen und Bereiche wollte ich das so erschlagen....

    Nutzung von PSA entsprechend der Kennzeichnung der Maschinen/Arbeitsbereiche.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Ich halte diese Methode für ... nunja, diskussionswürdig.

    Eine Betriebsanweisung stellt doch auf die Gefährdungen bei einer bestimmten Tätigkeit bzw. auf die Gefährdungen beim Umgang mit einer bestimmten Maschine, Einrichtung bzw. Stoff ab. Wenn tatsächlich PSA notwendig ist, muss diese, das wissen wir, den jeweiligen Gefährdungen angepasst sein.
    Aus genau diesem Grund sind ja in Betriebsanweisungen so Sätze wie "geeignete Handschuhe tragen", "geeigneten Atemschutz tragen" nicht gerade gern gesehen. Da gehört konkret rein, welcher Handschuhtyp von welchem Hersteller zu verwenden ist, welche Atemschutzmaske mit welchem Filter von welchem Hersteller zu tragen ist, usw., usw. ... - denn der Mitarbeiter hat in der Regel nicht die entsprechenden Kenntnisse, um die PSA "gefährdungsgenau" auszuwählen.

    Die genannte Methode wäre nur dann möglich, wenn für alle betreffenden Tätigkeiten tatsächlich nur ein einziges PSA-Produkt in Frage kommt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird (es gibt also nur einen einzigen Handschuhtyp, einen einzigen Schutzbrillentyp, ... ).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)