Hallo,
ich wende mich mal wieder mit einer Frage an die große Gemeinde der Brandschützer. In mehrere kleinere Büros (ca. 20m²) sollen die Zwischenwände entfernt werden um daraus ein großes Büro (ca. 100- 120m²) zu gestalten. In diesem Büro sollen dann Aktenboten ihre Arbeit verrichten, d. h. Akten zusortieren und an den jeweiligen Sachbearbeiter transportieren. Das ergibt eine Mengen an Akten von täglich ungefähr 4to (4.000kg !). Da kann man sich die ungefähre Brandlast vorstellen. Von seiten des baulichen Brandschutzes ist alles geklärt. Anforderungen für Wände und Türen sowie die Überwachung des Bereiches ist geklärt. Jetzt haben die Boten aber elektrische Transportwagen erhalten, 5 Stück an der Zahl. Diese sollen nun über Nacht an den im Büro installierten Steckdosen geladen werden. Da habe ich Bauchschmerzen. Es handelt sich dabei um wartungsfreie Gelakkus. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob das zulässig ist. Auf der einen Seite treibtr man einen erheblichen Aufwand hinsichtlich des baulichen Brandschutzes und stellt dann mögliche "Zündquellen" mit ins Büro. Ich hatte da an einen extra Laderaum für die Transportwagen gedacht. Ich habe mich auch schon mit unserer Elektrofachkraft unterhalten. Dieser sieht auch seitens der VDE-Anforderungen noch zusätzliche Anforderungen auf uns zukommen. Diese werden aber dann von ihm abgeklopft.
Darf ich in einem "Großraumbüro" (<=200m²) mit erhöhter Brandlast Akkus laden? Welche Vorschrift unterstützt da meine Bedenken?
Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung.